Die Stadtverwaltung Erlangen wird den Wunsch nach einer Gehwegeverbindung zwischen Herzogenauracher Damm und Schallershofer Straße an das Staatliche Bauamt Erlangen-Nürnberg weiterleiten.
Der SPD-Fraktionsantrag Nr. 128/2017 vom 16.10.2017 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der Herzogenauracher Damm ist
Teil der Staatsstraße 2244. Der Straßenbaulast-Träger (d.h. Eigentümer) des
Herzogenauracher Damms ist nicht die Stadt Erlangen, sondern der Freistaat
Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Erlangen-Nürnberg. Dies schließt
die Geh- und Radwege unmittelbar auf dem Herzogenauracher Damm sowie die Auf-
und Abfahrtsrampen mit ein.
Da die Stadt Erlangen hier kein Straßenbaulast-Träger ist, kann sie auch die
gewünschte Gehwegeverbindung nicht herstellen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Das Staatliche Bauamt
Erlangen-Nürnberg plant derzeit, die Rad- und Fußwegeverbindungen entlang des
Herzogenauracher Damms neu zu konzipieren. Erste Abstimmungen mit der
Stadtverwaltung fanden hierzu bereits statt. Über den „aktuellen Sachstand
Radwegeplanung Herzogenauracher Damm“ wurde mit MZK 613/149/2017 am 26.09.2017 im
UVPA bereits berichtet.
Die Stadtverwaltung Erlangen wird in diesem Rahmen die Anregung an das
Staatliche Bauamt Erlangen-Nürnberg weiterleiten und es bitten, die gewünschte
Wegeverbindung im Rahmen der Neukonzeption zu berücksichtigen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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Personalkosten
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Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 – Lageplan Abfahrt Herzogenauracher Damm/ Schallershofer Straße
Anlage 2 - SPD-Fraktionsantrag Nr. 128/2017