Betreff
Stadtteilhaus Eltersdorf, Mittelbedarf zur Nutzbarmachung
Vorlage
41/069/2017
Aktenzeichen
I/41
Art
Beschlussvorlage

Das Gemeindezentrum St. Kunigund soll den Eltersdorfer Vereinen ab 2019 als Bürger- und Vereinshaus zur Verfügung stehen.

Im Haushalt 2018 sollen die Mittel für die erforderlichen baulichen Maßnahmen in Höhe von 400.000,- € (VE 2019: 300.000,- €) zur Verfügung gestellt werden.

Die für 2019 benötigten Mittel in Höhe von 500.000,- € sollen im Investitionsplan für das Jahr 2019 vorgesehen werden.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Beschluss vom 13.07.2016 wurde der Bedarf an Räumen für Vereine und soziokulturellen Gruppen in Eltersdorf festgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit der Kirchengemeinde St. Kunigund über die Bedingungen zu verhandeln, das Gemeindezentrum als Vereins- und Bürgerhaus zu nutzen und zu prüfen, welche baulichen Maßnahmen für eine Vereinsnutzung erforderlich sind.

Das Gebäude soll den Eltersdorfern Vereinen möglichst bald zur Nutzung zur Verfügung stehen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Vertragsverhandlungen über eine Nutzung des Gemeindezentrums sind noch nicht abgeschlossen. Voraussichtlich bis Ende des Jahres wird der hierzu erforderliche Mittelbedarf feststehen und den Stadtratsgremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

In den Monaten August und September 2017 fanden Untersuchungen des Gebäudes durch das Gebäudemanagement statt, um zu ermitteln, welche baulichen Maßnahmen für eine Nutzbarmachung zwingend erforderlich sind.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei einer Nutzung durch Vereine und soziale Gruppen um eine Nutzungsänderung handelt und somit die aktuellen Erfordernisse in Bezug auf Brandschutz, Fluchtwegeführung etc. sichergestellt werden müssen.

Ohne diese baulichen Maßnahmen ist die vorgesehene Nutzung nicht zulässig.

Die aus den genannten Untersuchungen aufgestellte Grobkostenschätzung beläuft sich insgesamt auf 900.000,- €.

Möblierung:

Die vorhandenen Tische und Stühle sollen weiter verwendet werden. Es ist aber der Einbau einer neuen Küche, die Anschaffung von einigen Schränken u.a. unerlässlich. Die Mittel hierfür in Höhe von rund 40.000,- € sollen für den Haushalt 2019 angemeldet werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Um eine möglichst rasche Nutzung des Gebäudes durch die Eltersdorfer Vereine zu erreichen, ist der folgende zeitliche Ablauf der erforderlichen Baumaßnahme geplant:

 

1. bis 3. Quartal 2018: Planungsphase,

4. Quartal 2018 bis einschließlich 3. Quartal 2019: Bauphase.

 

Der Mittelbedarf ergibt sich daraus wie folgt:

2018: 400.000,- €

2019: 500.000,- € (VE: 300.000,-)

Einrichtungsmittel: 40.000,- €

 

Im Laufe der Planungsphase sollen mit den Vereinen Gespräche darüber geführt werden,  welche Leistungen im Rahmen der Baumaßnahme von den Vereinen selbst erbracht werden können.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

2018: 400.000,- €

2019: 500.000,- €

(300.000,- € VE)

bei IPNr.: 573.414

 

2019: Einrichtungsmittel: 40.000,- €

bei IPNr.: N.N.

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: