Der Zuschuss für die Kulturzentrum E-Werk GmbH wird von 691.200,- € im Jahr 2017 um 303.000,- € auf 994.200,- € ab 2018 angehoben.
Im ersten Halbjahr 2020 führen die Stadt und die Gesellschaft Gespräche über die weitere Zuschussentwicklung und die weitere Vertragsgestaltung.
Der Fördervertrag wird wie vorgelegt beschlossen.
Mit dem Beschluss des Stadtrats vom 27.07.2017 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Erlangen und der Kulturzentrum E-Werk GmbH zu entwickeln und zur Beschlussfassung vorzulegen, in der die Aufgaben, die Zuschusshöhe sowie die vom E-Werk zu erwartenden Einsparungen und Einnahmeverbesserungen enthalten sind. Der Vertrag soll eine Laufzeit von 3 Jahren haben.
Es wird vorgeschlagen, den Zuschuss für die Kulturzentrum E-Werk GmbH von 691.200,- € im Jahr 2017 um 303.000,- € auf 994.200,- € ab 2018 anzuheben.
Die vorgeschlagene Zuschusserhöhung berücksichtigt:
- Einsparungen und Einnahmeverbesserungen des E-Werks in Höhe von jährlich 57.000,- €
- Zu erwartende Tarifsteigerungen von 2 % pro Jahr
- Eine Steigerung des Lohnniveaus von bisher 82 % auf 85 % TVöD
- Eine Stärkung der soziokulturellen Angebote wie im Gutachten vorgeschlagen
- Die Einführung tarifkonformer Nachtzuschläge
Vorschlag Zuschusserhöhung ab 2018 bis 2020: |
|
Zuschuss 2017: |
691.200,00 € |
Berücksichtigung einer angenommenen Tariferhöhung um 2 %
2018 |
40.000,00 € |
Stärkung der soziokulturellen Angebote (Empfehlung
Gutachten) ab 2018 ff. für das ganze Jahr (in 2017 bereits für 6 Monate
berücksichtigt) |
25.000,00 € |
Das E-Werk kann 2017 einmalig durch Einsparungen und
Einnahmeerhöhungen 80.000,- beitragen. Ab 2018 sind Einsparungen und
Einnahmeerhöhungen in Höhe von 57.000,- jährlich möglich. Die Differenz in
Höhe von 23.000,- wird daher als weiterer Zuschuss benötigt. |
23.000,00 € |
Einführung tarifkonformer Nachtzuschläge |
55.000,00 € |
Anpassung des Lohnniveaus auf 85 % TVöD |
80.000,00 € |
Gesamtzuschusserhöhung 2018 |
223.000,00 € |
Gesamtzuschuss 2018 |
914.200,00 € |
Berücksichtigung einer angenommenen Tariferhöhung um 2 %
2019 |
40.000,00 € |
Berücksichtigung einer angenommenen Tariferhöhung um 2 %
2020 |
40.000,00 € |
Gesamt-Zuschusserhöhung |
303.000,00 € |
Gesamtzuschuss
E-Werk ab 2018 |
994.200,00 € |
Es wird vorgeschlagen, die Zuschusserhöhung in Höhe von 303.000,- € bereits ab 2018 voll umzusetzen.
Begründung:
Die vorgeschlagene Zuschusserhöhung unterstellt Tarifsteigerungen in Höhe von 2 % im Mittel. Die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst der letzten Jahre bewegten sich tatsächlich eher im Bereich um 2,5 %. Mit der vollumfänglichen Umsetzung der Zuschusserhöhung bereits 2018 wird die Differenz etwas ausgeglichen.
Darüber hinaus wäre dies ein Ausgleich für die Folgen der Einschränkungen der Besucherzahl während des Neubaus des Schalthauses der ESTW. Während des Neubaus bis voraussichtlich Sommer 2018 entfällt der nördliche Notausgang aus dem Saal. Infolgedessen müssen die Besucherzahlen bei Gesamt-Haus-Veranstaltungen um 360 Besucher auf 1.924 verringert werden. Dies betrifft voraussichtlich ca. 12 Groß-Veranstaltungen und führt nach den Schätzungen des E-Werks zu Einnahmeverlusten in Höhe von 50.000,- € bis 60.000,- €.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
303.000,-
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fördervertrag