1.
Der Kultur- und
Freizeitausschuss stimmt dem Budget, dem Finanzhaushalt und dem
Investitionsprogramm 2017 bis 2021 für das Amt 41 vorbehaltlich der
Haushaltsberatungen mit folgenden Änderungen zu:
Abstimmung
zu den Änderungsanträgen zum Budget siehe Liste „Änderungsanträge zum
Verwaltungsentwurf – nicht investiv“.
Abstimmung
zu den Änderungsanträgen zum Finanzhaushalt / Investitionsprogramm siehe Liste
„Änderungsanträge Finanzhaushalt / Investitionsprogramm“.
Abstimmung
zum Stellenplan 2017 des Amtes 41 entsprechend der Vorlage 113/041/2017.
2. Der Kultur- und Freizeitausschuss beschließt das Arbeitsprogramm des Amtes 41 unter Berücksichtigung des noch festzustellenden Budgets.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Sicherstellung der Aufgabenerfüllung des Amtes 41.
Anlagen: Arbeitsprogramm Amt 41, 2018