(Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung)
Der Wirtschaftsplan mit Stellenplan 2018 des EB77 lt. Anlage wird beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
Vollzug
der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere
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Gemeindeordnung Bayern (GO)
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Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
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Betriebssatzung für den EB 77
hinsichtlich Wirtschaftsführung und
Rechnungslegung
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Einbringung des Wirtschaftsplanes 2018 in den Werkausschuss für den EB 77 sowie Vorlage im Stadtrat gemäß § 3 i.V.m. § 9 Abs. 2 Betriebssatzung.
3. Prozesse und Strukturen
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Begutachtung des Wirtschaftsplanes 2018 im Werkausschuss EB 77 am 14.11.2017
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Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes 2018 im Stadtrat am 18.01.2018
Beschlüsse
im Rahmen der Haushaltsberatungen mit Auswirkungen auf den EB 77 sind in das
Planwerk einzuarbeiten und dem Stadtrat in einer überarbeiteten Fassung
vorzulegen.
4. Ressourcen
s. Anlage |
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Anlagen: Wirtschaftsplan mit Stellenplan 2018 des EB 77 (den Mitgliedern des Werkausschusses für den EB 77 und des Stadtrats direkt zugeleitet). Sollten im Rahmen der Haushaltsberatungen Änderungen für das Budget des EB 77 beschlossen werden, werden diese in das Planwerk eingearbeitet und dem Stadtrat in einer überarbeiteten Fassung vorgelegt.