Betreff
Übernahme der Kinderfeuerwehr vom Verein der Freiwilligen Feuerwehr Eltersdorf in die städtische Zuständigkeit
Vorlage
37/037/2017
Aktenzeichen
III/37AL
Art
Beschlussvorlage

Mit Wirkung zum 01.12.2017 soll die Zuständigkeit für die Kinderfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Eltersdorf von der Stadt Erlangen übernommen werden.

 


Am 18.09.2016 wurde im Rahmen des Aktionstages bei der Freiwilligen Feuerwehr Eltersdorf in Anwesenheit von OB Dr. Florian Janik und Stadtbrandrat Friedhelm Weidinger die erste Kinderfeuerwehr im Stadtgebiet gegründet. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage wurde die Kinderfeuerwehr – auch aus versicherungsrechtlichen Gesichtspunkten – beim Verein der Freiwilligen Feuerwehr Eltersdorf angegliedert.

 

Die Kinderfeuerwehr ist eine wunderbare Einrichtung, um den Kindern in jungen Jahren spielerisch die Aufgaben der Feuerwehr näher zu bringen. So besteht die Möglichkeit, die Kinder bereits mit den Themen der Feuerwehr vertraut zu machen, bevor sie mit zwölf Jahren in die Jugendfeuerwehr eintreten können. Seit nunmehr über einem Jahr treffen sich die ca. 15 Kinder einmal im Monat; betreut werden sie von Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr Eltersdorf.

 

Das zum 01.07.2017 in Kraft getretene novellierte Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) beinhaltet nun die Grundlage, die Kinderfeuerwehren/ Kindergruppen als gemeindliche Einrichtung einrichten/ übernehmen zu können. In Art. 7 Abs. 1 BayFwG heißt es: "Bei den Freiwilligen Feuerwehren können für Minderjährige ab dem vollendeten 6. Lebensjahr Kindergruppen gebildet werden."

 

Für die Übernahme bedarf es eines entsprechenden Beschlusses. Mit der Zustimmung der Gemeinde wird die Kinderfeuerwehr Teil der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr mit der Folge, dass dann auch die Verantwortlichkeit vom Vorstand des Vereins auf den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr übergeht. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Tatsache, dass mit der Zustimmung der Gemeinde auch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für die Angehörigen der Kinderfeuerwehren gilt. Im Falle eines Unfalls ist dann die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) zu informieren. Es gelten somit die gleichen Regelungen und Abläufe wie im Bereich der Jugendlichen und Aktiven der Freiwilligen Feuerwehren.

 


Anlagen: -