Mit Wirkung zum 01.12.2017 soll die
Zuständigkeit für die Kinderfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Eltersdorf von
der Stadt Erlangen übernommen werden.
Am 18.09.2016 wurde im Rahmen des
Aktionstages bei der Freiwilligen Feuerwehr Eltersdorf in Anwesenheit von OB
Dr. Florian Janik und Stadtbrandrat Friedhelm Weidinger die erste
Kinderfeuerwehr im Stadtgebiet gegründet. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage
wurde die Kinderfeuerwehr – auch aus versicherungsrechtlichen Gesichtspunkten –
beim Verein der Freiwilligen Feuerwehr Eltersdorf angegliedert.
Die Kinderfeuerwehr ist eine wunderbare
Einrichtung, um den Kindern in jungen Jahren spielerisch die Aufgaben der
Feuerwehr näher zu bringen. So besteht die Möglichkeit, die Kinder bereits mit
den Themen der Feuerwehr vertraut zu machen, bevor sie mit zwölf Jahren in die
Jugendfeuerwehr eintreten können. Seit nunmehr über einem Jahr treffen sich die
ca. 15 Kinder einmal im Monat; betreut werden sie von Aktiven der Freiwilligen
Feuerwehr Eltersdorf.
Das zum 01.07.2017 in Kraft getretene
novellierte Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) beinhaltet nun die Grundlage,
die Kinderfeuerwehren/ Kindergruppen als gemeindliche Einrichtung einrichten/
übernehmen zu können. In Art. 7 Abs. 1 BayFwG heißt
es: "Bei den Freiwilligen
Feuerwehren können für Minderjährige ab dem vollendeten 6. Lebensjahr
Kindergruppen gebildet werden."
Für
die Übernahme bedarf es eines entsprechenden Beschlusses. Mit der Zustimmung der Gemeinde
wird die Kinderfeuerwehr Teil der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr mit der
Folge, dass dann auch die Verantwortlichkeit vom Vorstand des Vereins auf den
Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr übergeht. Ein weiterer wichtiger Punkt
ist die Tatsache, dass mit der Zustimmung der Gemeinde auch der gesetzliche
Unfallversicherungsschutz für die Angehörigen der Kinderfeuerwehren gilt. Im
Falle eines Unfalls ist dann die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) zu
informieren. Es gelten somit die gleichen Regelungen und Abläufe wie im Bereich
der Jugendlichen und Aktiven der Freiwilligen Feuerwehren.
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