Betreff
Fällung von 4 Bäumen auf dem Bergkirchweihgelände
Vorlage
EB77/021/2017
Aktenzeichen
I/EB77
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Am 26.07.17 stürzte in der Rathsberger Straße eine ca. 30 m hohe Alteiche um, wodurch mehrere Kfz und ein Haus beschädigt wurden. Im Rahmen der Beweissicherung wurde durch einen Sachverständigen der nahezu komplette Verlust des Wurzelsystems (zentrale Wurzelfäule) festgestellt. Äußerlich waren an dem Baum keine Schäden erkennbar. Er war in vollem Umfang begrünt, hatte altersgemäße und normale Totholzbildung vorwiegend im Schwachastbereich. In zwei Gutachten innerhalb der letzten 10 Jahre wurde der Baum jeweils als unbedenklich eingestuft, im aktuellen Gutachten aus den Jahren 2015/16 wurde eine Reststandzeit von mindestens 20 Jahren prognostiziert. Auch bei den regelmäßig durchgeführten Kontrollen und Verkehrssicherungsarbeiten durch das Fachpersonal des EB 77 gab es keine Auffälligkeiten, der Baumsturz war somit unter allen aufgeführten Gesichtspunkten absolut nicht absehbar.

 

Im Anschluss an dieses Ereignis wurden auf dem Bergkirchweihgelände Bäume mit ähnlichen Rahmendaten einer weiteren Sonderkontrolle durch die städtischen Baumkontrolleure unterzogen. Dabei wurden an 4 Bäumen starker Vitalitätsverlust und Pilzbefall festgestellt. Wie auch bei der umgestürzten Eiche handelt es sich um Bäume an deren Standorten in der Vergangenheit Bodenauffüllungen vorgenommen wurden. Da die vorhandenen Schäden auf eine mangelnde Standfestigkeit der 4 Bäume schließen lassen, müssen diese im Winterhalbjahr 2017/18 gefällt werden.

 

Um die Gefahr weiterer spontaner Baumstürze besser eingrenzen zu können, beabsichtigt EB 77 zusätzlich Bäume, die mit Erdreich angefüllt sind, aber keine anderen Schäden (Vitalitätsstörungen oder Pilzbefall) aufweisen, erneut durch einen Sachverständigen begutachten zu lassen. Da die geplanten eingehenden Untersuchungen (z.B. auch Zugversuche mit und ohne Überfüllung) für einen Baum Kosten in Höhe von ca. 5.000,- Euro verursachen, sollen diese Maßnahmen nur an einzelnen repräsentativen Bäumen vorgenommen werden.

 

 


Anlagen: