Betreff
Organisatorische Veränderungen im Referat Recht, Sicherheit und Personal (Ref. III), Referat Wirtschaft und Finanzen (Ref. II) sowie im Referat Planen und Bauen (Ref. VI)
Vorlage
112/105/2017
Aktenzeichen
III/112
Art
Beschlussvorlage

1.    Das bisherige Sachgebiet Straßenverkehrsangelegenheiten, Baustellen (SG 32-1) wird dem Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung (Amt 61) als eigene Abteilung Abt. 614 Straßenverkehr, Baustellen zugeordnet.

 

2.    Das derzeitige Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten, Sondernutzungen, Heimaufsicht/FQA (SG 32-2) wird mit dem Bereich Gewerbeangelegenheiten des Sachgebiets
Gewerbeangelegenheiten, Märkte/Kirchweihen (SG 32-3) zusammengeführt und dem
Bürgeramt (Amt 33) als eigene Abteilung Abt. 334 Öffentliche Sicherheit und Ordnung zugeordnet.

 

3.    Der bisherige Bereich Märkte/Kirchweihen aus dem Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten, Märkte/Kirchweihen (SG 32-3) wird dem Liegenschaftsamt (Amt 23) als eigene Abteilung Abt. 233 Märkte, Kirchweihen zugeordnet. In diesem wird künftig auch die Aufgabe
„Entwicklungskonzept Bergkirchweihgelände“ wahrgenommen, so dass die im Stellenplan 2017 geschaffene Planstelle Nr. 3200020, 1,0 VZÄ, A10 dem Bereich zugewiesen wird.

 

4.    Das Liegenschaftsamt (Amt 23) wird dem Referat Wirtschaft und Finanzen (Ref. II) zugeordnet.

 

5.    Für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung der Städte Erlangen, Fürth, Nürnberg und Schwabach (vgl. Beschluss des Stadtrats vom 21.01.2016, Vorlagennummer 13-2/109/2016) wird das bisherige Mitglied der Stadt Erlangen Herr Konrad Beugel abbestellt und als neues Mitglied Herr Josef Weber (Ref. VI) bestellt. Die Vertretung übernimmt Herr Janousek (Abt. 614). Als Vertreter von Herrn Thomas Ternes (Ref. III) wird Herr Schenkl (Amt 32) abbestellt und Frau Kreller (Amt 30) bestellt.

 

6.    Das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt (Amt 32) wird zum 01.11.2017 aufgelöst.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Zuge der stetigen Organisationsentwicklung bei der Stadt Erlangen wird die Vakanz der Planstelle Amtsleitung des Ordnungs- und Straßenverkehrsamts (Amt 32) zum Anlass
genommen, weitere Optimierungen in der Aufbaustruktur der Stadtverwaltung vorzunehmen. Zur Minimierung von Schnittstellen und zur Vereinfachung von Prozessen zwischen den Ämtern wird das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt zum 01.11.2017 aufgelöst und dessen bisherige Sachgebiete aufgabenorientiert in bestehende Strukturen integriert.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das bisherige Sachgebiet Straßenverkehrsangelegenheiten, Baustellen (SG 32-1) wird dem Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung (Amt 61) als Abteilung 614 Straßenverkehr, Baustellen zugeordnet. Im Folgenden findet sich die neue Aufbaustruktur:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Das derzeitige Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten, Sondernutzungen, Heimaufsicht/FQA (SG 32-2) wird mit dem Bereich Gewerbeangelegenheiten des Sachgebiets Gewerbeangelegenheiten, Märkte/Kirchweihen (SG 32-3) zusammengeführt und dem Bürgeramt als eigene Abteilung 334 Öffentliche Sicherheit und Ordnung zugeordnet. Die neue Aufbauorganisation stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


Der bisherige Bereich Märkte/Kirchweihen aus dem Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten, Märkte/Kirchweihen (SG 32-3) wird dem Liegenschaftsamt (Amt 23) als eigene Abteilung 233 Märkte, Kirchweihen zugeordnet. Daraus ergibt sich folgende neue Aufbaustruktur:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die entsprechende Zuordnung der einzelnen Planstellen erfolgt im Rahmen einer Organisationsverfügung nach dem Stadtratsbeschluss am 26.10.2017.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Die Planstelle Nr. 3200000 „Amtsleitung“ wird zum nächsten Haushalt eingezogen. Mit der Umorganisation ist eine Stellenmehrung nicht verbunden.

 

Die vorhandenen Budgetwerte werden im Haushaltsplan der geänderten Organisationsstruktur angepasst.

 

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt