Budget und Arbeitsprogramm 2017 - Stand 30.09.2017
Das Budget und Arbeitsprogramm 2017 – Stand: 30.09.2017 – wird zur Kenntnis genommen.
Mit der unter Punkt 4.3 des Zwischenberichtes aufgeführten Verschiebung der in der Anlage aufgeführten Arbeiten in das nächste Haushaltsjahr besteht Einverständnis.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die in
2017 vorgesehene Neuregelung der Volksfestordnung konnte aufgrund verschiedener
Personalwechsel mit damit verbundenen Zeiten der Nichtbesetzung von Planstellen
nicht abgeschlossen werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Umsetzung der Aufgabe wird im Arbeitsprogramm 2018 aufgenommen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
siehe Anlage „Budget und Arbeitsprogramm 30 09 2017“
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderllich?)
Anlagen:
Budget und Arbeitsprogramm 2017 – Stand 30.09.2017 – des Amtes 32