S-Bahnhaltepunkt Eltersdorf - mit integriertem Grünordnungsplan
hier: Aufstellungsbeschluss
1.
Für das
Gebiet nördlich der Bebauung entlang der Flurstraße, westlich der
planfestgestellten Grenze des Bahnkörpers der Bahnstrecke Nürnberg – Bamberg,
südlich der Weinstraße und östlich der Bebauung entlang der Sonnenstraße ist
ein Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB)
aufzustellen (siehe Anlage 1).
Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
Der Bebauungsplan wird daher ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
aufgestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte für die Veräußerung der städtischen Fläche an einen Investor einschließlich eines Wettbewerbs vorzubereiten und durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Das städtebauliche
Einzelhandelskonzept (SEHK) 2010 der Stadt Erlangen machte deutlich, dass die
Nahversorgungssituation in Eltersdorf im Vergleich zu anderen Stadtteilen
unterdurchschnittlich ist. Vor dem Hintergrund der Randlage innerhalb des
Stadtgebietes ist die Gewährleistung der Nahversorgung für diesen Stadtteil
jedoch besonders wichtig. Untersuchungen zum Verbraucherverhalten beim Lebensmitteleinkauf
zeigen, dass insbesondere ältere Personen verstärkt zu Fuß ihre Einkäufe
erledigen und damit auf eine fußläufige Erreichbarkeit angewiesen sind. Da der
Anteil der über 65 Jährigen in diesem Stadtteil zukünftig ansteigen wird, ist
die Ansiedlung eines fußläufig erreichbaren Nahversorgers wichtig für ein
partizipatives, selbstständiges und selbstbestimmtes Leben. Hierfür ebenso
entscheidend ist die Anbindung an den ÖPNV.
Die Prüfung von
Standortalternativen für einen Nahversorger in Eltersdorf im Rahmen des SEHK
hat ergeben, dass die Fläche zwischen Wein- und Flurstraße hierfür geeignet und
zu favorisieren ist. Positiv ist weiterhin die unmittelbare Nähe zum
S-Bahnhaltepunkt Eltersdorf mit den geplanten Park and Ride- sowie Bike and
Ride- Anlagen.
Ziel der Planung ist es, Flächen für einen Nahversorger auf den
städtischen Flurstücken bereitzustellen, um die Nahversorgung in Eltersdorf zu
stärken. Außerdem soll benötigter Raum für Büros, Dienstleister, etc. und den
Wohnungsbau ermöglicht werden. Das Angebot einer P&R- und B&R-Anlage am
Nordeingang des S-Bahnhaltepunkts Eltersdorf stärkt die umweltfreundliche
Mobilität. Durch die geplante Wendemöglichkeit für den ÖPNV sowie den Radweg
nach Tennenlohe und der Querungshilfe entlang der Weinstraße kann der flexible
Wechsel der Verkehrsmittel künftig sicher erfolgen.
b) Geltungsbereich
Der
Geltungsbereich umfasst die Grundstücke von den Flst. Nrn. 779/13, 779/14,
780/1, 780/2, 781/7, 781/11, 791, 950/15 der
Gemarkung Eltersdorf sowie Teilflächen der Grundstücke von den Flst. Nrn.
736/3, 782, 790, 793, 950, 950/14, 955/1 der Gemarkung Eltersdorf. Er hat eine
Größe von ca. 0,8 ha.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von
2003 ist das Plangebiet als gemischte Baufläche dargestellt. Der Bebauungsplan
steht der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher
nicht erforderlich.
d) Rahmenbedingungen
Bei der
Aufstellung des Bebauungsplans sind nach derzeitigem Kenntnisstand u.a. zu
berücksichtigen:
§
Verkehr:
An
der Weinstraße soll eine Wendemöglichkeit für den ÖPNV realisiert werden.
Außerdem werden eine Radwegeverbindung nach Tennenlohe sowie eine Querungshilfe
entlang der Weinstraße geplant.
Im
Bereich des Nordausgangs des S-Bahnhaltepunkts Eltersdorf werden eine P&R-
sowie eine B&R-Anlage mit ca. 50 Pkw-, ca. 4 Motorrad- und ca. 50
Fahrradstellplätzen entstehen. Hinweis: Die B&R-Stellplätze an der
Flurstraße sind nicht Bestandteil dieses Bebauungsplans.
Des
Weiteren ist die Errichtung einer Erschließungsstraße zwischen Wein- und
Flurstraße geplant.
§
Nahversorgung
Eltersdorf:
Für
einen Nahversorger soll eine Verkaufsfläche von ca. 1000 qm und Flächen für die
erforderlichen Stellplätze bereitgestellt werden.
Des
Weiteren ist eine ausreichende Nutzfläche für Büros, Dienstleister, etc. mit
den dazugehörigen Stellplätzen geplant.
§
Lärmimmissionen:
Ausgehend
von der Bundesautobahn A73 im Westen sowie der Bahnlinie Nürnberg-Bamberg im
Osten sind Verkehrsimmissionen zu erwarten.
e) Städtebauliche Ziele
Mit dem Bebauungsplan Nr. E 229-B soll die Nahversorgung im Stadtteil
Eltersdorf gestärkt und die Verdichtung der Bebauungsstruktur am
S-Bahnhaltepunkt ermöglicht werden. Außerdem soll die umweltfreundliche
Mobilität durch eine Wendemöglichkeit für den ÖPNV, Querungshilfen sowie einem
Radweg entlang der Weinstraße und die P&R/ B&R Anlagen am
S-Bahnhaltepunkt Eltersdorf verbessert werden. Nach Möglichkeit soll außerdem
die Wohnraumnachfrage Berücksichtigung finden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 229-B – Nahersorgungszentrum am
S-Bahnhaltepunkt Eltersdorf – der Stadt Erlangen mit integriertem
Grünordnungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Aufstellung
Der Umwelt-,
Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplans für das Gebiet nördlich der Bebauung entlang der Flurstraße,
westlich der planfestgestellten Grenze des Bahnkörpers der Bahnstrecke Nürnberg
– Bamberg, südlich der Weinstraße und östlich der Bebauung entlang der
Sonnenstraße nach den Vorschriften des BauGB.
b) Frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit und der Behörden
Die Aufstellung
soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB erfolgen. Darüber hinaus wird
die Verwaltung die Ziele und Zwecke der Planung der Öffentlichkeit in
geeigneter Form darlegen.
c) Veräußerung an Investor – Wettbewerb
Um ein in sich städtebaulich schlüssiges Gesamtkonzept des
Nahversorgungszentrums am S-Bahnhaltepunkt Eltersdorf zu erhalten, wird die
Veräußerung der städtischen Flächen an einen Investor angestrebt.
Eine Rahmenbedingung der Veräußerung ist die Verpflichtung der
Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens durch den künftigen Investor in
Abstimmung mit der Verwaltung, um eine hohe städtebauliche, architektonische
und funktionale Qualität der Bebauung sicherzustellen.
Der Ortsbeirat wird über seinen Vorsitzenden in die dann konkretisierte
Planung einbezogen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Lageplan
mit Geltungsbereich