Betreff
Veränderung der städtischen Einnahmen durch die Übertragung der Erbbaugrundstücke auf die GEWOBAU
(Anfrage 2.6 aus der Stadtratssitzung vom 27.07.2017)
Vorlage
BTM/009/2017
Aktenzeichen
II/BTM
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung beantwortet die Anfrage der StRin Grille in der Stadtratssitzung vom 27. Juli 2017.


Entwicklung der städtischen Einnahmen(in €):

 

 

2016

2017

2018 ff.
(bei Verzicht auf Sondertilgungen3))

2018 ff.
(nach 2,5 Mio. € Sondertilgung3))

Erbbauzinsen1)

559.632

139.908

--

--

Darlehenszinsen2)

--

460.800

614.400

539.400

./. Ertragsteuern4)

--

./.max. ca. 40.000

--

--

Gesamt

559.632

ca. 560.000

614.400

539.400

 

 

Anmerkungen:

1)   Erbbauzinsen für Erbbaurechtsgrundstücke, die rückwirkend zum 01.04.2017 im Rahmen der Kapitalerhöhung auf die GEWOBAU übertragen wurden. Ohne Grundstücksübertragung wären aufgrund vertraglich vereinbarter Erbbauzinsanpassungen in den nächsten 10 Jahren im Durchschnitt ca. 610 T€ p.a. vereinnahmt worden.

2)   Die Stadt hat von der GEWOBAU für die Einlage der Erbbaugrundstücke neben neuen Gesellschaftsanteilen als sonstige Gegenleistung eine Darlehensforderung in Höhe von 20,48 Mio. € erhalten, die sich rückwirkend ab 01.04.2017 mit 3% p.a. verzinst.

3)   Der Stadt wurde bis zum 31.12.2019 das Recht zu ein- oder mehrmaligen Sondertilgungen bis zu einer Höhe von insgesamt 2,5 Mio. € eingeräumt. Die künftigen Zinseinnahmen der Stadt hängen davon ab, ob und in welchem Umfang von diesem Recht Gebrauch gemacht wird.

4)   Die Erbbauzinsen sind zwar von einem steuerverhafteten städtischen BgA vereinnahmt worden. Da der BgA bis zum 31.03.2017 in Summe aber Verluste auswies, fielen dafür keine Steuern an. Für die ab 01.04.2017 dem BgA zugeflossenen Darlehenszinseinnahmen werden voraussichtlich Steuern fällig.
Nachdem das Darlehen durch die Eintragung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister am 03.07.2017 rechtwirksam entstanden ist, wurde es aus dem BgA entnommen und in das Hoheitsvermögen der Stadt überführt. Seither unterliegen die Zinseinnahmen nicht mehr der Besteuerung.

 


Anlagen:        Ausschnitt aus dem Protokollvermerk aus der 7. Sitzung des Stadtrates der Stadt Erlangen Tagesordnungspunkt 25 – öffentlich – Anfragen