(Anfrage 2.6 aus der Stadtratssitzung vom 27.07.2017)
Der Bericht der Verwaltung beantwortet die Anfrage der StRin Grille in der Stadtratssitzung vom 27. Juli 2017.
Entwicklung der städtischen Einnahmen(in €):
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2016 |
2017 |
2018
ff. |
2018
ff. |
Erbbauzinsen1) |
559.632 |
139.908 |
-- |
-- |
Darlehenszinsen2) |
-- |
460.800 |
614.400 |
539.400 |
./. Ertragsteuern4) |
-- |
./.max. ca. 40.000 |
-- |
-- |
Gesamt |
559.632 |
ca. 560.000 |
614.400 |
539.400 |
Anmerkungen:
1) Erbbauzinsen für Erbbaurechtsgrundstücke, die rückwirkend zum 01.04.2017 im Rahmen der Kapitalerhöhung auf die GEWOBAU übertragen wurden. Ohne Grundstücksübertragung wären aufgrund vertraglich vereinbarter Erbbauzinsanpassungen in den nächsten 10 Jahren im Durchschnitt ca. 610 T€ p.a. vereinnahmt worden.
2) Die Stadt hat von der GEWOBAU für die Einlage der Erbbaugrundstücke neben neuen Gesellschaftsanteilen als sonstige Gegenleistung eine Darlehensforderung in Höhe von 20,48 Mio. € erhalten, die sich rückwirkend ab 01.04.2017 mit 3% p.a. verzinst.
3) Der Stadt wurde bis zum 31.12.2019 das Recht zu ein- oder mehrmaligen Sondertilgungen bis zu einer Höhe von insgesamt 2,5 Mio. € eingeräumt. Die künftigen Zinseinnahmen der Stadt hängen davon ab, ob und in welchem Umfang von diesem Recht Gebrauch gemacht wird.
4) Die Erbbauzinsen sind zwar von einem
steuerverhafteten städtischen BgA vereinnahmt worden. Da der BgA bis zum 31.03.2017
in Summe aber Verluste auswies, fielen dafür keine Steuern an. Für die ab
01.04.2017 dem BgA zugeflossenen Darlehenszinseinnahmen werden voraussichtlich
Steuern fällig.
Nachdem das Darlehen durch die Eintragung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister
am 03.07.2017 rechtwirksam entstanden ist, wurde es aus dem BgA entnommen und
in das Hoheitsvermögen der Stadt überführt. Seither unterliegen die
Zinseinnahmen nicht mehr der Besteuerung.
Anlagen: Ausschnitt aus dem Protokollvermerk aus der 7. Sitzung des Stadtrates der Stadt Erlangen Tagesordnungspunkt 25 – öffentlich – Anfragen