Betreff
Sportentwicklungsplanung 2018
Vorlage
52/157/2017
Aktenzeichen
I/52
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Eine Sportentwicklungsplanung ist ein fundierter Ansatz, um den aktuellen Anforderungen an eine zeitgemäße und zukunftsfähige Entwicklung im Bereich Sport, Bewegung und Gesundheit gerecht zu werden. Zentrale Themen der kommunalen Sportentwicklungsplanung sind (1) die Sportangebote und die Sportaktivitäten der Bevölkerung, (2) die Organisationsformen des Sporttreibens sowie (3) die Infrastruktur und die Sporträume, in denen die Sportaktivitäten ausgeübt werden, (4) die kommunale Finanzierung und Förderung des Sports sowie (5) kommunale Besonderheiten des Sports.

 

Seit der letzten Sportentwicklungsplanung, die im Jahr 2005 entstanden und im Jahr 2006 veröffentlicht wurde, liegen bis zum Jahr 2018 dreizehn Jahre, in denen sich viele Veränderungsprozesse ergeben haben. Ansatzpunkte sind hier die demographische Entwicklung (Bevölkerung wird älter/ Migrationshintergrund tritt stärker in den Vordergrund), veränderte Lebensgewohnheiten (Übergewicht/ Sport innerhalb und außerhalb der Vereine/kommerzielle Sportanbieter) und Lebenswelten (Inklusion/Sport im öffentlichen Raum/ Freizeitverhalten) aber auch eine immer stärkere Notwendigkeit der interdisziplinären Vernetzung mit anderen Verwaltungseinheiten (Stadtplanung, Umweltschutz, Grünpflege) und intensive Berührungspunkte mit der Gesundheitsförderung (Gesundheitsregion plus).

 

Die Sportverwaltung sieht es daher als dringend notwendig an die Fortschreibung der Sportentwicklungsplanung mit Berücksichtigung von Stadtteilentwicklung, Zielgruppenfokussierung sowie von Beteiligungsprozessen für das Jahr 2018 vorzubereiten. Der Ansatz wird weiterhin sein, eine kooperative Planung mit einem offenen Beteiligungsverfahren unter Einbindung der Bevölkerung, Verwaltung, Politik, Wissenschaft und allen Interessengruppen rund um Sport, Gesundheit und Bewegung vorzubereiten und durchzuführen.

 

Anders als bei der Sportentwicklungsplanung 2006, als man ein externes Institut beauftragt hat, beabsichtigt die Sportverwaltung, im kommenden Jahr die Aufgabe intern zu übernehmen. Hierfür sind die Mitarbeiterinnen für den Bereich Sportentwicklung vorgesehen. Zum einen die Elternzeitvertretung der Stelle Sportentwicklung, die nach Rückkehr der vertretenen Mitarbeiterin für ein halbes Jahr ohne Planstelle weiter beschäftigt werden könnte. Beide Mitarbeiterinnen verfügen über die inhaltliche Kompetenz und das notwendige „know-how“ die Sportentwicklungsplanung intern zu bewältigen.

 

Für die Finanzierung sind hierfür 35.000 € vorgesehen, wobei ein Teilbereich dieser Summe bereits im Rahmen der Einigungsgespräche zum Haushalt 2018 mit der Kämmerei Berücksichtigung gefunden haben.

 

Die Vorgehensweise ist in der Anlage in einem Schaubild aufgezeigt.

 


Anlagen:        Vorgehensweise Integrierte Sportentwicklungsplanung 2018