1.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur
„Gewerbeflächenentwicklung“ zu
erstellen. Die in der Anlage beigefügten Leitlinien sollen dabei als Grundlage
für die
Konzepterstellung dienen. Ein Beteiligungskonzept mit externer Unterstützung
soll den Prozess begleiten.
2. Die für die Erarbeitung notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen sind bereitzustellen. Insbesondere soll die im Stellenplan 2017 bei Ref. VI geschaffene Stabstelle für die Landesgartenschau zur Projektunterstützung dem Amt 61 zugeordnet werden.
3. Das Konzeptpapier und die weiteren Verfahrensschritte sind dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die o.g. Fraktionsanträge sind damit bearbeitet.
1. Vorbemerkung
Die nachhaltig positive wirtschaftliche Entwicklung unserer Stadt in der Vergangenheit - belegt durch Spitzenplätze bei Rankings oder konstant anhaltende Anfragen von Firmen nach Erweiterungsmöglichkeiten - ist keine Selbstverständlichkeit, sondern setzt voraus, dass Unternehmen Rahmenbedingungen und Standortfaktoren vorfinden, die es ihnen ermöglichen, sich zu entfalten und zu wachsen. Nur dann werden zukunftsfähige Arbeitsplätze gesichert bzw. neu entstehen.
Dies setzt aber u.a. voraus, dass ein ausreichend qualifiziertes Flächenangebot zur Verfügung steht, das hinsichtlich Lage, Größe, Zuschnitt und Branche den Bedürfnissen der Unternehmen entspricht. Dieses qualifizierte Angebot ist derzeit nicht vorhanden, so dass aufgrund mangelnder Standortalternativen bereits einige ortsansässige Unternehmen abgewandert sind.
Das IHK-Gremium Erlangen, die Kreishandwerkerschaft sowie der Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e.V. – Ortsverband Erlangen haben daher wiederholt gefordert, dass neue Gewerbegebiete bzw. -flächen entwickelt werden müssen. Auch der DGB sieht Handlungsbedarf, um Beschäftigungsmöglichkeiten in unserer Stadt zu sichern. Erlangens Rolle als wichtiges Arbeitsmarktzentrum für die gesamte Region ist unbestritten.
Die Auswertung
der Unternehmensbefragung 2016 des Wirtschaftsreferates, an der sich 224
Firmen beteiligt haben, hat ergeben, dass bereits 34 ortsansässige Firmen für
eine Erweiterung oder Verlagerung ein Gewerbegrundstück suchen.
2. Aktuelles Angebot an Gewerbegrundstücken
Oberstes Ziel der
Wirtschaftsförderung ist es, Erlanger Unternehmen – die wachsen können und
wollen – eine qualifizierte Perspektive zu bieten. Das aktuell verfügbare
Flächenpotenzial in
Erlangen ist dafür völlig unzureichend. Einer Vielzahl von Interessenten kann
derzeit kein adäquates Angebot an Gewerbegrundstücken bzw. Standortalternativen
unterbreitet werden.
Inzwischen sind nur noch zwei städtische Gewerbegrundstücke mit einer Gesamtfläche von rund 12.000 qm verfügbar, die sich auf zwei Stadtteile (Frauenaurach und Tennenlohe) verteilen. Wirtschaftsförderung und Liegenschaftsamt verhandeln hier bereits mit konkreten Kaufinteressenten.
Neben den städtischen Flächen bietet die Verwaltung auch private Flächen an, soweit die Eigentümer Verkaufsbereitschaft signalisieren. Insbesondere bei den privaten Anbietern ist nach wie vor festzustellen, dass vor dem Hintergrund der Finanzmarkt- und Eurokrise sowie des niedrigen Zinsniveaus bisher dem Markt angebotene Flächen verstärkt zurückgezogen werden. Aktuell sind lediglich noch vier private Flächenangebote mit einer Gesamtfläche von rund 24.000 qm verfügbar, die sich auf die Stadtteile Bruck, Dechsendorf, Eltersdorf und Frauenaurach verteilen.
Ortsansässigen
Unternehmen ist es aufgrund der fehlenden Flächenpotenziale teilweise nicht
mehr möglich, in unserer Stadt zu expandieren. Die Verlagerung von Unternehmen,
verbunden mit dem Verlust von Arbeitsplätzen, ist bereits Realität und wird
sich vermutlich verstärkt fortsetzen. Auf die Verkaufsbereitschaft von Eigentümern
zu hoffen und in den bestehenden Gewerbegebieten nachzuverdichten, kann das
Problem lindern, aber nicht lösen, um den Bedarf der
Erlanger Unternehmen in der Zukunft zu decken.
Fazit: Vor diesem Hintergrund haben sowohl das IHK-Gremium Erlangen als auch die Kreishandwerkerschaft die Stadtverwaltung mehrfach aufgefordert, für weitere gewerbliche Baugrundstücke zu sorgen.
Die Thematik der
Gewerbegebietsentwicklung ist ein wichtiges, komplexes Thema, das in der
Stadtgesellschaft derzeit nur wenig präsent ist. Es ist notwendig, hierzu
Informationsmaterialien zu erstellen. Durch eine zielgruppengenaue und
frühzeitige Beteiligung können Stakeholder,
interessierte Bürgerinnen und Bürger und potentiell betroffene Anwohner
eingebunden werden.
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
Im
Jahr 2018: |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden vorerst nicht benötigt. Die Anschubfinanzierung erfolgt aus den Budgetrücklagen der beteiligten Ämter
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
1. Leitlinien zur Gewerbeentwicklung
2. Fraktionsantrag Nr. 229/2015 der FWG-Stadtratsfraktion
3. Fraktionsantrag Nr. 010/2016 der CSU-Stadtratsfraktion
4. Fraktionsantrag Nr. 011/2016 der CSU-Stadtratsfraktion
5. Fraktionsantrag Nr. 001/2017 der Grünen
Liste-Stadtratsfraktion