mit integriertem Grünordnungsplan
hier: teilweise Planreife und Betroffenenbeteiligung
1. Den Ergebnissen der
Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 2 wird beigetreten. Der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 345 – Hans-Geiger-Straße – der Stadt Erlangen mit
integriertem Grünordnungsplan und Begründung in der Fassung vom 21.03.2017 wird
entsprechend ergänzt.
2. Dieser wird in geänderter
Fassung vom 24.10.2017 für teilweise planreif im Sinne des § 33 BauGB erklärt,
da die vorgebrachten Stellungnahmen nur Änderungen redaktioneller Art zur Folge
haben.
3. In den Bereichen WA 2, WA
3 (2) und WA 4 wird der Entwurf derart geändert bzw. ergänzt, dass gemäß § 4a
Abs. 3 BauGB die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder
Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange beschränkt wird.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der
Planung
Mit dem Beschluss vom
22.07.2014 hat der UVPA die Verwaltung beauftragt, die nächsten
Planungsschritte zur städtebaulichen Nachverdichtung im Bereich technischer und
sozialer Infrastruktur durchzuführen. Es sind Konzepte zur Nachverdichtung
insbesondere für die Schaffung zusätzlichen Wohnraums zu entwickeln und die
entsprechenden Planungsverfahren unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger einzuleiten.
Das Areal zwischen Nürnberger
Straße und Paul-Gossen-Straße ist eine locker bebaute Zeilensiedlung mit
ausgedehnten Freiräumen aus den 1950er und 1960er Jahren. Somit ist in diesem
Quartier ein Potential zur maßvollen Nachverdichtung, wie es die Beschlüsse
fordern, gegeben. Um ein verträgliches Konzept zu entwickeln hat in Abstimmung
mit der Verwaltung ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer
Realisierungswettbewerb für die Quartiersentwicklung durch die
Grundstückseigentümerin und Vorhabenträgerin stattgefunden, dessen 1. Preis
laut Empfehlung des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsbeirats sowie Beschluss des
Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses vom 26.01.2016 die Grundlage für die
weitere Planung darstellt.
Auf der Grundlage wurde ein
städtebaulicher Rahmenplan ausgearbeitet, der die Basis für den Bebauungsplan
bildet und im Zuge des Bebauungsplanverfahrens an die planerischen sowie natur-
und artenschutzfachlichen Anforderungen weiter angepasst wurde. Der neu
geschaffene Wohnraum wird sich zwischen ca. 675 und 750 Wohneinheiten bewegen,
von denen 25% EOF-gefördert sein werden.
Für eine geordnete
städtebauliche Entwicklung soll der bestehende Baulinienplan Nr. 72 durch einen
qualifizierten Bebauungsplan tlw. überplant werden. Gleichzeitig wird der
Forderung aus dem BauGB nach Innenentwicklung und Bodenschutz durch die Planung
genüge getan.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich (Anlage 1)
umfasst das Gebiet Flst. Nrn. 1949/ 1, 1949/ 2, 1949/ 7, 1949/ 8, 1949/ 9,
1949/ 10, 1949/ 11, 1949/ 12, 1949/ 13, 1949/ 14, 1949/ 16, 1949/ 19, 1949/ 25,
1949/ 26, 1949/ 27, 1949/ 29, 1949/ 30, 1949/ 35, 1949/ 37, 1949/ 61, 1949/ 62,
1949/ 63, 1949/ 64, 1949/ 65, 1949/ 66, 1949/ 99, 1949/ 100, 1949/ 103, 1949/
111, 1949/ 157, 1949/ 261, 1949/ 308 und jeweils die östlichen Teilbereiche der
Flurstücke 1949/ 18 und 1949/ 28 der Gemarkung Erlangen. Die Größe des
Planbereichs beträgt circa 14,2 ha.
c) Planungsrechtliche
Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das
Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt. Weiter stellt der FNP entlang der
Paul-Gossen-Straße dar, dass Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes getroffen werden
sollen. Der Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine
Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.
Der rechtsverbindliche Baulinienplan Nr. 72 aus dem Jahr 1954 wird durch den Bebauungsplan tlw. überplant.
1990 wurde bereits schon einmal die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 345 - Hans-Geiger-Straße - beschlossen, der 1994 gebilligt
und öffentlich ausgelegt wurde. Das Verfahren wurde jedoch danach nicht weiter
verfolgt, da die Nachverdichtung durch den VPA/UEA (1995) abgelehnt wurde. Der
Geltungsbereich wurde den heutigen Anforderungen entsprechend angepasst.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 345 – Hans-Geiger-Straße – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Verfahrensstand
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss hat am
21.03.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 345 in der Fassung vom 21.03.2017
gebilligt sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die
Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung lag in der
Zeit 02.05.2017 bis einschließlich 02.06.2017 öffentlich aus. Bis zum Ende der
Auslegungsfrist wurden 8 Stellungnahmen vorgebracht, die in der Anlage 2
behandelt werden.
Am 23.05.2017 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung
statt, an der etwa 15 Personen teilnahmen. Die vorgebrachten Äußerungen decken
sich inhaltlich mit den schriftlich eingereichten Stellungnahmen (vgl. Anlage
2), v.a. zu den Themenkomplexen:
- Erhalt des vorhandenen Baumbestandes,
- Einfluss durch Baumaßnahmen auf Baumbestand außerhalb des
Geltungsbereiches,
- Ersatzpflanzungen,
- Luftqualität und
- Stellplätze.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind
mit Schreiben vom 26.04.2017 von der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2
Satz 3 BauGB benachrichtigt und gem. § 4 Abs. 2 BauGB unter Hinweis auf § 4 a
Abs. 4 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert worden. Es wurden insgesamt 33
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden
beteiligt, von denen sieben eine Stellungnahme abgaben, die in der Anlage 2
behandelt werden.
Da die sich die aus der Beteiligung ergebenden Änderungen für Teilbereiche allein redaktioneller Art sind, kann der Bebauungsplan in der Fassung vom 24.10.2017 für diese Bereiche als planreif erklärt werden.
In den Bereichen WA 2, WA 3 (2) und WA 4 wurde der Entwurf geändert bzw. ergänzt, dass eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentliche Belange notwendig ist. Da die Änderungen und Ergänzungen nicht die Grundzüge der Planung berühren, wird die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschränkt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Lageplan mit Geltungsbereich
2. Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis