Betreff
Laufende Kosten für den betreuten Jugendtreff Innenstadt
Vorlage
510/027/2017
Aktenzeichen
IV/51/HP003
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Erhöhung des Zuschusses für Betriebs-, Programm- und Personalkosten für den laufenden Betrieb des Jugendtreffs Innenstadt wird zugestimmt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Finanzmittel für den Haushalt 2018 zu beantragen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Kulturzentrum E-Werk soll einen Zuschuss für Betriebs-, Programm- und Personalkosten für den laufenden Betrieb des Jugendtreffs Innenstadt in Höhe der beantragten Kosten von  195.200 Euro erhalten.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In der Vorlage 51/120/2016 wurde bereits über die absehbare Erhöhung der Personalkosten durch die Änderung der Öffnungszeiten und der Erhöhung des Personalbedarfes berichtet.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Zur Deckung der Kosten für den laufenden Betrieb ist für das Jahr 2018 ein Zuschuss in Höhe von 195.200 Euro erforderlich.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

      Die Höhe des Zuschusses für Betriebs-, Programm- und Personalkosten wurde in der Vorlage Trägerschaft des betreuten Jugendtreffs Innenstadt (Vorlage 51/050/2015) auf Basis der damaligen Kalkulation auf 168.000 Jahr festgelegt.

      In der MzK vom 17.11.2016 (Vorlage 51/120/2016) wurde über die Erhöhung des Personalbedarfs von 2,0 auf 2,3 Stellen, zuzüglich einer Praktikantenstelle berichtet und darauf hingewiesen, dass im Herbst 2017 eine Neukalkulation der Kosten erfolgen soll.

      Das Kulturzentrum E-Werk hat mit E-Mail vom 21.09.2017 auf Basis der Neukalkulation der Kosten eine Erhöhung des Zuschusses beantragt.

      Das Kulturzentrum E-Werk hat eine Neukalkulation der Personalkosten für das Jahr 2018 mit Berücksichtigung folgender Punkte vorgenommen:

- die anstehende Tariferhöhung ab 01.03.2018 wird mit 3 % veranschlagt,

- die Sozialpädagogin wurde als Hochschulabgängerin zunächst in TVöD S12, Stufe 1 eingruppiert; hier steht ab 02/2018 eine Höherstufung in Stufe 2 an;

- die anteiligen Personalkosten sind im Jahr 2018 für ein volles Kalenderjahr zu berücksichtigen ( die Einstellung der drei Pädagog*Innen erfolgte erst zum 01.02.2017,die Einstellung der pädagogischen Hilfskraft erfolgte erst zum 01.06.2017, umfasste also nur 7 Monate);

- die Samstagszuschläge waren in der Kalkulation für 2017 noch nicht berücksichtigt.

Bezüglich der Sachkosten (Programmkosten, Bauunterhalt und Betriebskosten) kann das Kulturzentrum E-Werk leider momentan noch keine aktualisierte Berechnung der benötigten Mittel vorlegen. Da der Jugendtreff erst im Juni 2017 in Betrieb gegangen ist, liegen noch keine belastbaren Zahlen vor, die eine realistische Kalkulation des Mittelbedarfs für das kommende Haushaltsjahr zulassen. Obwohl zwar grundsätzlich von steigenden Kosten auszugehen ist, muss deshalb für das kommende Jahr für den Bereich der Sachkosten noch einmal von den bisherigen Haushaltsansätzen für 2017 ausgegangen werden.

Die Gesamtpersonalkosten 2018 belaufen sich demzufolge auf 134.400 €, das sind 27.200 € mehr als im Jahr 2017. Bei gleichbleibendem Ansatz für die Sachkosten ergibt sich daraus für 2018 ein Mittelbedarf von 195.200 €. Das sind gegenüber den 168.000 € Haushaltsmitteln von 2017 dann wiederum 27.200 € mehr.

Der Zuschuss für Betriebs-, Programm- und Personalkosten soll deshalb  auf 195.200 Euro pro Jahr erhöht werden.

Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 27.200 Euro für den Haushalt 2018 zu beantragen.

 

 


Anlagen:        keine