Der Bericht des Revisionsamtes vom 23.08.2017 über die
ämterübergreifende Prüfung
- Refinanzierung von Stellenschaffungen (Nr. 04/2017) wird zur Kenntnis
genommen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit
der Beratung und Beschlussfassung im Revisionsausschuss wird der
Prüfungsbericht verbindlich. Die beteiligten
Dienststellen, insbesondere die Ämter 11 und 20, haben keine Stellungnahmen
abgegeben und damit signalisiert, dass mit den wesentlichen Aussagen im
Prüfungsbericht Einverständnis besteht.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Die im Prüfungsbericht enthaltenen Prüfungsfeststellungen und -empfehlungen sind von den beteiligten Dienststellen umzusetzen und zu beachten.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Steht im pflichtgemäßen Ermessen der beteiligten Dienststellen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
--