Betreff
Eintrag in die Denkmalliste;
hier: Gebäude Engelstraße 4
Vorlage
63/178/2017
Aktenzeichen
VI/63
Art
Beschlussvorlage

Das Benehmen nach Art. 2 DSchG zu dem vorgeschlagenen Baudenkmal Engelstraße 4 wird hergestellt.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Gebäude Engelstraße 4 ist als Baudenkmal gemäß Art. 2 DSchG in der Denkmalliste zu ergänzen.

 

Vorgeschlagene Listenergänzung:

 

Ort

Straße, Haus-Nr.

Beschreibung/Langtext

Erlangen

Engelstraße 4

Wohnhaus, zweigeschossiger, traufseitiger Fachwerkbau mit Satteldach und Traufgesims, 1. Viertel 18. Jh.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) hat mit Schreiben vom 08.06.2017 über den Nachtrag des Gebäudes Engelstraße 4 in die Denkmalliste informiert.

 

Das Schreiben vom 08.06.2017 soll nach Art. 2 DSchG der Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde dienen. Die Stadt bekommt so Gelegenheit, sachliche Ergänzungen oder Korrekturen dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, das für die Führung der Denkmalliste zuständig ist, mitzuteilen.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Bei dem Objekt Engelstraße 4 handelt es sich um ein Baudenkmal nach Art. 1 DSchG. Die Erhaltung liegt im Interesse der Allgemeinheit. Gegen die Aufnahme in die Denkmalliste bestehen seitens der Verwaltung keine Einwände. Das Benehmen nach Art. 2 DSchG wird hergestellt.

 

 

Anlagen:             Lageplan
                               2 Fotos