Betreff
Überörtliche Prüfung der Haushaltsjahre 2008 bis 2012 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV); Aktueller Sachstand hinsichtlich der weiteren Behandlung des Prüfungsberichts
Vorlage
14/156/2017
Aktenzeichen
OBM/14
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


In den Jahren 2016 und 2017 hat der BKPV die o. g. Prüfung durchgeführt. Im November 2017 haben alle Fraktionen und Gruppen im Stadtrat ein Exemplar des Prüfungsberichts erhalten. Parallel wurden vom Revisionsamt Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen eingeholt. Das Revisionsamt ist für die Weiterbehandlung der Prüfungsfeststellungen in koordinierender Hinsicht zuständig. Für die Erledigung sind die jeweils betroffenen Dienststellen verantwortlich.

 

Die Zuständigkeit für die Behandlung der Prüfungsfeststellungen der überörtlichen Prüfung liegt beim Stadtrat. Der Revisionsausschuss ist hingegen das zuständige Gremium für die örtliche Prüfung und für die überörtliche Prüfung nicht zuständig. Deswegen ist eine inhaltliche Behandlung der Prüfungsfeststellungen der überörtlichen Prüfung im Revisionsausschuss nicht vorgesehen. Die Behandlung im Stadtrat ist für März oder April 2018 geplant.

 

Hintergrundinformationen:

 

In Bayern ist das Prüfungswesen der Kommunen zweigeteilt. Die örtliche Prüfung nimmt kraft Gesetzes das Revisionsamt wahr, für die überörtliche Prüfung ist der BKPV zuständig. Die überörtliche Prüfung wird dabei in einem Turnus von etwa 5 bis 8 Jahren durchgeführt.

 

Die Prüfungsgegenstände der überörtlichen Prüfung unterscheiden sich grundsätzlich nicht von denen der örtlichen Prüfung. Sie bauen auf den Erkenntnissen der örtlichen Prüfung auf und ergänzen diese. Zudem werden in der Regel andere Schwerpunkte gesetzt.