Budget und Arbeitsprogramm 2017 - Stand 30.09.2017
Das Budget und Arbeitsprogramm 2017 – Stand 30.09.2017 – wird zur Kenntnis genommen.
Die unter Punkt 3.3 des Zwischenberichts aufgeführten Konsolidierungsvorschläge zur Vermeidung eines möglichen Defizits werden beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Einhaltung des Budgetrahmens
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Maßnahmen einleiten, Wege finden, um mit den bewilligten Budgetmitteln auszukommen
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
siehe Anlage Budget und Arbeitsprogramm 30.09.2017
Anlagen: Budget- und Arbeitsprogramm 2017 – Stand 30.09.2017 des Amtes 51