Betreff
Haltestellenanpassungen für den Gelenkbuseinsatz auf der Stadtbuslinie 293
Vorlage
613/148/2017
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Beschluss des UVPA am 15.09.2015 zum Plannetz 2030 des Verkehrsentwicklungsplanes sowie dem Beschluss des Stadtrates vom 23.02.2017 zum Nahverkehrsplan Erlangen 2016 – 2021 wurden Verwaltung und ESTW beauftragt, weitere Verbesserungen im ÖPNV-Angebot auf dem Gebiet der Stadt Erlangen umzusetzen.

Demnach sollen leistungsfähige Haupt- und Durchmesserlinien eingerichtet werden, auf denen verstärkt Gelenkbusse eingesetzt werden. Bei Neubaumaßnahmen werden daher seit einigen Jahren Haltestellen vorgesehen, die für Gelenkbusse geeignet sind.

 

Auf der Stadtbuslinie 285 verkehren bereits seit Anfang 2015 Gelenkbusse der Erlanger Stadtwerke, die hierfür neu beschafft wurden. Im Jahr 2018 sollen nun auch auf der Linie 293 weitere Gelenkbusse eingesetzt werden.

Grund für einen Gelenkbuseinsatz auf der Linie 293 sind seit dem Jahr 2015 steigende Fahrgastzahlen, die teilweise bereits zu Kapazitätsengpässen sowie zu Beanstandungen der Fahrgäste geführt haben.

Gelenkbusse haben den Vorteil, dass sie aufgrund der höheren Anzahl von Sitz- und Stehplätzen mehr Fahrgäste pro Fahrt befördern können. Dies ist gerade in der Hauptverkehrszeit von großem Nutzen.

 

Aus Sicht der Erlanger Stadtwerke ist es ein guter Schritt, nach und nach Haltestellen auf verschiedenen Linienwegen für Gelenkbusse auszubauen. Somit können die Erlanger Stadtwerke ihren Fahrzeugeinsatz flexibel an das Fahrgastaufkommen anpassen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Auf der geplanten Fahrstrecke wurde eine Probefahrt mit Gelenkbus durchgeführt und festgestellt, dass an mehreren Stellen Anpassungsbedarf besteht. Ein Gelenkbus ist 6 m länger als ein herkömmlicher Standardlinienbus, er hat eine zusätzliche 3. Fahrgasttür im hinteren Fahrzeugteil und er benötigt aufgrund des Schleppverhaltens des hinteren Fahrzeugteils auch ausreichend Platz beim An- und Abfahren an Haltestellen.

An circa 20 Bussteigen sind daher für den Gelenkbuseinsatz Anpassungsmaßnahmen notwendig: Mehrere Haltestellenkaps sind nur für Standardlinienbusse ausgelegt und zu kurz für Gelenkbusse. Sie müssen verlängert werden – zu Lasten der angrenzenden Grünflächen, wie das Beispiel „Haltestelle Heinrich-Kirchner-Str.“ (s. Anlage) zeigt.

An anderen Stellen muss der Haltestellenbereich durch großzügige BUS-Markierungen vergrößert werden, damit die deutlich größeren Fahrzeuge unbehindert an- und abfahren und möglichst geradlinig am Bordstein halten können. Dies kann zum Verlust vorhandener Parkmöglichkeiten führen. Siehe hierzu beispielhaft „Haltestelle Dreibergstr.“ (s. Anlage).
In wenigen Fällen müssen Haltestellen kleinräumig verlegt werden, damit die Gelenkbusse wie vorgenannt leicht an- und abfahren können und möglichst nicht in Bereichen mit abgesenktem Bordstein (insbesondere vor Grundstückzufahrten) halten müssen, denn dies erschwert das Ein- und Aussteigen für alle Fahrgäste, insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Personen. Siehe hierzu beispielhaft „Haltestelle Lorlebergplatz“ (s. Anlage).


Bei den geplanten Anpassungsmaßnahmen handelt es sich um bestandsnahe Haltestellenverlängerungen oder Markierungen, die vergleichsweise kostengünstig, zeitnah und mit überschaubarem Aufwand durchgeführt werden können. Mit diesen Anpassungsmaßnahmen für den Gelenkbuseinsatz wird keine Barrierefreiheit an den Bushaltestellen hergestellt, wie bei einer vollumfänglichen und kostenintensiven Haltestellensanierung.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die baulichen und markierungstechnischen Anpassungen an den betroffenen Bushaltestellen werden voraussichtlich 2017 und 2018 durch den Straßenbaulastträger (Stadt Erlangen) durchgeführt, sodass die Erlanger Stadtwerke voraussichtlich im Laufe des Jahres 2018 die Gelenkbusse auf der Linie 293 einsetzen können.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden im Budget Amt 66

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:
Anlage - Ausgewählte Beispiele von Haltestellenanpassungen