Anfrage der Ehrenamtlichen Flüchtlingsbetreuung in Erlangen EFIE.e.V.
Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Die Anfrage wurde zwischenzeitlich vom Leiter der Berufsschule Herrn OStD Roland Topinka aus-führlich beantwortet (Anlage 2).
Ergänzend werden an diese Stelle folgende Informationen zur Kenntnis gegeben:
Was sind kooperative Berufsintegrationsklassen (BIK/V und BIK)?
Die Berufsintegrationsklasse-Vorklasse (BIK/V) soll Grundkenntnisse der deutschen Sprache, den Einstieg in das berufliche Bildungssystem ermöglichen und das gesamte Spektrum möglicher Bil-dungsabschlüsse eröffnen. Die Durchführung des BIK-V erfolgt auf der Grundlage des „Lehrplan für die Berufsintegrationsklassen“. Die Berufsintegrationsklasse soll aufbauend auf den in der Berufsintegrationsklasse-Vorklasse (BIK/V) erworbenen Sprachkenntnissen Deutsch in Wort und Schrift vertiefen und den Übertritt in eine duale Berufsausbildung anbahnen, oder ggf. geeignete Anschlussförderung ermöglichen. Die Jugendlichen erhalten während der gesamten zweijährigen Maßnahme sozialpädagogische Unterstützung. Am Ende des zweiten Jahres kann der Mittel-schulabschluss erworben werden.
Bei diesen Klassen stehen generell die schulische Ausbildung sowie eine vertiefte Berufsvorberei-tung im Vordergrund.
Wer ist die Zielgruppe?
Berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge und ergänzend andere Berufsschulpflichtige ohne Ausbildungsplatz (z.B. neu zugezogene EU-Ausländer), die auf Grund mangelnder Kenntnis der deutschen Sprache dem Unterricht in regulären Klassen der Berufsschule für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz nicht folgen können.
Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 werden vorausgesetzt.
Die Berufsschulpflicht endet mit Ende des Schuljahres, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird.
Eine generelle Aufnahme von über 21-jährige Personen in Berufsintegrationsklassen war und ist seitens des Kultusministeriums nicht vorgesehen.
Erfahrungsgemäß stehen bei Personen über 21 Jahre der Wunsch nach einem direkten Arbeits-marktzugang im Vordergrund und weniger der mehrjährige Schulbesuch mit anschließender Aus-bildung. In begründeten Ausnahmefällen können junge Personen jedoch bis zum 25. Lebensjahr aufgenommen werden (s. Anlage 2, Seite 3).
Klassenbildung an der Berufsschule im Schuljahr 2017/2018
Zur Bildung einer Berufsintegrationsvorklasse bzw. Berufsintegrationsklasse sind mindestens 16 Schülerinnen und Schüler erforderlich. Die Klassengröße soll in den Berufsintegrationsvorklassen bzw. Berufsintegrationsklassen auf Grund der besonderen Anforderungen die Zahl von 20 Schüle-rinnen und Schülern nicht übersteigen.
Im kommenden Schuljahr wurde an der Berufsschule in Erlangen die Bildung von 3 BIK-V und
5 BIK genehmigt. Damit ergeben sich rein rechnerisch 160 Plätze in 8 BIK/V und BIK Klassen. Diese Kapazität entsprach in der Vergangenheit der Nachfrage.
Anzahl der Schüler*innen im Schuljahr 2017/2018
Am Aufnahmetag am 14.09.2017 wurden 58 Personen in die 3 genehmigten BIK/V Klassen aufgenommen. Ggf. wird die Einrichtung einer weiteren BIK/V erforderlich.
Am Aufnahmetag am 18.09.2017 wurden 78 Personen in die genehmigten 5 BIK- Klassen ins
2. Jahr aufgenommen.
Bisherige Altersstruktur
In den jetzigen BIK-Klassen befinden sich bereits 21 über 21-jährige Schüler*innen, da die Alters-grenze im Laufe der Schulzeit erreicht wurde.
Im Hinblick auf die Ausnahmeregelung wurden bisher 2 Personen über 21 Jahre in die BIK-Klassen aufgenommen.
Aufnahmeanfragen von Personen zwischen 21- 25 Jahren:
Im vergangenen
Schuljahr 2016/2017 gab es insgesamt 5 Aufnahmeanfragen (nicht Anmeldungen!) an
die Staatliche Berufsschule. Im laufenden Schuljahr 2017/2018 gab es bisher 15
Anfragen.
Aktuell wurden die Daten von 3 Bewerbern erfasst. Falls Kapazitäten vorhanden sein sollten, wird eine Prüfung nach den beschrieben Kriterien erfolgen.
Eine weitergehende Beratung über den Besuch von Integrationskursen oder sonstigen Maßnahmen kann durch die Migrationsberatung der AWO erfolgen.
Bildungsangebote für Geflüchtete &
Migranten zwischen 21 – 25 Jahren
Die Stadt Erlangen verfügt über ein differenziertes und
bedarfsgerechtes Bildungsangebot unterschiedlichster Anbieter für Geflüchtete
und Migranten.
Weil aus den
genannten Rahmenbedingungen eine Beschulung an der Berufsschule für Personen
aus der angesprochenen Altersgruppe nur im begründeten Einzelfall sinnvoll ist,
bestehen im Rahmen der Flüchtlings-, Bildungs- und Sprachkoordination eine
Vielzahl anderer Beratungs- und sonstiger Angebote, von denen nur Einige an
dieser Stelle genannt werden können:
Ø Integrationskurse
(IK sind zwar Sprachkurse, vermitteln aber in verschiedenen Modulen Rechts- und
Kulturkenntnisse), davon spezielle Jugendintegrationskurse für junge Menschen
bis 26 Jahre.
Ø Für nicht
Integrationskursberechtigte gibt es die Möglichkeit der städtisch geförderten
Sprachangebote.
Ø Berufsbezogene
Sprachförderung der Agentur für Arbeit (wird im bfz durchgeführt).
Ø Verschiedene
Maßnahmen der Agentur für Arbeit mit Arbeitsmarktbezug (z.B. PerF-Maßnahme zur
Feststellung vorhandener beruflicher Kenntnisse und Vorbereitung auf die
Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland)
Ø Verschiedene
Maßnahmen der GGFA mit Arbeitsmarktbezug
Ø Vorbereitungsdeutschkurse
und DSH-Kurse an der FAU
Ø Studium an der FAU
oder an einer Hochschule in Nürnberg/Fürth
Ø Studienkolleg
Ø Angebote der Volkshochschule
Anlagen:
1. Anschreiben EFIE e.V. vom 19.08.2017 an Dr. Janik und Stadträte
2. Antwortschreiben vom 09.09.2017 von Herrn Topinka/Leitung BS