Betreff
Belastungen durch Zwangsumzüge wegen Nachverdichtung vermeiden; Antrag der Erlanger Linken vom 12.09.2017
Vorlage
33/015/2017
Aktenzeichen
III/33
Art
Beschlussvorlage

1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

2. Der Antrag Nr. 081/2017 der Erlanger Linken vom 12.09.2017 ist damit bearbeitet.


Der Bereich allgemeine Bürgerdienste im Erdgeschoss des Rathauses bietet in Umzugsfällen alle behördlichen Dienstleistungen aus einer Hand an. Die Wohnungsummeldung und Änderung des Personalausweises erfolgt gebührenfrei. Soweit auch die Halterdaten im Kfz-Schein geändert werden müssen, weil sich die Halteranschrift dauerhaft ändert, muss nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr eine Gebühr von 11,70 EUR erhoben werden. Die Verwaltung darf auf diese Gebühr nicht verzichten.

Eine weitergehende Hilfe für die betroffenen Bürger bei der Bearbeitung ihrer privaten Angelegenheiten (Meldung der Adressänderung an Banken, Versicherungen etc.) gehört nicht zu den Aufgaben der Stadt und ist daher nicht möglich. Auch kann die Stadt nicht vom Hauseigentümer verlangen, dass er die Kosten der Berichtigung des Fahrzeugscheins trägt, da dafür jegliche Rechtsgrundlage fehlt.