Betreff
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Vorlage
50/092/2017
Aktenzeichen
V/50/WM021 T. 2442
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Nach dem Bundesratsbeschluss vom März 2013 (zum Thema Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes für behinderte Menschen) wurde das Gesetzgebungsverfahren zum Bundesteilhabegesetz nach einem umfangreichen Beteiligungsprozess im Dezember 2016 abgeschlossen. Teile des Bundesteilhabegesetzes sind am 1.1.2017 (Änderung der Einkommens- und Vermögensgrenzen in der Eingliederungshilfe) und am 1.4.2017 (Änderung der Freigrenze in der Grundsicherung) in Kraft getreten. Weitere Teile werden am 1.1.2018, am 1.1.2020 (neue Eingliederungshilfe) und am 1.1.2023 (leistungsberechtigter Personenkreis) in Kraft treten.

 

Um Menschen mit Behinderung unabhängig vom Leistungsträger und Leistungserbringer zu beraten, stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beginnend ab 1.1.2018 für die Dauer von bis zu fünf Jahren jährlich insgesamt 58 Millionen Euro für die Umsetzung und Förderung der

„Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB)“ sowie der Evaluation zur Verfügung.

Regionale und überregionale Beratungsangebote aus dem gesamten Bundesgebiet können sich auf dieser Grundlage um Fördermittel bewerben.

Das Ziel ist die Unterstützung von kompetenten und neutralen Beratungsangeboten für rat-suchende, behinderte Menschen und ihren Angehörigen. Die EUTB soll im Vorfeld von Beantragungen von konkreten Leistungen Information und Orientierung als Wegweiserfunktion dienen. Sie soll neben die Beratungspflichten der gesetzlichen Rehabilitationsträger treten und diese ergänzen. Ein wichtiges Anliegen der Förderung ist es, die Beratung durch Menschen mit Behinderungen oder betroffene Angehörige, das sogenannte Peer Counseling, auszubauen, weil die Betroffenen selbst aus eigenen Erfahrungen heraus gute Kenntnisse über das System haben und diese partnerschaftlich vermitteln können.

Bestehende Beratungsstellen und Interessenten, die ein neues Beratungsangebot einrichten möchten, können auf der Grundlage der Förderrichtlinie Zuwendungen erhalten, zum Beispiel als Zuschüsse zu ihren Personalausgaben für Mitarbeiter und den Ausgaben für Räume, oder bei der Qualifizierung und Weiterbildung unterstützt werden.

 

Das Zentrum für selbstbestimmtes Leben Behinderter (ZSL) in Erlangen möchte diese Förderung des Bundes nutzen, um eigene Peer-Counselling-Angebote auszubauen. Das ZSL hält diese Möglichkeit für eine große Chance, professionelles Peer Counselling im Sinne der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung in der Region voran zu bringen. Im Rahmen der Antragstellung plant das ZSL, seine Beratungstätigkeit über die Grenzen der Stadt Erlangen hinaus auszuweiten.

 

Ob weitere regionale oder überregionale Dienste Anträge auf Förderung für die EUTB stellen ist nicht bekannt. 


Anlagen: