Betreff
Förderung von Sportvereinen - Zuschüsse für die Beschaffung von Großgeräten
Vorlage
52/152/2017
Aktenzeichen
I/52
Art
Beschlussvorlage

Im Rahmen der Zuschussgewährung für die Beschaffung von Großgeräten wird ab dem nächsten Haushaltsjahr 2018 auch der Kauf von Defibrillatoren als förderfähig berücksichtigt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Förderung von Sportvereinen

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Gemäß den Richtlinien der städtischen Sportförderung können für die Beschaffung von Sport- bzw. für den Sportbetrieb notwendigen Geräten bei Kosten von mindestens 250,00 € (Großgeräte) Zuschüsse gewährt werden. Der Zuschuss soll 25 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens 2.000,00 € je Großgerät betragen. Vorrangig sind Großgeräte zuschussfähig, die für Sportzwecke benötigt werden.

 

In der Sitzung des Sportausschusses mit Sportbeirat am 04.07.2017 wurde angeregt, bei der künftigen Förderung für die Beschaffung von Großgeräten auch Defibrillatoren zu berücksichtigen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Durch eine Bezuschussung von Defibrillatoren im Rahmen der Sportförderungsrichtlinien wird ein Beitrag für die lebensrettende Ausstattung von Sportstätten geleistet.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

Kreuz              sind vorhanden auf IvP-Nr. 421.K882

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden