Betreff
Ausreichung von Genussrechtskapital an die E-Werk GmbH
Vorlage
BTM/008/2017
Aktenzeichen
II/BTM
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausreichung von 60.000 € Genussrechtskapital an die E-Werk Kulturzentrum GmbH vorzubereiten.

 


Die Erlöse der E-Werk Kulturzentrum GmbH (kurz: E-Werk) unterliegen aufgrund der Abhängigkeit von Kultur- und Ausgeh-Trends und der Witterung erheblichen Schwankungen. Bei jährlichen Gesamteinnahmen und -ausgaben von gut 3,5 Mio. € genügen 2-3% Umsatzrückgang, um das Eigenkapital zu verbrauchen und die GmbH bilanziell zu überschulden. Als Gegenmaßnahme empfiehlt das externe Gutachten zur Organisation und Wirtschaftlichkeit des E-Werks daher u.a., mittelfristig die Eigenkapitalquote (EK/Bilanzsumme) auf 25% zu erhöhen (derzeit: 12%).

 

Aktuell verfügt das E-Werk über ein Stammkapital von 75.000 €, das sich folgendermaßen zusammensetzt:

Kommunikationszentrum E-Werk e.V.                                30.000 € (  40%)

61 Einzelgesellschafter                                                          45.000 € (  60%) 
(4 Vereine/Einrichtungen und 57 Privatpersonen)                _____________
                                                                                              75.000 € (100%)

Gewinnrücklagen konnten in der Vergangenheit nicht erwirtschaftet werden.

 

Das E-Werk strebt nun an, sein Eigenkapital auf 180.000 bis 200.000 € zu erhöhen. Der Verein hat sich bereit erklärt, seinen Kapitalanteil um 30.000 € auf 60.000 € zu verdoppeln. In welcher Höhe weiteres Kapital im Kreis der Einzelgesellschafter generiert werden kann, ist noch offen.

 

Um die notwendige Eigenkapitalquote erreichen zu können, bittet das E-Werk die Stadt, sich mit 60.000 € an der Stärkung seines Eigenkapitals zu beteiligen.

 

In Abstimmung mit dem E-Werk schlägt die Verwaltung daher vor, das erbetene Kapital in Form von Genussrechtskapital an das E-Werk auszureichen. Genussrechtskapital nimmt eine „Zwitterstellung“ zwischen Eigen- und Fremdkapital ein. Es kann in der Bilanz des E-Werks als gesonderte EK-Position ausgewiesen werden, ohne dass die Stadt die vollen Rechte und Pflichten eines Gesellschafters übernimmt (insbesondere kein Stimmrecht).

 

Um die angestrebte Funktion zu erfüllen, müssen bei der Ausreichung des Genussrechtskapitals folgende Bedingungen vereinbart werden:

-      Erfolgsabhängige Vergütung (entfällt, da Ausschüttungen in der Satzung des E-Werks grundsätzlich ausgeschlossen sind),

-      Teilhabe am Verlust bis zur vollen Höhe, wie das Stammkapital,

-       Nachrangigkeit im Insolvenzfall; Rückzahlungsanspruch erst nach Befriedigung aller anderen Gläubiger,

-       Kapitalüberlassung langfristig.

 

Falls es für den Erhalt der bestehenden Mehrheitsverhältnisse unter den E-Werk-Gesellschaftern notwendig ist, könnte der Verein voraussichtlich ebenfalls einen Teil des von ihm zusätzlich zur Verfügung gestellten Kapitals als Genussrechtskapital zuführen.

 

Nach erster Einschätzung ist die Ausreichung des Genussrechtskapitals als kreditähnliches Rechtsgeschäft genehmigungspflichtig. Die Genehmigungsfähigkeit wurde bei der Regierung von Mittelfranken informell angefragt, die Entscheidung steht noch aus.

 

 

 

 

 

Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

60.000 €

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden (Haushaltsanmeldung für 2018 erforderlich)


Anlagen: