Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE)
Zwischenbericht Wirtschaftsjahr 2017
hier: Mitteilung zur Kenntnis über den Geschäftsgang, insbesondere über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Finanzplanes gemäß § 19 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) i. V. m. § 8 Abs. 1 Betriebssatzung
Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Gemäß § 8 Abs. 1 der Betriebssatzung für den
Entwässerungsbetrieb vom 16.05.1995 i. d. F. v. 21.01.2013 i. V. m. § 19
Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) ist der EBE verpflichtet, den Werkausschuss,
den Oberbürgermeister sowie das Finanzreferat halbjährlich über den
Geschäftsgang, insbesondere über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen
sowie die Abwicklung des Finanzplanes anhand schriftlicher Unterlagen zu
unterrichten.
Nachdem der EBE seine Bücher gemäß § 9 Abs. 1
Betriebssatzung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung führt,
erfolgt dies anhand des Zwischenberichtes zum 30.06.2017 bestehend aus:
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Zwischenbilanz
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Gewinn- und Verlustrechnung
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Betriebsergebnis
Zur Zwischenbilanz ist anzumerken, dass diese auf den Jahresabschluss 2016 zum 31.12.2016 aufbaut, der von der Fa. Rödl & Partner GmbH geprüft und in der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 20.06.2017 einstimmig begutachtet wurde
Anlagen: Bilanz, GuV, Zusammensetzung Erlöse /
Aufwendungen, Erfolgsrechnung,
Vergleichsansätze
Wirtschaftsplan