Die Bebauungspläne Nr. T 248 der Stadt Erlangen – Südliches Wetterkreuzfeld – und Nr. T 249 der Stadt Erlangen – Wetterkreuzfeld – sind für das Gebiet südlich der Wohnbebauung Turmhügelweg/ Im Winkelfeld/ Sebastianstraße, nördlich des Landschaftsschutzgebiets Winkelfeld, westlich des Reutleser Wegs und östlich der B4 durch das 2. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. T 248 und 9. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. T 249 nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu ändern und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Der Stadt-Umland-Bahn wird künftig eine wichtige Funktion als lineare
Verkehrsinfrastruktur zukommen. Durch das Projekt wird Erlangen stärker mit den
Nachbarstädten Nürnberg und Herzogenaurach im ÖPNV verknüpft.
Die Trasse der StUB ist an etliche Zwangspunkte gebunden und dazwischen nur
innerhalb bestimmter Planungsparameter verschiebbar. Um zu verhindern, dass die
für den Bau benötigten Flächen durch anderweitige, insbesondere bauliche
Nutzungen belegt werden und so die Umsetzung des Vorhabens erschwert oder
zusätzlich verteuert wird, hat der UVPA am 18.07.2017 beschlossen, dass
erforderlichenfalls baurechtliche Instrumente eingesetzt werden sollen, um die
Trassenkorridore der Stadt-Umland-Bahn zu sichern.
Die Verwaltung wurde beauftragt, geeignete Instrumente zu prüfen und
ggf. anzuwenden, um die für die Realisierung der Stadt-Umland-Bahn
erforderlichen Trassenkorridore vorläufig zu sichern.
Am 07.08.2017 wurde der Bauantrag zum Bau eines Bürogebäudes auf dem
Flurstück Flst. Nr. 187/6 – Gmkg. Tennenlohe eingereicht. Das Flurstück liegt
im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. T 248. Das Vorhaben entspricht den
dortigen Festsetzungen, so dass der Antragsteller Anspruch auf positive
Bescheidung des Bauantrags hat. Gleichzeitig verläuft über einen Teil des o.g.
Flurstücks eine Trassenvariante der StUB. Um die Trassenkorridore im
südöstlichen Teil von Tennenlohe zu sichern, erfolgt die daher die Änderung der
Bebauungspläne.
b) Geltungsbereich
Der
Geltungsbereich umfasst die Grundstücke von den Flst. Nrn. 85, 85/2, 86/1,
86/2, 86/3, 139/3, 139/4, 154/3, 154/3, 154/11, 167/3, 169, 172, 172/7, 172/8,
173, 174, 174/14, 176, 176/3, 180/6, 180/74, 187/3, 187/6, 188/1 der Gemarkung
Tennenlohe sowie Teilflächen der Grundstücke 126, 163/2, 172/2, 174/1, 191 der
Gemarkung Tennenlohe. Er hat die Größe von 9,72 ha.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Dem wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von
2003 sind verschiedene Darstellungen für das Plangebiet zu entnehmen:
·
Grünfläche
·
gemischte
Baufläche
·
gewerbliche
Baufläche
·
Wald
(Planung)
·
Eingrünung
von Bauflächen
·
Stadt-Umland-Bahn
(Trasse mit Haltepunkt)
·
Flächen
für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge
Die nachrichtliche Darstellung von
Landschaftsschutzgebieten wurde in den Flächennutzungsplan 2003 übernommen.
Teile des Geltungsbereichs des Deckblatts liegen im Landschaftsschutzgebiet.
Das Deckblatt steht der Darstellung im FNP
nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.
d) Rahmenbedingungen
Bei der
Aufstellung des Bebauungsplans sind nach derzeitigem Kenntnisstand u.a. zu
berücksichtigen:
§
Trassenkorridore
der StUB, für die derzeit eine Variantenuntersuchung im Raum Tennenlohe
durchgeführt wird
§
Anforderungen
im Hinblick auf Natur und Landschaft (teilw. Landschaftsschutzgebiet)
§
Erhaltung
der Funktionsfähigkeit der bestehenden Verkehrsflächen innerhalb des
Gewerbegebiets
§
Aktuelle
Planungen für einen Radschnellweg Nürnberg – Erlangen.
§
Die
angrenzende Bundesstraße 4 (B4) ist in diesem Abschnitt anbaufrei und dient
nicht der Erschließung von Baugrundstücken. Nach § 9 Absatz 1
Bundesfernstraßengesetz (FStrG) müssen bis zu 20 Meter bei Bundesstraßen
außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der
Ortsdurchfahrt von jeder Art von Hochbauten freigehalten werden.
e) Städtebauliche Ziele
Mit
dem 2. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. T 248 und 9. Deckblatt zum Bebauungsplan
Nr. T 249 werden die Trassenkorridore – einschließlich eventueller
Planungsvarianten – durch die Stadt Erlangen gesichert, um eine wirtschaftliche
Errichtung der StUB zu ermöglichen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des 2. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. T 248 und 9.
Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. T 249. – Trassenkorridore östliches
Wetterkreuzfeld – der Stadt Erlangen.
Der Änderungsbeschluss bildet die Voraussetzung für die Anwendung der Instrumente zur Sicherung der Bauleitplanung wie der Zurückstellung von Baugesuchen gemäß § 15 BauGB oder dem Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB. Nach der erfolgten Bekanntmachung in den Amtlichen Seiten soll das Bauvorhaben durch Amt 63 zurückgestellt werden.
3. Prozesse und
Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Änderung
Der Umwelt-,
Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Änderung der
Bebauungspläne Nr. T 248 – Südliches Wetterkreuzfeld – und Nr. T 249 –
Wetterkreuzfeld – durch das 2. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. T 248 und 9.
Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. T 249 für das Gebiet nördlich des
Landschaftsschutzgebiets Winkelfeld, westlich des Reutleser Wegs und östlich
der B4 nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB).
b) Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll in der Form
durchgeführt werden, dass der Planvorentwurf mit Begründung einen Monat im Amt
für Stadtentwicklung und Stadtplanung zur Einsicht dargelegt wird.
c) Frühzeitige
Behördenbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll gleichzeitig mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlage: Lageplan mit Geltungsbereich
Geltungsbereich mit Auszug FNP