Betreff
Antrag aus der Bürgerversammlung Röthelheimpark betreffend Abschaltung der Ampelanlagen an den Wochenenden
Vorlage
32-1/064/2017
Aktenzeichen
III/32-1
Art
Beschlussvorlage

Der Antrag aus der Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet "Röthelheimpark" vom 18.5.2017 bzgl. Abschaltung der Ampeln an den Wochenenden kann nicht befürwortet werden.
Der Antrag aus der Bürgerversammlung ist abschließend bearbeitet.


In der Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet "Röthelheimpark" (Anlage 1) wurde u. a. der Antrag gestellt, dass zumindest an den Wochenenden die Ampelanlagen im Versammlungsgebiet abgeschaltet werden (Anlage 2). Der Antrag wurde mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden Bürgerinnen und Bürgern angenommen.

 

Rechtslage


Nach der Verwaltungsvorschrift zum § 37 StVO sollen Lichtzeichenanlage in der Regel auch nachts in Betrieb gehalten werden; ist die Verkehrsbelastung nachts schwächer, so empfiehlt es sich, für diese Zeit ein besonderes Lichtzeichenprogramm zu wählen, das alle Verkehrsteilnehmer möglichst nur kurz warten lässt. Nächtliches Ausschalten ist nur dann zu verantworten, wenn eingehend geprüft ist, dass auch ohne Lichtzeichen ein sicherer Verkehr möglich ist.


Einschätzung der Fachdienststellen sowie der Polizei


Die Polizei steht Nachtabschaltungen von Signalanlagen grundsätzlich ablehnend gegenüber. Die Erkenntnisse der Unfallforschung sprechen hier eine eindeutige Sprache (Quelle "Unfallforschung der Versicherer GDV" Anlage 3). Gerade im Gebiet Röthelheimpark/Rathenau wurden in der Vergangenheit einige Nachtabschaltungen aufgehoben, da sich die Örtlichkeiten im Zusammenhang mit den Nachtabschaltungen zu Unfallhäufungsstellen entwickelt hatten. Als Beispiele werden von der Polizei die  Schenkstraße/Zeppelinstraße sowie Sieboldstraße/Zeppelinstraße/Werner-von-Siemens-Straße genannt.


Die Abteilung Verkehrsplanung weist auf die Richtlinien für Lichtsignalanlagen hin, wonach Lichtsignalanlagen "ununterbrochen in Betrieb gehalten werden". Eine Lichtsignalanlage kann aus einer Vielzahl an Gründen errichtet worden sein und sollte dann auch in Betrieb sein. Hiervon kann abgewichen werden, wenn der Grund während bestimmter Zeiten nicht vorliegt. Dies ist an Wochenenden an den Lichtsignalanlagen im Umfeld der Allee am Röthelheimpark nicht der Fall. Um auf das geringere Verkehrsaufkommen an Wochenenden und Feiertagen einzugehen, sind an diesen Tagen aber bereits kürzere Betriebszeiten und kürzere Umlaufzeiten eingerichtet.

 

Eine Nachtabschaltung ist in Deutschland aus Gründen der Verkehrssicherheit generell nur in begründeten Fällen und nach erfolgter Prüfung zulässig. Mit Nachtabschaltungen werden relativ schlechte Erfahrungen gemacht, da einige Örtlichkeiten in der Vergangenheit plötzlich zu Unfallhäufungsstellen wurden. Auch hier gilt: Eine Lichtsignalanlage wird nicht ohne Grund errichtet und sollte dann auch in Betrieb sein. In Erlangen wird dies so praktiziert. Wo der Verkehrsablauf trotz Nachtabschaltung sicher ist, wird eine Nachtabschaltung an den Lichtsignalanlagen - auch im Umfeld der Allee am Röthelheimpark - umgesetzt.


Nach Einschätzung des Tiefbauamtes ist der Betrieb von Lichtsignalanlagen für einen sicheren und leistungsfähigen Verkehrsfluss von großer Bedeutung. Die generelle Abschaltung von Anlagen am Wochenende wird aus Sicht des Tiefbauamtes kritisch gesehen und nicht unterstützt. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass die Möglichkeiten der Abschaltung von Anlagen bereits bei den aktuellen Betriebszeiten berücksichtigt wurden.

 
Das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt vertritt die Auffassung, dass Signalanlagen grundsätzlich aus Gründen der Verkehrssicherheit in Dauerbetrieb geschaltet sein sollten. Eine Abschaltung ist nur in absoluten Ausnahmefällen und nach sorgfältiger Prüfung möglich. Die Möglichkeiten einer Abschaltung von Signalanlagen am Wochenende bzw. zur Nachtzeit wurden im Stadtgebiet Erlangen bereits geprüft und soweit vertretbar berücksichtigt. Weiterer Handlungsspielraum wird seitens der Verkehrsbehörde zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gesehen.


Resümee


Zusammenfassend kommen die städtischen Fachdienststellen und die Polizei einstimmig zum Ergebnis, dass eine Ausdehnung der Abschaltungen von Signalanlagen an Wochenenden bzw. zur Nachtzeit zu Lasten der Verkehrssicherheit gehen würde. Der in der Bürgerversammlung mit Mehrheit beschlossener Antrag kann deshalb nicht befürwortet werden. 


Anlagen:        Plan Versammlungsgebiet Anlage 1
                        Auszug aus Niederschrift zur Bürgerversammlung (Anlage 2)
                        Auszug aus Newsletter der Fa. Siemens (Anlage 3)