Der Antrag aus der Bürgerversammlung für das
Versammlungsgebiet "Röthelheimpark" vom 18.5.2017 bzgl. Abschaltung
der Ampeln an den Wochenenden kann nicht befürwortet werden.
Der Antrag aus der Bürgerversammlung ist abschließend bearbeitet.
In der Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet "Röthelheimpark" (Anlage 1) wurde u. a. der Antrag gestellt, dass zumindest an den Wochenenden die Ampelanlagen im Versammlungsgebiet abgeschaltet werden (Anlage 2). Der Antrag wurde mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden Bürgerinnen und Bürgern angenommen.
Rechtslage
Nach der Verwaltungsvorschrift zum § 37 StVO sollen Lichtzeichenanlage in der
Regel auch nachts in Betrieb gehalten werden; ist die Verkehrsbelastung nachts
schwächer, so empfiehlt es sich, für diese Zeit ein besonderes
Lichtzeichenprogramm zu wählen, das alle Verkehrsteilnehmer möglichst nur kurz
warten lässt. Nächtliches Ausschalten ist nur dann zu verantworten, wenn
eingehend geprüft ist, dass auch ohne Lichtzeichen ein sicherer Verkehr möglich
ist.
Einschätzung der Fachdienststellen
sowie der Polizei
Die Polizei
steht Nachtabschaltungen von Signalanlagen grundsätzlich ablehnend gegenüber.
Die Erkenntnisse der Unfallforschung sprechen hier eine eindeutige Sprache
(Quelle "Unfallforschung der Versicherer GDV" Anlage 3). Gerade im
Gebiet Röthelheimpark/Rathenau wurden in der Vergangenheit einige
Nachtabschaltungen aufgehoben, da sich die Örtlichkeiten im Zusammenhang mit
den Nachtabschaltungen zu Unfallhäufungsstellen entwickelt hatten. Als
Beispiele werden von der Polizei die Schenkstraße/Zeppelinstraße sowie
Sieboldstraße/Zeppelinstraße/Werner-von-Siemens-Straße genannt.
Die Abteilung
Verkehrsplanung weist auf die Richtlinien für Lichtsignalanlagen hin,
wonach Lichtsignalanlagen "ununterbrochen in Betrieb gehalten
werden". Eine Lichtsignalanlage kann aus einer Vielzahl an Gründen
errichtet worden sein und sollte dann auch in Betrieb sein. Hiervon kann
abgewichen werden, wenn der Grund während bestimmter Zeiten nicht vorliegt.
Dies ist an Wochenenden an den Lichtsignalanlagen im Umfeld der Allee am
Röthelheimpark nicht der Fall. Um auf das geringere Verkehrsaufkommen an
Wochenenden und Feiertagen einzugehen, sind an diesen Tagen aber bereits
kürzere Betriebszeiten und kürzere Umlaufzeiten eingerichtet.
Eine Nachtabschaltung ist in Deutschland aus Gründen der Verkehrssicherheit generell nur in begründeten Fällen und nach erfolgter Prüfung zulässig. Mit Nachtabschaltungen werden relativ schlechte Erfahrungen gemacht, da einige Örtlichkeiten in der Vergangenheit plötzlich zu Unfallhäufungsstellen wurden. Auch hier gilt: Eine Lichtsignalanlage wird nicht ohne Grund errichtet und sollte dann auch in Betrieb sein. In Erlangen wird dies so praktiziert. Wo der Verkehrsablauf trotz Nachtabschaltung sicher ist, wird eine Nachtabschaltung an den Lichtsignalanlagen - auch im Umfeld der Allee am Röthelheimpark - umgesetzt.
Nach Einschätzung des Tiefbauamtes ist der Betrieb von
Lichtsignalanlagen für einen sicheren und leistungsfähigen Verkehrsfluss von
großer Bedeutung. Die generelle Abschaltung von Anlagen am Wochenende wird aus
Sicht des Tiefbauamtes kritisch gesehen und nicht unterstützt. Darüber
hinaus ist davon auszugehen, dass die Möglichkeiten der Abschaltung von Anlagen
bereits bei den aktuellen Betriebszeiten berücksichtigt wurden.
Das Ordnungs-
und Straßenverkehrsamt vertritt die Auffassung, dass Signalanlagen
grundsätzlich aus Gründen der Verkehrssicherheit in Dauerbetrieb geschaltet
sein sollten. Eine Abschaltung ist nur in absoluten Ausnahmefällen und nach
sorgfältiger Prüfung möglich. Die Möglichkeiten einer Abschaltung von
Signalanlagen am Wochenende bzw. zur Nachtzeit wurden im Stadtgebiet Erlangen
bereits geprüft und soweit vertretbar berücksichtigt. Weiterer
Handlungsspielraum wird seitens der Verkehrsbehörde zum gegenwärtigen Zeitpunkt
nicht gesehen.
Resümee
Zusammenfassend kommen die städtischen Fachdienststellen und die Polizei
einstimmig zum Ergebnis, dass eine Ausdehnung der Abschaltungen von
Signalanlagen an Wochenenden bzw. zur Nachtzeit zu Lasten der
Verkehrssicherheit gehen würde. Der in der Bürgerversammlung mit Mehrheit
beschlossener Antrag kann deshalb nicht befürwortet werden.
Anlagen: Plan Versammlungsgebiet Anlage 1
Auszug aus
Niederschrift zur Bürgerversammlung (Anlage 2)
Auszug aus
Newsletter der Fa. Siemens (Anlage 3)