Betreff
Veränderungen durch geplanten Entwurf der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR)
Vorlage
502/017/2017
Aktenzeichen
V/50/MG009 T.2998
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


.Am 27.07.2017 hat das Bay. Staatministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (Bay. StMAS) zu einem Austauschgespräch über den Entwurf der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) eingeladen. Der Entwurf beinhaltet einige wesentliche Änderungen:

 

a)    Ab 2018 soll die durch das Bay. StMAS geförderte Asylsozial- und Migrationsberatung zusammengelegt und zukünftig in Flüchtlings- und Integrationsberatung umbenannt werden.

b)    Ab 2018 soll der bisherige Betreuungsschlüssel in der Asylsozialberatung nicht mehr gelten. Ab 2018 werden die Beratungsressourcen des Landes Bayern nach den statistischen Kennzahlen aus dem Ausländerzentralregister (AZR) regional zugeordnet. Nach den neuen Richtlinien wird jede Kommune einen bestimmten Anteil der vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellten Gesamtmittel erhalten. Dieser Anteil ergibt sich aus den Zahlen aus dem AZR.

c)    Ab 2018 können neben den Spitzenverbänden der Wohlfahrtspflege auch die Kommunen Zuwendungsempfänger sein. Hierbei müssen eine einheitliche Antragstellung und der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung durch alle Beteiligten erfolgen.

 

Das Sozialamt wird zeitnah vor Inkrafttreten der Richtlinie die Gespräche mit allen Beteiligten (ASB und AWO) aufnehmen und auf den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung hinarbeiten. Es ist dabei beabsichtigt, eigenes, durch das StMAS gefördertes Personal in dem Projekt Flüchtlings- und Integrationsberatung zu etablieren. Es wird die Federführung der Stadt in dem Projekt angestrebt.

Der Finanzrahmen für die landesgeförderte Flüchtlings- und Integrationsberatung ist derzeit noch unklar, da das Sozialministerium eine zunächst in den Raum gestellte Förderhöhe mit Option auf Erhöhung, die als sehr gering und nicht ausreichend bewertet wurde, nicht bestätigen wollte. Sollte es bei der vom StMAS erwähnten Gesamthöhe der Förderung bleiben, dann müsste man auch in Erlangen mit Personalkürzungen in der Flüchtlings- und Integrationsberatung ab 2018 rechnen.

 

Die Flüchtlingsberater der AWO und des ASB, die in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Erlangen eingestellt wurden, spielen bei der Bewältigung der Flüchtlingsarbeit eine zentrale Rolle. Derzeit sind 11 Vollzeitstellen in der Asylsozial- und Migrationsberatung besetzt. 1,5 Vollzeitstellen werden über den Bund und 9,5 Vollzeitstellen über den Freistaat Bayern bezuschusst.

Viele der Flüchtlingsberater verfügen über relevante Sprachkenntnisse, haben einen wissenschaftlichen Hintergrund und beraten und betreuen die Migranten in direkter Arbeit. Einige der Berater arbeiten in den Flüchtlingsunterkünften.

Eine Personalkürzung ab 2018 würde eine Notlage in der Beratung von Flüchtlingen und Migranten verursachen. Die Flüchtlings- und Integrationsberater sind für die Beratung aller Migranten in Erlangen (über 20.000) – hierzu zählen auch die Menschen mit Fluchthintergrund - zuständig. Auch die andauernde Familienzusammenführung der anerkannten Flüchtlinge fällt in den Aufgabenbereich der Flüchtlings- und Integrationsberater.

 


Anlagen: