Abbruch Faulbehälter 3 und Nacheindicker
Betr.: Zustimmung zum Entwurf gem. Nr. 5.5.3 DA Bau
Im Vollzug der DA Bau wird
1.
der aufgezeigte Entwurf zum
Abbruch Faulbehälter 3 und Nacheindicker im Klärwerk Erlangen beschlossen,
und
2. der Entwässerungsbetrieb beauftragt das Vorhaben mit
der Ausführungsplanung fortzusetzen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Abbruch
und Beseitigung von Bauwerksteilen ohne weitere betriebliche Funktion bzw.
verfahrenstechnischen Nutzen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Abbruch
von Faulbehälter 3 und Nacheindicker einschließlich Mittelbauwerk, sowie der
Schlammwasserspeicher im Klärwerk Erlangen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Veranlassung
In
seiner Sitzung am 04.04.2017 hat der Bau- und Werkausschuss für den
Entwässerungsbetrieb beschlossen, den Faulbehälter 3, den Nacheindicker sowie
das dazwischenliegende Mittelbauwerk außer Betrieb zu setzen und abzubrechen.
Der
Faulbehälter 3, das Mittelbauwerk und der Nacheindicker wurden beim Neubau des
Klärwerkes Erlangen von 1955 bis 1957 hergestellt und zählen damit zu den
ältesten Anlagenteilen. Die Bauwerke wurden im Zuge ihrer bisherigen Nutzung
mehrfach umgerüstet und an veränderte Randbedingungen angepasst.
Zwischenzeitlich ist die Bausubstanz wirtschaftlich erschöpft und die
technische Ausrüstung entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und wäre
daher erneuerungsbedürftig.
Der
Faulbehälter 3 wurde bisher nach dem Verdrängungsprinzip aus Faulbehälter 1 und
2 zur Nachfaulung genutzt und der
Nacheindicker zur statischen Eindickung des ausgefaulten Klärschlamms
betrieben.
Der
verfahrenstechnische Nutzen des Faulbehälters 3 und des Nacheindickers ist
vernachlässigbar. Der Faulbehälter 3 wurde inzwischen außer Betrieb genommen
und durch die Inbetriebnahme der neuen Schlammentwässerung erübrigt sich auch
die Funktion der vorgeschalteten Nacheindickung.
Mittlerweile
sind durch die Außerbetriebnahme der alten Schlammentwässerungsanlage auch die
Schlammwasserspeicher westlich des alten SEA-Gebäudes ohne betriebliche
Funktion und sollen daher ebenfalls mit abgebrochen und aufgefüllt werden.
Geplante
Maßnahmen
Geplant
ist, die o.g. Bauwerksteile abzubrechen und die Flächen für weitere Maßnahmen
der „Energiewirtschaftlichen und wasserrechtlichen Ausbaukonzeption 2030“ (z.B.
Phosphorrückgewinnung, Elimination von Mikroverunreinigungen und
Arzneimittelspurenstoffen, etc.) vorzuhalten.
Im alten Mittelbauwerk sind
Rohrleitungen und Schaltanlagen für die bestehende Schlammbehandlung
angeordnet. Die für die Schlammbehandlung weiterhin notwendigen Niederspannungsschaltanlagen
der Faulbehälter 1 und 2 können platztechnisch in die neue Energiezentrale umgesetzt
werden.
Vor dem Abbruch der Gebäude-
und Anlagenteile ist eine Restentleerung des Faulbehälters 3 und des
Nacheindickers unter Berücksichtigung der grundwasserbedingten
Auftriebsproblematik der dann komplett leeren Behälter durchzuführen.
Durch den Abbruch von
Faulbehälter 3, Nacheindicker und Mittelbauwerk ist eine ungehinderte und
höhengleiche Anbindung der neuen Gasaufbereitung und der neuen Gasbehälter an
das bestehende Installationsgangsystem möglich. Die Planung beinhaltet
zusätzlich den bisher noch nicht vorgesehenen Lückenschluss des
Installationsgangs im Bereich des Mittelbauwerks.
Mit dem Neubau der
Energiezentrale wurde jeweils ein neuer Faulschlammvorlageschacht und ein neuer
Schlammwasservorlageschacht errichtet, sodass die bestehenden, offenen Schlammwasserspeicher
ebenfalls aufgelassen werden können.
Neben den
Schlammwasserspeichern befindliche Lagercontainer können aufgrund der nun neu
geschaffenen Lagerkapazitäten im unmittelbaren Bereich der Werkstätten zur
„Neuen Energiezentrale“ beseitigt und entsorgt werden.
Im Bereich des
Installationsganges und der Faulbehälter sind zusätzlich Leitungs- und Rohranpassungen
notwendig und in der Planung berücksichtigt.
Ein Übersichtslageplan liegt
bei.
Die
Entwurfsplanungsunterlagen werden in der Sitzung zur ergänzenden Information
aufgehängt.
Vorgesehener
Terminplan
· Ausführungsplanung,
Ausschreibung und Vergabe Okt.
- Dez. 2017
· Bauausführung Jan.-
Juni 2018
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Die Kostenberechnung aus der
Entwurfsplanung schließt mit 983.000,- € brutto einschließlich der
Baunebenkosten.
Der erforderlichen Finanzmittel für die
Maßnahme sind im Wirtschaftsplan 2018 enthalten und gedeckt
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 07009
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen
mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau
vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
28.08.2017, gez. Deuerling
Anlagen: