Betreff
Neubau einer Kindertageseinrichtung mit 12 Krippen- und 50 Kindergartenplätzen durch die Joseph-Stiftung in Büchenbach-West, Goeschel-/Linderstraße;
hier: Investitionskostenzuschuss
Vorlage
512/043/2017
Aktenzeichen
IV/512-3/PK017
Art
Beschlussvorlage

1.         Bei Baumaßnahmen von Kindertageseinrichtungen, die aus dem 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 gefördert werden, wird die Anwendung des Erlanger Grundsatzbeschlusses über die 80 %ige Förderung der zuweisungsfähigen Kosten von Kindertageseinrichtungen (Vorlage Nr. 512/116/2014/1) ausgesetzt. An dessen Stelle tritt eine 100 %ige Förderung der zuweisungsfähigen Kosten.

 

2.         Für den Neubau der Joseph-Stiftung in Büchenbach-West, Goeschel-/Linderstraße, werden 12 Krippen- und 50 Kindergartenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.

 

3.         Die Joseph-Stiftung, Hans-Birkmayr-Straße 65, 96050 Bamberg, erhält für den Neubau der Kindertageseinrichtung einen Zuschuss zu den Baukosten in Höhe von 1.683.050,60 € gemäß Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG und dem 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 (staatlicher Anteil 1.515.000 €, städtischer Anteil 168.050,60 €).

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, die Trägerauswahl für die Kindertageseinrichtung fortzuführen.

 

5.         Der zukünftige Betriebsträger der Einrichtung erhält einen freiwilligen Zuschuss zu den Ausstattungskosten in Höhe von 77.500 € (1.250 € pro neugeschaffenem Platz).

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren

 

Bedarfseinschätzung der Jugendhilfeplanung:

Die Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung in Erlangen ist, um eine wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten, in verschiedene Planungsbezirke gegliedert. Abhängig von den jeweiligen Anforderungen, ist der Zuschnitt der Planungsbezirke für die einzelnen Altersgruppen unterschiedlich. Betreuungsplätze am Standort der geplanten Kindertageseinrichtung in der Linderstraße in Büchenbach werden im Krippenalter dem U3-Planungsbezirk A-Nordwest und im Kindergartenalter dem Planungsbezirk 15-Büchenbach Nordwest zugeordnet.

 

U3-Alter: Aktuelle Versorgungssituation

Im U3-Planungsbezirk A-Nordwest stehen aktuell für 398 unter dreijährige Kinder (Stand 30.06.2017) insgesamt 159 Betreuungsplätze zur Verfügung. Davon werden139 in Kinderkrippen und 20 in der Kindertagespflege angeboten. Die Versorgungsquote liegt mit aktuell 39,9% im oberen Bereich des vom Stadtrat für diesen Planungsbezirk beschlossenen Bedarfskorridors von 35 bis 40%. Die Bevölkerungsprognose des Sachgebiets für Statistik und Stadtforschung (Stand März 2017) geht im Jahre 2020 von 447 unter dreijährigen Kindern im Planungsbezirk aus, was eine Steigerung um ca. 12 % bedeuten würde.

 

U3-Alter: Aktueller Stand der Ausbauplanung

Der Stadtrat hat im Mai 2017 beschlossen, von den stadtweit zu schaffenden Plätzen im U3-Alter (180 bis 360 Plätze) bis zu 24 im Planungsbezirk A-Nordwest zu realisieren.

Neben dem Projekt der Joseph-Stiftung sind aktuell keine weiteren Projekte geplant, die zu einer Platzsteigerung im Planungsbezirk führen würden. Werden die 12 Krippenplätze im Rahmen des Projekts der Joseph-Stiftung realisiert, würde bei Eintreffen der Kinderzahlprognose die Versorgungsquote im Jahre 2020 im Planungsbezirk A-Nordwest bei ca. 38% - und damit innerhalb des lokalen Bedarfskorridors von 35 bis 40% - liegen.

Neben dem Projekt der Joseph-Stiftung befinden sich stadtweit weitere Projekte in der Planungsphase, die Realisierung ist meist mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Würden alle in der Planung befindlichen Plätze (204 Plätze; Stand 12.09.2017, incl. den neuen Plätzen der Joseph-Stiftung) bis zum Jahre 2020 umgesetzt, ergäbe sich bei Eintreffen der Kinderzahlprognose rechnerisch eine stadtweite Versorgungsquote von ca. 46% (stadtweiter Bedarfskorridor: 45 bis 50%). Der Umfang der Ausbauplanung im U3-Bereich befindet sich damit im unteren Bereich des Korridors, den der Stadtrat beschlossen hat.

 

U3-Alter: Bedarfseinschätzung

Nach Einschätzung der Jugendhilfeplanung sind die 12 geplanten Krippenplätze notwendig, um den Bedarf an U3-Betreuungsplätzen sowohl kleinräumig als auch stadtweit zu decken.

 

Kindergartenalter: Aktuelle Versorgungssituation

Für Kinder im Kindergartenalter gibt es im Moment im Kindergartenplanungsbezirk 15-Büchenbach Nordwest 356 Betreuungsplätze für 410 dort wohnende Kindergartenkinder. Dies entspricht einer lokalen Versorgungsquote von 86,8% (stadtweit ca. 102%). Dabei ist zu berücksichtigen, dass im benachbarten Planungsbezirk 14-Büchenbach-Dorf mit 230 Betreuungsplätzen überproportional viele Plätze angeboten werden (lokale Versorgungsquote von 126,4%).

Die Bevölkerungsprognose des Sachgebiets für Statistik und Stadtforschung (Stand März 2017) geht im Jahre 2020 von 442 Kindergartenkindern im Planungsbezirk aus, was eine Steigerung um ca. 8 % bedeuten würde. Der Stadtrat hat hier beschlossen, ca. 100 Betreuungsplätze im Planungsbezirk 15-Büchenbach Nordwest neu zu schaffen (stadtweit ca. 535 neue Plätze).

 

Kindergartenalter: Aktueller Stand der Ausbauplanung

Die Neuschaffung von 32 Betreuugsplätzen im Kindergartenalter (zweigruppige Spielstube in Büchenbach Nord) in diesem Planungsbezirk ist bereits vom Stadtrat beschlossen (Vorlage 511/042/2017). Zusammen mit den geplanten 50 Plätzen der Joseph-Stiftung könnten hier 82 neue Plätze im Planungsbezirk entstehen. Bei Realisierung dieser Plätze und dem Eintreffen der Kinderzahlprognose würde die lokale Versorgungsquote bei ca. 111% liegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Planungsbezirk ein weiterer Anstieg der Kinderzahlen zu erwarten ist, da die geplanten Baumaßnahmen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Bereich der Odenwaldallee in der aktuellen Bevölkerungsprognose noch nicht berücksichtigt werden konnte.

Bei freien Trägern und in der Verwaltung sind weitere Projekte in Planung, die stadtweit zur Schaffung von zusätzlichen Kindergartenplätzen führen würden. Die meisten Projekte sind in der Realisierung mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Würden alle in der Planung befindlichen Projekte bis 2020 umgesetzt, könnten theoretisch 469 neue Plätze (Stand 12.09.2017, incl. der 50 Kindergartenplätze durch den Bau der Joseph-Stiftung) geschaffen werden. Der Umfang der Ausbauplanung im Kindergartenalter befindet sich damit theoretisch fast im Zielbereich, den der Stadtrat beschlossen hat.

 

Kindergartenalter: Bedarfseinschätzung

Nach Einschätzung der Jugendhilfeplanung sind die 50 geplanten Kindergartenplätze notwendig, um den Bedarf an Betreuungsplätzen sowohl kleinräumig als auch stadtweit zu decken.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

·         Bezuschussung der Baukosten an die Joseph-Stiftung als Bauträger nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG und dem 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020

·         Freiwillige Bezuschussung der Ausstattungskosten an den Betriebsträger

·         Jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach BayKiBiG an den Betriebsträger

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Bau:

 

Die Joseph-Stiftung plant den Bau einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung im Erdgeschoss eines Gebäudekomplexes mit Wohnen und Gewerbe in der Goeschel-/ Linderstraße in Büchenbach-West.

 

Die abgestimmten Förderantragsunterlagen liegen dem Stadtjugendamt seit 26./27.09.2017 vor. Eine Aussage über die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit seitens des Bauaufsichtsamtes steht noch aus. Aufgrund des engen Zeitplans ist geplant, den Bauantrag im Laufe des Oktober 2017 zu stellen.

 

Geplanter Baubeginn: Februar 2018

Geplante Fertigstellung und Inbetriebnahme: Februar 2020

 

Raumprogramm:

 

Alle Gruppenräume werden nach Osten bzw. Süden orientiert. Die Kindertageseinrichtung wird vom Innenhof her erschlossen. Dieser ist an die Linderstraße mit der zukünftigen STUB-Haltestelle sehr gut angebunden. Im Bereich des Haupteingangs befinden sich der Elternwartebereich, das Leitungszimmer, der Mehrzweckraum mit Lager, der Personalraum mit Personal-WC, das WC für Beeinträchtigte sowie die Küche mit Lebensmittellager. Die Krippenkinder werden im nördlichen Teil der Kindertageseinrichtung untergebracht. Hier befinden sich ein Gruppenraum, ein Ruheraum, der Sanitärraum sowie die Garderobe für die Krippenkinder.

Die beiden Kindergartengruppen werden im südlichen Teil der Kindertageseinrichtung ihre Räumlichkeiten haben. Hierzu gehören für jede Kindergartengruppe ein Gruppen- und ein Nebenraum sowie jeweils ein Sanitärraum und eine Garderobe. Ein weiterer Lagerraum mit Waschmaschinen- und Trockneranschluss sowie ein Putzraum befinden sich ebenfalls im Bereich des Kindergartens. Ein Abstellraum für die gesamte Kindertageseinrichtung wurde im Keller mit eingeplant. Der zentral angeordnete Förderraum bietet vielfältige pädagogische und therapeutische Möglichkeiten. So können neben zusätzlicher Kleingruppenarbeit auch Frühförderung, Logopädie oder Elterngespräche jederzeit dort stattfinden.

Die Nettogrundfläche für die Kindertageseinrichtung beträgt ohne Tiefgarage 601 m². Das Summenraumprogramm laut Zuweisungsrichtlinie (FAZR) wird eingehalten. Die Betriebserlaubnisfähigkeit der Einrichtung wurde in Aussicht gestellt.

 

Außenanlage:

 

Die Außenanlagen bieten aufgrund der Gegebenheiten nur eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeiten. Es wurde gemeinsam mit den Architekten, der Abteilung Kindertageseinrichtungen sowie der Stabstelle Technik des Referats für Planen und Bauen eine Grobplanung vorgenommen, in der bereits eine Aufteilung in Krippen- und Kindergartenbereich mit Vorschlägen für Spielmöglichkeiten enthalten ist. Eine feinere Planung sowie ein evtl. Austausch von Spielgeräten kann durch den zukünftigen Träger im finanziellen Rahmen der Grobplanung noch erfolgen.

 

Kosten und Finanzierung:

 

Die Kosten pro Platz betragen 25.602 €. Gemäß der bautechnischen Beurteilung von Ref. VI/Stabstelle Technik sind Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei Planung und Konstruktion gegeben. Die Baukosten sind angemessen. Die Voraussetzungen für eine Förderung sind aus bautechnischer Sicht erfüllt.

 

Die Maßnahme soll nach dem 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 gefördert werden, das seit August 2017 verabschiedet und rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft getreten ist. Fördergegenstand sind neugeschaffene Krippen- und Kindergartenplätze. Die zuweisungsfähigen Kosten für erfasste Erlanger Kita-Baumaßnahmen würden aktuell mit einem Fördersatz von bis zu 90% (55 % FAG zzgl. 35 %) aus Bundes- und Landesmitteln gefördert werden. Die verbleibenden 10% trägt die Stadt Erlangen als den mindestens erforderlichen kommunalen Eigenanteil (vgl. Nr. 5.3.2 der Zuweisungsrichtlinie FAZR).

 

Das 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 enthält entgegen der Entwurfsfassungen keine staatliche Ausstattungskostenförderung. Die Erstausstattung (lose Möbel und Einrichtungsgegenstände sowie Spiel- und Lernmaterial) ist in der Regel vom Betriebsträger zu beschaffen. In der Vergangenheit erhielten die Träger bei neuen Inbetriebnahmen in Erlangen regelmäßig finanzielle Unterstützung für die Erstausstattung, teilweise aufgrund eines staatlichen Förderprogramms, teilweise auch als freiwillige städtische Leistung. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Betreiber auch bei dieser Einrichtung mit einem freiwilligen Zuschuss zu den Ausstattungskosten zu unterstützen (analog der Krippenrichtlinie, 1.250 €/Platz).

 

Baukosten:

Gesamtbaukosten Kita laut Kostenaufstellung vom 25.09.2017

KGr 100-500, 700

1.724.830,66 €

Zuweisungsfähige Kosten Bau

pauschaliert: 410,3 m² x 4.102 €/m²

1.683.050,60 €

 

voraussichtliche Finanzierung Bau:

staatlicher Anteil Bau (auf volle 1.000 € gerundet)

1.683.050,60 € x 90%

1.515.000,00 €

städtischer Anteil Bau

1.683.050,60 € - 1.515.000,00 €

168.050,60 €

Anteil Joseph-Stiftung

Rest

41.780,06 €

 

voraussichtliche Finanzierung Ausstattung:

städtischer Anteil Ausstattung

62 Plätze x 1.250 €/Platz

77.500,00 €

 

 

Miete:

 

Die Joseph-Stiftung hat dem Stadtjugendamt eine Mietkalkulation vorgelegt. Die hohe staatliche und städtische Baukostenförderung ist dabei vollumfänglich eingeflossen. Aus dem verbleibenden Investitionsaufwand der Joseph-Stiftung wurde nachvollziehbar ein Mietpreis kalkuliert, der vom Stadtjugendamt als sozialverträglich und für einen Betriebsträger finanzierbar bewertet wird.

 

Trägerauswahl:

 

Das Stadtjugendamt hat bereits im Mai/Juni 2017 alle Erlanger Kita-Träger über die Planungen der neuen Einrichtung informiert und gebeten, sich bei Interesse an einer Betriebsträgerschaft für diese Einrichtung zu melden. Die eingegangenen Interessensbekundungen sind vielfältig; das Auswahlverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Ausgaben:

 

Investition Bau

Investition Ausstattung

 

 

1.683.050,60 €

     77.500,00 €

 

 

 

bei IPNr.: 365D.880

Betriebskostenförderung (jährlich ab 2020)

345.000,00 €

bei Sachkonto: 530101

 

Korrespondierende Einnahmen:

 

Investition Bau

 

Betriebskostenförderung (jährlich ab 2020)

 

 

 

 

 

1.515.000,00 €

 

174.000,00 €

 

 

 

 

bei IPNr.: 365D.610ES

 

bei Sachkonto: 414101

Nachträglich notwendig werdende, geringfügige Änderungen des Finanzierungsplans von bis

zu 10 % (z. B. aufgrund einer Änderung des Kostenrichtwertes, der Förderquote oder der förderrechtlichen Bewertung durch die Regierung von Mittelfranken) sind gedeckt.

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: