Betreff
Ergänzendes Planfeststellungsverfahren Ersatzneubau der Schleusen Kriegenbrunn und Erlangen sowie Errichtung eines Bodenzwischenlagers
hier: Stellungnahme der Stadt Erlangen zu Planänderungen und Planergänzungen
Vorlage
611/196/2017
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen gibt zu den Planänderungen und Planergänzungen des Planfeststellungsverfahrens „Ersatzneubau der Sparschleuse Kriegenbrunn (MDK-km 48,66), Ersatzneubau der Sparschleuse Erlangen (MDK-km 41,05) und Errichtung eines Bodenzwischenlagers“ die Stellungnahme gemäß Anlage 1 ab.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Negative städtebauliche, verkehrliche und umweltrelevante Auswirkungen auf die Stadt Erlangen sollen vermieden werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Es soll eine Stellungnahme im Rahmen des gemeinsamen Planfeststellungsverfahrens „Ersatzneubau der Sparschleuse Kriegenbrunn (MDK-km 48,66), Ersatzneubau der Sparschleuse Erlangen (MDK-km 41,05) und Errichtung eines Bodenzwischenlagers“ abgegeben werden.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

3.1 Vorhaben

Das Wasserstraßenneubauamt Aschaffenburg (WNA) plant als Vorhabenträger Ersatzneubauten für die Schleusen Erlangen (auf dem Gebiet der Gemeinde Möhrendorf) und Kriegenbrunn. Die bestehenden Schleusen sind zwischen 1966 und 1970 errichtet worden und aufgrund irreparabler Schäden zukünftig nicht mehr sicher zu betreiben.

Eine Sanierung der Anlagen ist nach Angaben des Vorhabenträgers nicht möglich, so dass für beide Schleusen Ersatzneubauten erforderlich sind, um die durchgehende Befahrbarkeit des Main-Donau-Kanals zu gewährleisten. Der Baubeginn soll nach aktuellem Stand im Jahr 2019 erfolgen. Die Bauzeit wird voraussichtlich ca. 10 Jahre (inkl. Rückbauten) betragen.

Für eine Übergangszeit sollen die alte und die neue Schleuse jeweils parallel betrieben werden, bevor ein Teilrückbau und die Verfüllung der alten Schleusenbecken erfolgt.

3.2 Verfahren

Planfeststellungsbehörde ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Außenstelle Süd – in Würzburg.

Die erste Auslegung der Planunterlagen fand bei der Stadt Erlangen, der Gemeinde Möhrendorf sowie bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Außenstelle Würzburg – vom 18.06.2015 bis 17.07.2015 statt. Das Stadt Erlangen hat die im UVPA beschlossene Stellungnahme abgegeben (Vorlagennummer 611/060/2015).

Im Verfahren haben sich im Anschluss Änderungen ergeben, so dass die Unterlagen erneut ausgelegt wurden und die Stadt Erlangen zu den Planänderungen beteiligt wird.

Die zweite Auslegung der Planunterlagen fand bei der Stadt Erlangen, der Gemeinde Möhrendorf sowie bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Außenstelle Würzburg – vom 23.08.2017 bis 22.09.2017 statt. Zusätzlich waren die Unterlagen über diesen Zeitraum im Internet eingestellt.

Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich über „Die Amtlichen Seiten – Offizielles Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Erlangen“ 74. Jg. Nr. 16 vom 10. August 2017.

Bis zum 23.10.2017 können Einwendungen erhoben werden.

3.3 Planänderungen

Die aus Sicht der Verwaltung wesentlichen Planänderungen und Planergänzungen sind:

·         Änderung der Aufteilung der Flächen im Bodenzwischenlager und Lage des Lärmschutzwalls (siehe Anlage 2)

·         Angepasste Grundstücksbetroffenheiten infolge geänderter Baufeldgrenzen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

·         Ergänzende Untersuchungen Baulärm und Gutachten zu Staubimmissionen

 

Als Umleitung für die während der Bauzeit gesperrte Schleusenstraße wurde mit dem WNA vereinbart, den Geh-/Radweg an der Bahnlinie zwischen Frauenaurach und Bruck auszubauen. Die Kostenbeteiligung des WNA an dem vorgesehenen Ausbau des Geh-/ Radweges mit Rampenanbindung an die Fürther Straße (siehe Anlage 3) ist nicht Teil der Planänderungen. Hierfür wurde eine separate Verwaltungsvereinbarung zwischen dem WNA und der Stadt Erlangen abgeschlossen (vgl. Vorlage 66/189/2017).

 

3.4. Stellungnahme der Verwaltung

Die Stellungnahme der Verwaltung findet sich in Anlage 1.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Anlage 1: Stellungnahme der Verwaltung

                               Anlage 2: Vergleich Bodenzwischenlager 2015 und 2017

                               Anlage 3: Alternative Geh- und Radwegeführung