hier: Stellungnahme der Stadt Erlangen zu Planänderungen und Planergänzungen
Die Stadt Erlangen gibt zu den Planänderungen und Planergänzungen des Planfeststellungsverfahrens „Ersatzneubau der Sparschleuse Kriegenbrunn (MDK-km 48,66), Ersatzneubau der Sparschleuse Erlangen (MDK-km 41,05) und Errichtung eines Bodenzwischenlagers“ die Stellungnahme gemäß Anlage 1 ab.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Negative städtebauliche, verkehrliche und umweltrelevante Auswirkungen auf die Stadt Erlangen sollen vermieden werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Es soll eine Stellungnahme im Rahmen des gemeinsamen Planfeststellungsverfahrens „Ersatzneubau der Sparschleuse Kriegenbrunn (MDK-km 48,66), Ersatzneubau der Sparschleuse Erlangen (MDK-km 41,05) und Errichtung eines Bodenzwischenlagers“ abgegeben werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
3.1 Vorhaben
Das Wasserstraßenneubauamt Aschaffenburg (WNA) plant als Vorhabenträger Ersatzneubauten für die Schleusen Erlangen (auf dem Gebiet der Gemeinde Möhrendorf) und Kriegenbrunn. Die bestehenden Schleusen sind zwischen 1966 und 1970 errichtet worden und aufgrund irreparabler Schäden zukünftig nicht mehr sicher zu betreiben.
Eine Sanierung der Anlagen ist nach Angaben des Vorhabenträgers nicht möglich, so dass für beide Schleusen Ersatzneubauten erforderlich sind, um die durchgehende Befahrbarkeit des Main-Donau-Kanals zu gewährleisten. Der Baubeginn soll nach aktuellem Stand im Jahr 2019 erfolgen. Die Bauzeit wird voraussichtlich ca. 10 Jahre (inkl. Rückbauten) betragen.
Für eine Übergangszeit sollen die alte und die neue Schleuse jeweils parallel betrieben werden, bevor ein Teilrückbau und die Verfüllung der alten Schleusenbecken erfolgt.
3.2 Verfahren
Planfeststellungsbehörde ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Außenstelle Süd – in Würzburg.
Die erste Auslegung der Planunterlagen fand bei der Stadt Erlangen, der Gemeinde Möhrendorf sowie bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Außenstelle Würzburg – vom 18.06.2015 bis 17.07.2015 statt. Das Stadt Erlangen hat die im UVPA beschlossene Stellungnahme abgegeben (Vorlagennummer 611/060/2015).
Im Verfahren haben sich im Anschluss Änderungen ergeben, so dass die Unterlagen erneut ausgelegt wurden und die Stadt Erlangen zu den Planänderungen beteiligt wird.
Die zweite Auslegung der Planunterlagen fand bei der Stadt Erlangen, der Gemeinde Möhrendorf sowie bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Außenstelle Würzburg – vom 23.08.2017 bis 22.09.2017 statt. Zusätzlich waren die Unterlagen über diesen Zeitraum im Internet eingestellt.
Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich über „Die Amtlichen Seiten – Offizielles Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Erlangen“ 74. Jg. Nr. 16 vom 10. August 2017.
Bis zum 23.10.2017 können Einwendungen erhoben werden.
3.3 Planänderungen
Die aus Sicht der Verwaltung wesentlichen Planänderungen und Planergänzungen sind:
· Änderung der Aufteilung der Flächen im Bodenzwischenlager und Lage des Lärmschutzwalls (siehe Anlage 2)
· Angepasste Grundstücksbetroffenheiten infolge geänderter Baufeldgrenzen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
· Ergänzende Untersuchungen Baulärm und Gutachten zu Staubimmissionen
Als Umleitung für die während der Bauzeit gesperrte Schleusenstraße
wurde mit dem WNA vereinbart, den Geh-/Radweg an der Bahnlinie zwischen
Frauenaurach und Bruck auszubauen. Die Kostenbeteiligung des WNA an dem
vorgesehenen Ausbau des Geh-/ Radweges mit Rampenanbindung an die Fürther
Straße (siehe Anlage 3) ist nicht Teil der Planänderungen. Hierfür wurde eine
separate Verwaltungsvereinbarung zwischen dem WNA und der Stadt Erlangen
abgeschlossen (vgl. Vorlage 66/189/2017).
3.4. Stellungnahme der Verwaltung
Die Stellungnahme der Verwaltung findet sich in Anlage 1.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Sachkosten: |
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(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Stellungnahme der Verwaltung
Anlage 2: Vergleich Bodenzwischenlager 2015 und 2017
Anlage 3: Alternative Geh- und Radwegeführung