Betreff
Änderung der Abfallgebühren 2018 bis 2019 und Einführung der 60 Liter Restmülltonne - Änderung der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung
Vorlage
30/068/2017
Aktenzeichen
III/30; I/EB 77
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallwirtschaft in der

Stadt Erlangen (Entwurf vom 08.08.2017, Anlage 1) wird beschlossen.

 


Nach einer Gebührensenkung von 5,9 % für die Jahre 2013 bis 2015 war für den seit 01.01.2016 laufenden und zum 31.12.2017 endenden Gebührenzeitraum eine moderate Steigerung von 4,75% erforderlich.
Das positive Fortschreibungsergebnis von 1,55 Mio € (Stand 31.12.2015) konnte bereits im Jahr 2016 auf 1,08 Mio € planmäßig verringert werden und wird voraussichtlich zum 31.12.2017 noch 760.000 € betragen. Damit sind die Gebührenüberschüsse, wie im Kommunalabgabengesetz vorgesehen, den Gebührenzahlern wieder zugeflossen.
Die künftigen Abfallgebühren wurden für den Zweijahreszeitraum von 2018 bis 2019 kalkuliert.
Dabei hat der EB 77 der fortschreitenden Wertstofftrennung und der zunehmenden Anzahl von Ein- und Zweipersonenhaushalte folgend die Einführung einer 60 Liter Restmülltonne als kleinsten Abfallbehälter für Privathaushalte geprüft und einkalkuliert.
Diese und alle anderen derzeit absehbaren Veränderungen künftiger Sach- und Personalkosten sowie erwartete Entwicklungen voraussichtlicher Abfall- und Wertstoffmengen sind in die Kalkulation eingeflossen. Hierbei handelt es sich z.B. um die weiterhin hohen Kosten für die höherwertige energetische Verwertung des Bioabfalls, die anteiligen Kosten für Planung, Bau und Unterhalt des neuen Verwaltungsgebäudes, die steigenden Personalkosten auf Grund von Tariferhöhungen und die Kosten für die Erstbeschaffung von ca. 6000 Stück 60 Liter Restmüllbehältern.

Im Ergebnis der Kalkulation schlägt die Verwaltung für die Jahre 2018 bis 2019 vor, die Abfallgebühren der bestehenden Tonnengrößen durchschnittlich um 6,82 % anzuheben. Des Weiteren wird die 60 Liter Restmülltonne eingeführt, bei welcher die Abfallgebührenzahler bei geringerem Müllaufkommen im Vergleich zur bestehenden 80 Liter Restmülltonne um ca. 13,9 % entlastet werden.


Tabelle:           Übersicht der bisherigen und der ab dem Jahr 2018 geltenden
                        Abfallbeseitigungsgebühren der Stadt Erlangen

 

KALKULATION ABFALLGEBÜHREN 2018/2019

Neukalkulation mit Fortschreibungsausgleich für 2 Jahre

Tonnengröße

Gebühr bis 30.12.2017

Gebühr ab 01.01.2018

Gebührenänderung in

voll

voll

EURO

Prozent

60 Liter NEU

                             163,20 €

80 Liter

189,60 €

199,20 €

9,60 €

5,06%

120 Liter

256,80 €

272,40 €

15,60 €

6,07%

240 Liter

459,60 €

490,80 €

31,20 €

6,79%

770 Liter

1.515,60 €

1.617,60 €

102,00 €

6,73%

1100 Liter

2.072,40 €

2.218,80 €

146,40 €

7,06%

(14tägig) 4400 Liter

9.243,60 €

9.736,80 €

493,20 €

5,34%

(wchtl.) 4400 Liter

18.487,20 €

19.473,00 €

985,80 €

5,33%

60 Liter geteilt NEU

135,60 €

80 Liter geteilt

135,60 €

147,60 €

12,00 €

8,85%

120 Liter geteilt

189,60 €

208,80 €

19,20 €

10,13%

Ø

6,82%

Tonnengröße

Gebühr bis 30.12.2017

Gebühr ab 01.01.2018

Gebührenänderung in

mit Eigenkompostiererabschlag

EURO

Prozent

60 Liter NEU

                             140,40 €

80 Liter

160,80 €

169,20 €

8,40 €

5,22%

120 Liter

213,60 €

225,60 €

12,00 €

5,62%

240 Liter

373,20 €

398,40 €

25,20 €

6,75%

770 Liter

1.239,60 €

1.320,00 €

80,40 €

6,49%

1100 Liter

1.677,60 €

1.792,80 €

115,20 €

6,87%

(14tägig) 4400 Liter

7.663,20 €

8.035,20 €

372,00 €

4,85%

(wchtl.) 4400 Liter

15.325,20 €

16.070,40 €

745,20 €

4,86%

60 Liter geteilt NEU

112,80 €

80 Liter geteilt

106,80 €

117,60 €

10,80 €

10,11%

120 Liter geteilt

146,40 €

162,00 €

15,60 €

10,66%

Ø

6,83%

 

Haushaltsmittel

                    werden nicht benötigt

                    sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden

 


Anlagen:       
            1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallwirtschaft in der      Stadt Erlangen (Entwurf vom 08.08.2017)

 

            2. Städtevergleich der Abfallgebühren 08/2017