Betreff
Kosten StUB-Finanzierung - Antrag der FDP-Fraktion 066/2017 sowie Finanzierung Raumordnungsverfahren StUB - Freigabe von Finanzmitteln
Vorlage
VI/112/2017
Aktenzeichen
Referat VI
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung und des Zweckverband StUB wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Stadt Erlangen stellt die erforderlichen Mittel für ihren Anteil an den Kosten bis zur Durchführung des Raumordnungsverfahrens durch den ZV StUB zur Verfügung.

 

Der Antrag 066/2017 der FDP-Fraktion ist damit abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Fraktionsantrag 066/2017 fragt die FDP Fraktion nach den sich aus der erfolgten Verlängerung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes ergebenden kostenmäßigen Auswirkungen für die StUB.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Geschäftsleitung des Zweckverbandes nimmt mit anhängendem Schreiben hierzu Stellung.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Überörtliche Planungen mit „raumbedeutsamer Planung“ sind vor Durchführung des Planfeststellungsverfahrens von der Landesplanungsbehörde auf ihre Raumverträglichkeit zu prüfen. Die Regierung von Mittelfranken hat am 11.04.2017 im Benehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Finanzen, Landesentwicklung und Heimat festgelegt, dass für die Stadt-Umland-Bahn ein Raumordnungsverfahren durchzuführen ist. Dies kann mit Erreichen der Planungstiefe einer Vorplanung eingeleitet werden.

 

Das zentrale Verfahren für das Baurecht für eine Straßenbahnstrecke ist ein Planfeststellungsverfahren nach §28 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Hierfür sind neben sämtlichen Fachgutachten bereits detaillierte Planunterlagen erforderlich, die die Strecke in einem Maßstab von in der Regel 1:500 darstellen, sodass z.B. die Inanspruchnahme von Grundstücken exakt angegeben werden kann.

 

Wichtigste Zielsetzung des vorgelagerten Raumordnungsverfahrens ist es, Fehlplanungen zu vermeiden und frühzeitig Konflikte und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Die Unterlagen für ein Raumordnungsverfahren sind gegenüber der Planfeststellung in einem größeren Maßstab gehalten und können in einem ersten Planungsschritt (Grobplanung) daher zügiger und  mit geringerem Aufwand erstellt werden. Zu untersuchen sind hier die Varianten, mit denen die Ziele des Vorhabens erreichbar sind. Die Kostenschätzung ist Bestandteil dieses Planungsschrittes.

 

Im Raumordnungsverfahren werden die Auswirkungen der Planungen auf alle raumordnerisch wichtigen Aspekte wie z.B. Wasser, Natur und Landschaft, Verkehr, Wirtschaft, Immissionsschutz, Stadtentwicklung untersucht und anhand der Maßgaben z.B. des Landesentwicklungsplanes und des Regionalplanes bewertet. Das Ergebnis der landesplanerischen Überprüfung ist die Feststellung, ob die Planung mit ihren Auswirkungen diesen Zielen entspricht, bzw. mit Hilfe welcher Maßgaben sie raumverträglich verwirklicht werden kann. Dieser landesplanerischen Beurteilung kommt für sich alleine keine unmittelbare Rechtswirkung im Hinblick auf die Zulässigkeit der betreffenden Planung zu; ihr Ergebnis fließt jedoch in das nachfolgende Planfeststellungsverfahren ein. Ausgeschiedene Varianten müssen in der Entwurfsplanung nicht weiter vertieft werden.

 

Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren bauen demnach aufeinander auf. Sie korrespondieren mit der mehrstufigen ingenieursmäßigen Planung und unterstützen effiziente Planungsentscheidungen.

 

Zwischen der Regierung von Mittelfranken (ÖPNV-Förderung, Technische Aufsicht), dem Zweckverband StUB und den Fachleuten der Städte besteht Konsens über die Sinnhaftigkeit des Raumordnungsverfahrens für die Stadt-Umland-Bahn und die positiven Effekte der Abschichtung auf den weiteren Planungsprozess.

 

Für entscheidende Erkenntnisse zur Umsetzung und eine aktuelle Schätzung der resultierenden Investitionen ist eine Planung bis Leistungsphase 2 / Raumordnungsverfahren als nächster Schritt erforderlich. Mit dieser Planungsebene werden auch Trassenalternativen betrachtet und grob bewertet. Damit beginnt das sogenannte Abschichten von Varianten.

 

Insgesamt betragen die Zweckverbandsumlagen für die Stadt Erlangen für den Abschnitt bis zum Raumordnungsverfahren für die Jahre 2017 ff. rund 3,904 Mio €.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      547.400

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   618090/54712020/545301

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1: Stellungnahme des ZV StUB

                        Anlage 2: Antrag der FDP-Fraktion 066/2017