1.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur städtebaulichen Integration
möglicher Lärmschutzmaßnahmen
(bspw. Lärmschutzwand, Einhausung, Überdeckelung, etc.) entlang der
Bundesautobahn A73 zwischen Anschlussstelle Erlangen Nord und Anschlussstelle
Erlangen Eltersdorf in Abstimmung mit der Autobahndirektion zu beauftragen und
erstellen zu lassen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf an zusätzlichen Finanzmitteln in die Haushaltsberatungen einzubringen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Als übergeordnetes Ziel wird die Überwindung der Bundesautobahn A73 und
die Verbesserung der Lebenssituation durch Reduktion der unterschiedlichen
Emissionen im direkten Umfeld der Autobahn gesehen.
Die in Nord-Süd Richtung verlaufende Autobahntrasse der A73
(Frankenschnellweg) teilt die Stadt Erlangen in zwei Hälften. Durch ihre in
Teilbereichen historisch bedingte Hochlage (ehem. Kanal-Trasse) stellt sie
nicht nur eine schwer überwindbare Barriere dar, die ganze Ortsteile
voneinander trennt, vielmehr gilt es Schallemissionen und Schadstoffbelastungen
von den nahegelegenen Wohngebieten fernzuhalten. Querungsmöglichkeiten sind zwar punktuell vorhanden, allerdings gibt
es erhebliches Potential in Bezug auf Aufwertung und Verbesserung der
Vernetzung.
Folgende Ziele sollen durch noch näher zu definierende Maßnahmen entlang
der Bundesautobahn A73 erreicht werden:
§
Aufwertung
der Wohn- und Lebenssituation entlang des Frankenschnellwegs durch Reduzierung
der Lärmemission sowie der Belastung durch Feinstaub, Stickstoffdioxid
und anderer Schadstoffe
§
Bessere
Vernetzung von Stadtteilen und Freiräume durch die Überwindung der Barriere A73
(bspw. Fortführung von Grünzügen, etc.)
- Einfache,
schnelle und sichere Überquerung der großen Verkehrsachse A 73 für
Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer durch neue
Wege und Verbindungen
§
Neue
Grün- und Freiflächen – beispielsweise mit Spiel- und Erholungsmöglichkeiten –
durch eine Überbauung in Teilbereichen
§
Eine
Überbauung mit Gebäuden in Teilbereichen soll ebenfalls geprüft werden
§
Die
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Erlangen sollen auf geeignete Art und Weise
über die Ergebnisse informiert werden
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Um den Frankenschnellweg entsprechend seiner Möglichkeiten in den
Stadtentwicklungsprozess einzugliedern, erfordert die Komplexität des Projekts
das schrittweise Annähern von ursprünglichen Zielen an eine machbare Umsetzung.
Folgende zentrale Fragestellung sollen im Rahmen des Konzepts
beantwortet werden: Welche Maßnahmen sind für welche Bereiche unter
Berücksichtigung städtebaulicher, ökonomischer, ökologischer und
Emissionsaspekten angemessen und umsetzbar?
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die ersten konzeptionellen Planungen bilden mit der räumlichen Ausarbeitung und Darstellung wichtiger Grundsätze und Zielvorstellungen die Grundlage für das weitere Planungsverfahren die zur Sicherung der städtebaulichen Qualität dienen. Auf der gesamten Länge werden für die unterschiedlichen Situationen verschiedene Lösungsansätze vorgeschlagen und in einem Maßnahmenplan mit Umsetzungsstrategien eingearbeitet. Die Anträge der CSU Fraktion 038/2107 sowie der SPD Fraktion 047/2017 werden mit aufgenommen.
Zur Koordinierung des Projekts wurde eine dienststellenübergreifende
Lenkungsgruppe sowie eine Arbeitsgruppe einberufen. Diese haben jeweils einmal
getagt. Die Verwaltung wird den Stadtrat über die konkreten inhaltlichen
Schritte und das weitere Vorgehen informieren.
Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Erstellung eines Konzepts zur städtebaulichen Integration möglicher Lärmschutzmaßnahmen zusätzlich benötigten Haushaltsmittel in die Haushaltsberatungen für den Haushalt 2018 einzubringen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
230.000
€ |
bei Sachkonto: 543222 Kostenstelle: 618090 Kostenträger: 51100010 |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden - 2018
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Fraktionsantrag der CSU 038/2017
Anlage 3: Fraktionsantrag der SPD 047/2017