Betreff
Genehmigung der eigenwirtschaftlichen Linienbündel 5 "Aurachgrund" und 7 "Regnitzgrund" des LKR Erlangen-Höchstadt durch die Reg. v. Mfr.
Vorlage
613/143/2017
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Mit Beschluss des UVPA vom 15.09.2015 ist das Plannetz 2030 des VEP als Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Erlanger Busnetzes beschlossen worden. Wesentlicher Bestandteil dieses Konzeptes ist die Entwicklung eines Gesamtsystems aus städtischen und regionalen Busli-nien mit Bildung von Durchmesser- und Tangentiallinien. Die Aufgabenträger Stadt Erlangen und Landkreis Erlangen-Höchstadt standen hierzu im Rahmen zahlreicher Arbeitskreise auch regel-mäßig in Kontakt.

 

Unter vergaberechtlichen Aspekten nach der EU-VO 1370/2007 bzw. dem PBefG bestehen zwi-schen der Stadt Erlangen und dem Landkreis Unterschiede. So strebt die Stadt Erlangen eine Di-rektvergabe an die ESTW (s. Beschluss 30/057/2017 des Stadtrates am 23.02.2017) an. Beim Landkreis ist eine Direktvergabe rechtlich nicht möglich, d.h. er muss seine Linienbündel im Wett-bewerb ausschreiben oder die Aufgabenträgerschaft übertragen (s. u.). Für Stadt und Landkreis gilt: Sollte im Rahmen der Vorabbekanntmachung von einem Verkehrsunternehmen ein eigenwirt-schaftliches Angebot vorgelegt werden, so ist diesem Vorrang zu geben, d.h. der Aufgabenträger hat in diesem Fall kein Vertragsverhältnis als Auftraggeber mit dem Verkehrsunternehmen.

 

Die Kooperation mit Verkehrsbetrieben durch gemeinsame oder geteilte Linienkonzessionen bzw. eine Teilnahme an Wettbewerbsverfahren ist den ESTW aus rechtlichen Gründen zur Gewährleis-tung der Voraussetzungen für die Direktvergabe zukünftig nicht gestattet. Die Bildung von Durch-messerlinien aus dem Landkreis durch das Erlanger Stadtgebiet wäre aber möglich, wenn der Landkreis seine Funktion als Aufgabenträger für ein begrenztes Gebiet auf die Stadt Erlangen überträgt.

 

Aufgrund des Auslaufens mehrere Linienkonzessionen sowie dem 2013 im Nahverkehrsplan des Landkreises Erlangen-Höchstadt beschlossenen Zeitplan bestand im Jahr 2017 Handlungsbedarf, zwei Linienbündel auszuschreiben. Dies war zum einen das Linienbündel 5 „Aurachgrund“ mit den Buslinien 134, 199, 200, 201, 241 und 242. Die Linien 200 und 201 verbinden dabei Herzo-genaurach mit Erlangen. Zum anderen war es das Linienbündel 7 „Regnitzgrund“ mit den Linien 252, 253 und 254, das insbesondere die Gemeinden Bubenreuth, Kleinseebach / Möhrendorf mit Erlangen verbindet. Aufgrund der räumlichen Nähe und der Pendlerverflechtungen ist das Linien-bündel 7 für die Integration in das Erlanger Busnetz besonders geeignet.

Daher schlug OB Dr. Janik am 07.07.2016 in einem Schreiben an LR Tritthart mehrere Varianten vor, wie das Ziel der Bildung von Durchmesserlinien beim Linienbündel 7 erreicht werden könnte. Dieses Linienbündel wäre damit der erste Schritt für eine stadtgrenzüberschreitende Kooperation mit dem Landkreis in Richtung eines gemeinsamen pendlerorientierten Liniennetz gewesen. Der Vorschlag wurde vom Landkreis positiv aufgenommen und in Abstimmung der Verwaltungen sowie der ESTW weiter konkretisiert.

 

Am 04.10.2016 unterbreiteten die ESTW dem Landkreis ein Angebot für die Integration des Linienbündels 7 in das Erlanger Busnetz. Neben der Linienführung wären hieraus auch zahlreiche weitere Vorteile für den Busbetrieb (z.B. Verkaufsbüro, vorhandene Integration in die ÖPNV-Beschleunigung…) entstanden. Insbesondere aber wäre auch die Busfrequenz auf der Achse Martin-Luther-Platz - Arcaden bei gleichzeitiger Verbesserung des Angebotes reduziert worden. Formal hätte hierfür die Aufgabenträgerschaft für das Linienbündel 7 an die Stadt Erlangen übertragen werden und die entstehenden Mehrkosten bei den ESTW über eine Zweckvereinbarung zwischen Landkreis und Stadt beglichen werden müssen.

 

Bei der Sitzung des Kreistages am 19.12.2016 wurde darüber beraten, wie mit der Überplanung und Vergabe des Linienbündels 7 weiter verfahren werden soll. Der Kreistag beschloss, für die Vergabe der Verkehrsleistungen des Linienbündels 7 die Vorabbekanntmachung zu veröffentlichen. Hierdurch sollte zunächst die Bereitschaft abgefragt werden, ob Verkehrsunternehmern die Leistungen im Rahmen eines eigenwirtschaftlichen Angebots (d.h. ohne öffentliche Zuschüsse des Landkreises Erlangen-Höchstadt) anbieten wollen. Ebenso beschloss der Kreistag in dieser Sitzung, die Entscheidung über die Übertragung der Aufgaben des Linienbündels 7 auf die Stadt Erlangen auf den Zeitpunkt nach Ablauf der Frist zur Abgabe eines eigenwirtschaftlichen Angebots zu vertagen.

 

Nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung für die Linienbündel 5 und 7 lag für beide Linienbündel fristgerecht ein eigenwirtschaftliches Angebot des Verkehrsunternehmens Herbert Schütt GmbH vor. Gegen beide Angebote erhoben die Stadt Erlangen und die ESTW Einwände, beim Linienbündel 5 auch der ZV StUB wegen der Gefahr des Parallelverkehrs von StUB und Bus-linie im Anhörverfahren der Genehmigungsbehörde Reg. v. Mfr.. Ergebnis eines Abstimmungsgespräches bei der Reg. v. Mfr. hierzu war, dass der Genehmigungsbehörde keine Umstände vorliegen, die eine teilweise Versagung rechtfertigen.

 

Zwischenzeitlich wurden das Linienbündel 5 „Aurachgrund“ für die Gültigkeitsdauer 09.12.2018 – 09.12.2028 sowie das Linienbündel 7 „Regnitzgrund“ für die Gültigkeitsdauer 09.12.2018 – 11.12.2027 genehmigt. Das Verkehrsunternehmen wurde dabei verpflichtet für den Fall, das während der Laufzeit der Liniengenehmigungen des Linienbündels 5 die Stadt-Umland-Bahn ihren Betrieb aufnimmt, die davon betroffenen Linien, entsprechend den Vorgaben des dann gültigen Nahverkehrsplanes des Landkreises Erlangen-Höchstadt, für die Restlaufzeit der Linien anzupassen.

 

Sowohl der Landkreis Erlangen-Höchstadt als auch die Stadt Erlangen haben mangels vertraglicher Bindung somit voraussichtlich keine Möglichkeit, während des genehmigten Zeitraumes dieses Angebot zu verändern. Die Busfrequenz in der Goethestraße steigt aufgrund einer geringfügigen Taktverdichtung in den Spitzenzeiten sogar, die Umsetzung von Durchmesserlinien ist für diese wichtigen Relationen ebenfalls nicht möglich.

 

Während die ESTW bei der Neubeschaffung von Fahrzeugen kontinuierlich auf alternative Antriebstechnologien setzen, muss außerdem davon ausgegangen werden, dass die Neufahrzeuge dieser Linienbündel in den kommenden 10 Jahren trotz Überschreitung der Grenzwerte in der Goethestraße zwar mit der neuesten Abgasnorm EURO-VI, aber weiterhin mit Dieselantrieb verkehren werden.


 

Eine Verbesserung der Verkehrssituation und eine schrittweise Umsetzung der im VEP formulierten Ziele kann somit nur erreicht werden, wenn die Aufgabenträger stärker kooperieren und ggf. für Teilgebiete auch gemeinsame Nahverkehrspläne erarbeiten. Die Gesprächsbereitschaft ist auf beiden Seiten grundsätzlich vorhanden, aufgrund der zeitaufwändigen Erarbeitung des Erlanger Konzeptes und der vorgegebenen Fristen für die Vergabeverfahren des Landkreises war die Ko-operation in diesen Fällen leider noch nicht im ausreichenden Maße vorhanden. Es sollten daher weiterhin enge gemeinsame Absprachen erfolgen und weiterhin das Ziel eines gemeinsamen Nahverkehrsplanes verfolgt werden.

 

Inwieweit die durch die Linienbündel 5 und 7 gesetzten Rahmenbedingungen auch die weiteren Planungen im Erlanger Liniennetz der ESTW, die Umsetzung von Umweltstandards bzw. sonstige Entwicklungsmaßnahmen (z.B. neuer ZOB) beeinträchtigen, bleibt abzuwarten.

 


Anlagen: