Betreff
Änderung der Benutzungsordnung der vhs Erlangen
Vorlage
43/045/2017
Aktenzeichen
IV/43
Art
Beschlussvorlage

Die Benutzungsordnung für die Volkshochschule Erlangen soll entsprechend der in der Anlage 1 genannten Änderungen neu gefasst werden.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die nachfolgenden Änderungen sollen beschlossen werden:

 

Die Ermäßigungen sollen für „ErlangenPass“-Inhaber, Bezieher von Grundsicherung nach den Vorschriften des SGB XII, von Wohngeld oder Berufsausbildungsbeihilfe künftig 50% statt bisher 20% betragen. Gleiches gilt für Personen, die Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz oder den Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, ein „Freiwilliges Soziales Jahr“ (FSJ), ein „Freiwilliges Ökologisches Jahr“ (FÖJ) oder den „Bundesfreiwilligen Dienst“ (BFD) absolvieren.

 

Die Ermäßigung von 20 % für die „ErlangenPass“-Inhaber reicht nicht aus. Eine Gewährleistung der Teilhabe an Bildung bedarf einer stärkeren Ermäßigung. Eine Recherche bzgl. der von anderen Volkshochschulen gewährten Nachlässe für Inhaber eines dem ErlangenPass vergleichbaren Nachweises ergab, dass andere größere Volkshochschulen (z.B. Berlin, Münster, München, Nürnberg und Leipziger Land) 50% Nachlass auf das Teilnehmerentgelt für diese Zielgruppe gewähren.

 

Es werden „Au Pair“ und auch Schülerinnen und Schüler (ab dem 15. Lebensjahr), Studenten und Studentinnen (bis max. 27 Jahre) und Auszubildende einen Nachlass in Höhe von 20% erhalten. Der Nachlass für diese Zielgruppen wird ebenfalls von einigen größeren Volkshochschulen in vergleichbarer Höhe gewährt (z.B. Köln). Die vhs Erlangen folgt hier auch dem Beispiel anderer städtischer Einrichtungen (z.B. Stadtbibliothek, Stadtmuseum, Stadttheater).

 

Der Passus „Bei Integrationskursen gelten zusätzlich die BAMF-Richtlinien.“ wird aufgenommen, da die Anzahl der Kursteilnehmenden in Integrationskursen stark angestiegen ist. Aus der bisherigen Regelung ist nicht klar hervorgegangen, dass neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch diese Vorgaben einzuhalten sind.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bewerbung der geänderten Ermäßigungen über die bekannten Medien (vhs-Programmheft, Erlanger Nachrichten, Internet usw.) sowie Hinweis durch das Sozialamt/ErlangenPass-Stelle.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Die vhs Erlangen rechnet dabei mit ca. 10.000 € Mindereinnahmen, bei steigender Nachfrage durch die Gewährung der erhöhten Ermäßigungen und durch die bisher nicht angesprochenen Teilnehmerkreise.

 


Anlagen:
Anlage 1 Gegenüberstellung Benutzungsordnung