Die Benutzungsordnung für die Volkshochschule Erlangen soll entsprechend der in der Anlage 1 genannten Änderungen neu gefasst werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die nachfolgenden Änderungen sollen beschlossen werden:
Die
Ermäßigungen sollen für „ErlangenPass“-Inhaber, Bezieher von Grundsicherung
nach den Vorschriften des SGB XII, von Wohngeld oder Berufsausbildungsbeihilfe
künftig 50% statt bisher 20% betragen. Gleiches gilt für Personen, die
Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz oder den
Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, ein „Freiwilliges Soziales Jahr“ (FSJ),
ein „Freiwilliges Ökologisches Jahr“ (FÖJ) oder den „Bundesfreiwilligen Dienst“
(BFD) absolvieren.
Die
Ermäßigung von 20 % für die „ErlangenPass“-Inhaber reicht nicht aus. Eine
Gewährleistung der Teilhabe an Bildung bedarf einer stärkeren Ermäßigung. Eine
Recherche bzgl. der von anderen Volkshochschulen gewährten Nachlässe für
Inhaber eines dem ErlangenPass vergleichbaren Nachweises ergab, dass andere
größere Volkshochschulen (z.B. Berlin, Münster, München, Nürnberg und Leipziger
Land) 50% Nachlass auf das Teilnehmerentgelt für diese Zielgruppe gewähren.
Es
werden „Au Pair“ und auch Schülerinnen und Schüler (ab dem 15. Lebensjahr),
Studenten und Studentinnen (bis max. 27 Jahre) und Auszubildende einen Nachlass
in Höhe von 20% erhalten. Der Nachlass für diese Zielgruppen wird ebenfalls von
einigen größeren Volkshochschulen in vergleichbarer Höhe gewährt (z.B. Köln).
Die vhs Erlangen folgt hier auch dem Beispiel anderer städtischer Einrichtungen
(z.B. Stadtbibliothek, Stadtmuseum, Stadttheater).
Der
Passus „Bei Integrationskursen gelten zusätzlich die BAMF-Richtlinien.“ wird
aufgenommen, da die Anzahl der Kursteilnehmenden in Integrationskursen stark
angestiegen ist. Aus der bisherigen Regelung ist nicht klar hervorgegangen,
dass neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch diese Vorgaben einzuhalten
sind.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Bewerbung der geänderten Ermäßigungen über die bekannten Medien (vhs-Programmheft, Erlanger Nachrichten, Internet usw.) sowie Hinweis durch das Sozialamt/ErlangenPass-Stelle.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Die
vhs Erlangen rechnet dabei mit ca. 10.000 € Mindereinnahmen, bei steigender
Nachfrage durch die Gewährung der erhöhten Ermäßigungen und durch die bisher
nicht angesprochenen Teilnehmerkreise.
Anlagen:
Anlage 1 Gegenüberstellung Benutzungsordnung