Betreff
Antrag der Ernst-Penzoldt-Mittelschule auf Einrichtung einer neuen und Fortführung zweier bestehenden gebundenen Übergangsklassen ab dem Schuljahr 2017/2018
Vorlage
40/122/2017
Aktenzeichen
IV/40-1
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Antrag der Ernst-Penzoldt-Mittelschule auf Einrichtung einer neuen und Fortführung zweier bestehenden gebundenen Übergangsklassen ab dem Schuljahr 2017/2018 wird befürwortet.
  2. Die notwendigen Finanzmittel ab dem Haushaltsjahr 2018 sind bei Referat II zum Haushalt nachzumelden, wenn die Einrichtung der drei gebundenen Übergangsklassen vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst schulaufsichtlich genehmigt wird.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Um den besonderen individuellen und sozialen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler von Übergangsklassen verstärkt Rechnung tragen zu können, hat die Bayerische Staatsregierung eine Umsetzung des gebundenen Ganztagskonzepts im Bereich von Übergangsklassen ermöglicht. Im Rahmen des ESF-Programms „Perspektiven in Bayern – Perspektiven in Europa, ESF Bayern 2014 – 2020“ kann dieses Modellprojekt fortgesetzt und ausgebaut werden. Die Erteilung der schulaufsichtlichen Genehmigung seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst kann für maximal drei Schuljahre erfolgen. Die Projektförderung durch den ESF erfolgt jährlich nach Antragstellung durch den Projektträger.

 

An der Ernst-Penzoldt-Mittelschule (EPS) werden seit dem Schuljahr 2016/2017 zwei der drei Übergangsklassen bereits im gebundenen Ganztag unterrichtet. Dies ermöglicht eine differenzierte und professionalisierte Förderung, die durch eine sozialpädagogische Betreuung seitens des Stadtjugendamtes unterstützt wird.

Die Ü-Klassen werden in das vorhandene Ganztags-Konzept eingebunden. Sie nehmen an den musikalischen Angeboten und den AG-Angeboten der Schule teil. Dies hat einen großen integrativen Mehrwert. Neben den sozialen kommen kognitive Aspekte hinzu. Die Schülerinnen und Schüler im gebundenen Ganztag sind erfolgreicher als diejenigen, die im offenen Ganztag betreut werden.

 

Daher beantragt die EPS, auch die dritte Ü-Klasse für die kommenden drei Schuljahre in den gebundenen Ganztag zu übernehmen. Die bestehenden gebundenen Ü-Klassen sollen noch weitere zwei Jahre fortgeführt werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Verwaltung hat die entsprechenden Anträge vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bildungsausschuss bei der Regierung von Mittelfranken wegen Fristablauf bereits eingereicht. Die Regierung von Mittelfranken befürwortet den Antrag der EPS gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium innerhalb des Verteilungsschlüssels für Mittelfranken.

Unter der Voraussetzung, dass das Bayerische Staatsministerium der Einrichtung der neuen Ü-Klasse und der Fortführung der bestehenden zwei Ü-Klassen an der EPS zustimmt, übernimmt die Stadt Erlangen den daraus resultierenden Sachaufwand.  

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Bei der Auswahl der am Projekt teilnehmenden Schülerinnen und Schüler ist darauf zu achten, dass die Möglichkeit einer kontinuierlichen Teilnahme in der gebundenen Übergangsklasse erfolgen kann. Die zusätzlichen und gezielten Fördermaßnahmen sollen möglichst auf eine Teilnahme am deutschsprachigen Unterricht zum darauffolgenden Schuljahr befähigen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

5.500 € je geb. GTÜ-Klasse und Jahr

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Die Personalkosten für die sozialpädagogischen Fachkräfte werden vom Stadtjugendamt gesondert angegeben und beantragt.

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: