Betreff
In Erlangen lebende junge Flüchtlinge mit Ausreisepflicht
Vorlage
510/022/2017
Aktenzeichen
IV/51/HP003
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Die Anfrage ist durch die Vorlage abschließend bearbeitet.


Frau Stadträtin Hartwig bat in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses darum, die Situation der in Erlangen lebenden jungen Flüchtlinge, die von Abschiebung bedroht sind, zu beschreiben, insbesondere folgende Fragen zu beantworten:

-      Wie viele Ausweisungen sind angeordnet?

-      Wie viele sind angedroht?

-      Wie viele junge Menschen sind davon bedroht?

-      Wie sieht diesbezüglich die Situation in den Jugendhilfeeinrichtungen aus?

-     

Es handelt sich hierbei vornehmlich  um ein politisches Thema, das bayernweit existiert.

Das Jugendamt hat eine Sondersitzung der Arbeitsgruppe 78 ( Hilfen zur Erziehung ) einberufen. Weitere Ämter und relevante Organisationen wurden um Teilnahme gebeten.

 

Die Diskussion in der Arbeitsgruppe, die weiteren Abstimmungen und Gespräche, ergaben folgende Beiträge, die einen vielfältigen facettenreichen Einblick vermitteln und die Situation aus unter-schiedlichen Perspektiven beschreiben. Um die unterschiedlichen Wahrnehmungen und Positionen darzustellen, wurde auf eine weitergehende Zusammenfassung verzichtet. Die abweichenden Zahlen lassen sich dadurch erklären, dass sich das Alter der Personen und die Zuständigkeit unter scheiden.

 

Stellungnahme der Ausländerbehörde

Die Fragen im Protokollvermerk betreffen die Ausreisepflicht von Ausländern.

Solange der Bescheid des BAMF nicht bestandskräftig ist oder ein Klageverfahren beim Verwal-tungsgericht anhängig ist, spricht man von einer nicht vollziehbaren Ausreisepflicht. Erst nach der Bestandkraft des BAMF-Bescheides sind grundsätzlich Abschiebungen möglich. Einen Sonderfall gibt es dann, wenn ein Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wird. Dann ist die Aus-reisepflicht mit Zustellung des BAMF-Bescheides bereits vollziehbar. Bei den durch das Jugendamt betreuten Fällen, gibt es keinen derartigen Sachverhalt.

Sollte ein minderjähriger Ausländer im Asylverfahren bestandskräftig abgelehnt und die Aus-reisefrist eingetreten sein, wird dieser zumindest bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zunächst nicht abschiebbar sein, da eine Aufenthaltsbeendigung in aller Regel nur schwer umzusetzen ist.

Daneben gibt es den Begriff der Ausweisung. Ausweisungen sind Entscheidungen, die getroffen werden, falls durch einen Ausländer Straftaten begangen wurden, die einen weiteren Verbleib des Ausländers nicht möglich mehr möglich machen.

Im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde der Stadt Erlangen lebenden jungen Flüchtlinge wurden keine Ausweisungen veranlasst.

 

Zur Zuständigkeit bei Personen im Asylverfahren bzw. nach Ablehnung im Asylverfahren können u.a. folgende Aussagen getroffen werden. Grundsätzlich ist die Stadt Erlangen für alle Ausländer, die im Stadtgebiet ihren Wohnsitz haben, zuständig. Bei einigen Staaten geht die Zuständigkeit bei vollziehbarer Ausreisepflicht (vgl. obige Ausführungen) jedoch an die Zentrale Ausländerbehörde Mittelfranken in Zirndorf über. Sonderfall sind derzeit afghanische Staatsangehörige. Hier geht die Zuständigkeit bereits bei Zustellung des ablehnenden Asylbescheides an die ZAB Mittelfranken über, d.h. auch wenn der Betroffene noch nicht vollziehbar ausreisepflichtig ist.

Für die in Erlangen lebenden vom Jugendamt betreuten jungen Flüchtlinge gab es zum Stichtag 19.06. folgende Information über die aktuelle Situation:

 

Bei insgesamt 6 Personen, für die die Stadt Erlangen die Zuständigkeit inne hat, besteht vollziehbare Ausreisepflicht, da die Asylanträge bestandskräftig abgelehnt wurden. Die Herkunftsstaaten teilen sich wie folgt auf:

 

-           Irak:                4 Personen

-           Somalia:         1 Person

-           Nigeria            1 Person

 

Bei 10 Personen wurde der Asylantrag abgelehnt, daraufhin jedoch Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht, so dass die Ausreisepflicht noch nicht vollziehbar ist. Die Herkunftsstaaten teilen sich hier wie folgt auf:

 

-           Äthiopien:        5 Personen

-           Pakistan:         2 Personen

-           Iran:                1 Person

-           Irak:                1 Person

-           Nigeria:           1 Person

 

Hinzu kommen noch 2 Personen aus dem Iran, die demnächst das 18. Lebensjahr vollenden, und dann grds. abschiebbar werden würden.

 

Bei allen Übrigen, gem. der von Ihnen übersandten Liste, wurde entweder ein Schutzstatus (Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz, Abschiebverbot) durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgesprochen.

 

Stellungnahme Sozialreferat – übergeordnete Koordination der Flüchtlingsarbeit

 

Zum jetzigen Zeitpunkt leben in Erlangen 688 Geflüchtete im Alter von 16 bis 27. 418 von ihnen haben bereits einen Aufenthaltstitel und 270 befinden sich immer noch im Asylverfahren oder haben eine Duldung. Etwa die Hälfte von ihnen wohnt noch in den Gemeinschaftsunterkünften. Die meisten aus dieser Altersgruppe stammen aus dem Irak und Syrien. Die Geflüchteten, deren Asylantrag vom BAMF noch geprüft wird oder die eine Duldung haben, werden von Asylsozialberatern und die bereits anerkannten Flüchtlinge von den Migrationsberatern betreut. Das Beraterteam besteht aus 11 Mitarbeitern der Wohlfahrtsverbände AWO und ASB, die im Auftrag der Stadt agieren. Zusätzlich bietet der Internationale Bund im Rahmen des Jugendmigrationsdienstes Beratung für junge Migranten in Erlangen. Die aktuelle Lage lässt sich nicht als unproblematisch bezeichnen. Besonders in letzter Zeit werden Asylanträge (vor allem von Asylbewerbern aus Irak, Iran, der Ukraine) zunehmend abgelehnt und Geflüchtete verpflichtet das Land zu verlassen, was allerdings nicht immer möglich ist. Viele der Betroffenen klagen gegen die Entscheidung des Ministeriums, wobei das Klageverfahren mehrere Monate oder sogar Jahre dauern kann. Für die Jugendlichen bedeutet das, dass in dieser Zeit unter anderem die Aufnahme einer Ausbildung um einiges schwieriger wird.

 

Beitrag von Herrn Maisch, GGFA

 

Die GGFA ist Kooperationspartner der Berufsschule Erlangen in den Berufsintegrationsklassen für berufsschulpflichtige junge Menschen mit Fluchthintergrund. In diesem Jahr befinden sich drei Schulklassen im zweiten Jahr der Beschulung. In einer Reihe von Fällen liegen von Ausbildungsbetrieben konkrete Zusagen zur Übernahme dieser Schüler vor. Aktuell warten acht Schüler auf die Erlaubnis der Ausländerbehörden in Erlangen und Zirndorf, die Ausbildung beginnen zu dürfen.

Die gegebene Rechtslage führt zu einer großen Verunsicherung bei den betroffenen Schülern, aber auch bei den Ausbildungsbetrieben die eine hohe Bereitschaft und ein großes Engagement in die Integration investieren. Die aktuelle Rechtspraxis hat nachhaltig negative Auswirkungen auf die Motivation der Schüler. Es kommt in der Folge zu einer erheblichen Destabilisierung Einzelner, sowie zu Spannungen zwischen den Schülern. Die bisher erfolgreich geleistete Integrationsarbeit mit den Schülern durch Lehrkräfte, Sozialpädagogen, ehrenamtliche Helfer, Betreuer, potentielle Ausbildungsbetriebe und Weiteren wird in Frage gestellt und teilweise zunichte gemacht.

 

Stellungnahme des Fachdienstes Vormundschaften (FDV) zur Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF)

 

Aktuell befinden sich 26 UMF in der Betreuung des FDV, dies setzt sich von den Herkunftsländern folgendermaßen zusammen: 13 aus Syrien, 5 aus dem Irak, 3 aus Afghanistan, 3 sind iranische Afghanen, 1 aus dem Iran, 1 aus Somalia.

Die Jugendlichen leben größtenteils (17 Mündel), in Jugendwohngruppen bzw. unter der Betreuung von Mitarbeitern der freien Träger, weitere 7 leben mit Verwandten zusammen und 2 Mündel sind in Pflegefamilien untergebracht.

Eine Klage erhoben haben wir bei 7 Mündeln, um einen besseren Schutz für sie zu erreichen, d.h. vom Schutzstatus des subsidiären Schutzes auf Flüchtlingseigenschaft.

Bei weiteren 4 Jugendlichen klagen wir, da ein negativer Asylbescheid inkl. Ausreisefrist vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ergangen ist. Diese Fälle haben wir an Fachanwälte übergeben.

Einigen der Jugendlichen wurden bereits Ausbildungsverträge angeboten, meist durch ihre gute Mitarbeit in absolvierten Praktika.

Bisher wurde leider noch kein Ausbildungsvertrag komplett genehmigt. Diese liegen entweder bei der ZAB Mittelfranken oder der hiesigen Ausländerbehörde zur weiteren Genehmigung vor.

Aktuell werden fast alle unsere Mündel in Erlangen beschult. Jedoch werden vorrausichtlich im nächsten Schuljahr weitere Jugendliche ohne Beschulung sein. Entweder da sie bereits die Schulpflicht erfüllt haben (2 Jahre Integrationsklasse) oder da sie den Schulplatz durch unentschuldigtes Fehlen, zunehmende Demotivation, Fehlverhalten verloren haben. Erschwerend kommt hinzu, dass der Schulbesuch eine notwendige Tagesstruktur vorgibt, ein wichtiges soziales Netz und eine Erreichbarkeit der Jugendlichen darstellt und häufig ein grundlegendes Erfordernis ist, um weiterhin Jugendhilfe gewährt zu bekommen.

Insgesamt sind bereits sechs Familiennachzüge erfolgt und 5 weitere wurden von uns mitorganisiert.

In der aktuellen Situation sind keine weiteren Familiennachzüge planbar, da die Jugendlichen nur noch den subsidiären Schutz im Asylverfahren erhalten haben und der Nachzug nur mit der Flüchtlingseigenschaft möglich ist. So begründen sich auch die Klagen auf einen höheren Schutz (7 Stück aktuell), d.h. nur noch der schon vor Langem angestoßene und organisierte Zuzug von weiteren Angehörigen wird derzeit noch abgewartet.

 

In der Gesamtsicht stellt sich die Situation sehr schwierig dar.

 

Alle Jugendlichen haben wir durch Ziele und durch realistische Zukunftsperspektiven motiviert und ihnen aber auch eine gewisse Integrationsleistung abverlangt. Die Jugendlichen wussten zu jeder Zeit, dass dies die Notwendigkeit ist, um sich eine Perspektive in Deutschland zu erschaffen. Die meisten der Jugendlichen haben sehr ehrgeizig diese Ziele verfolgt und auch erreicht, dennoch stehen viele nun ohne Perspektive da.

Dies führt zu einer starken Demotivation, depressivem Verhalten, Rückzug, Perspektivlosigkeit, Antriebslosigkeit, vermehrten Alltagskonflikten und damit zu einem erhöhten Betreuungsaufwand: Die Betreuung fällt neben der Wohngruppe, den Jugendsozialarbeiter*innen  an Schulen auch dem Vormund zu. Häufig ist der Vormund die einzige konstante Kontaktperson seit der Einreise nach Deutschland und demnach existiert hier meistens ein sehr enges und offenes Vertrauensverhältnis.

Bei fast jedem Jugendlichen wechselt mindestens einmal die Wohngruppe, zudem ist in den Wohngruppen ein steter Wechsel der Bezugspersonen aufgrund einer extrem hohen  Mitarbeiterfluktuation.

 

Bleibt als Fazit des FDV folgende Fragestellung: Wie kann einem Jugendlichen, der keine Arbeits- oder Ausbildungsgenehmigung erhält, bei dem der Schulplatz wegfällt, der auch nicht seine Familie nachholen kann, bei dem früher oder später das Netz der Jugendhilfe wegfällt, eine Zukunftsperspektive gegeben werden? Wie können Stadtverwaltung, Gesellschaft und Politik verhindern, dass uns diese Jugendlichen nicht in Kriminalität, Illegalität oder gar Radikalität abdriften?!

 

Stellungnahme, der in der Sitzung am 27.06. anwesenden Vertreter*innen  der AG 78 HzE
(Step e.V., SOS-Kinderdorf e.V., Der Puckenhof e.V., VSJ e.V., Perspektive B, Diakonie Erlangen, Kinder- und Jugendhaus Stapf)

 

Persönliche Situation von Jugendlichen (UMF) in den Jugendhilfeeinrichtungen:

 

 

  • Demotivation für die weitere Schul- und Berufsbildung. Die Jugendlichen fragen sich, ob es sich überhaupt lohnt, für die Schule/den Schulabschluss zu lernen.
  • Für Jugendliche, die einen Ausbildungsvertrag bekommen haben und lediglich im gestatteten/gedulteten Aufenthaltsstatus sind, ist es unklar, ob Ausbildungen genehmigt werden, was zu großer Verunsicherung führt!
  • Jugendliche brauchen dringend Geld für rechtliche Beratung, damit ihre Rechte im Asylverfahren angemessen vertreten werden. Dieses Geld müssen sie selber ansparen!
  • Der erschwerte Familiennachzug bedeutet für viele junge Flüchtlinge, dass sie ihre Zukunft in Deutschland alleine und ohne die Unterstützung ihrer Familien planen müssen. Die unsichere Situation der im Heimatland verbliebenen Familien bedeutet eine zusätzliche Belastung. Nicht selten sehen sich diese Jugendlichen mit Vorwürfen konfrontiert, nicht alles für den Familiennachzug getan zu haben.
  • Die Motivation der Jugendlichen, sich bei uns zu integrieren, lässt deutlich nach, wenn für sie keine Bleibeperspektive gegeben ist.
  • Gefahr der Kriminalisierung und Radikalisierung durch fehlende Perspektiven;
  • Jugendliche, die „untertauchen“ oder nach Italien und Frankreich gehen;
  • Psychische Destabilisierung, trotz intensiver Vorbereitung und fachlicher Begleitung im Asylverfahren.

 

Die Situation für die betreuenden Fachkräfte und Träger:

  • Erhöhte psychische Belastungen der Jugendlichen führen zu belastenden Arbeitsbedingungen bei den betreuenden Fachkräften.
  • Aufgrund der vielen formalen und behördlichen Anforderungen an die pädagogischen Fachkräfte in der Fallarbeit fehlt die Zeit für die pädagogische Arbeit (Beziehungsarbeit) mit den Jugendlichen.
  • hohe Fluktuation unter betreuendem Fachpersonal, durch unsichere Arbeitslage, befristete Verträge und frustrierende Arbeitssituationen;
  • erhöhter rechtlicher Beratungsbedarf. Fachwissen der BetreuerInnen ist im Asylverfahren nicht ausreichend und auch nicht leistbar. Deshalb werden dringend Rechtsanwälte gebraucht.
  • Prekäre finanzielle Situationen bei Trägern aufgrund fehlender bzw. rückgängiger Belegung
  • Schließung von Einrichtungen für UMF. Keine erneute Öffnung von Betreuungsplätzen, bei veränderten Flüchtlingszahlen!

 

Forderungen der freien Träger der Jugendhilfeeinrichtungen:

Um weiterhin mit den Jugendlichen sinnvoll sozialpädagogisch arbeiten zu können, brauchen die Träger der Jugendhilfe entsprechende Rahmenbedingungen. Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass junge geflüchtete Menschen einer Beschäftigung nachgehen dürfen.

Durch „Arbeit“ entsteht „Integration“, wird der Perspektivlosigkeit eine „Zukunft“ entgegengesetzt, Unsicherheit abgebaut, Kriminalität und Ausgrenzung verhindert und Radikalisierungstendenzen vorgebeugt.

Deshalb fordern wir:

1. Schnelle, klare Entscheidungen über Anträge zu Beschäftigungserlaubnissen.

2. Ermessensspielräume der Behörden müssen wohlwollend und zugunsten der Jugendlichen bewertet werden!

 

 

 


Anlagen: