Die Einziehung der Parkplatzfläche an der Hauptfeuerwache wird beschlossen und gemäß den gesetzlichen Vorschriften öffentlich bekannt gemacht.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Bei der einzuziehenden Fläche handelt es sich um einen Parkplatz der als Ortsstraße (Zug-Nr. 419) gewidmet ist.
Seitens der Stadt Erlangen ist geplant, dieses Grundstück mit einer Fahrzeughalle für die Hauptfeuerwache zu bebauen.
Um diese Umnutzung realisieren zu können, ist es erforderlich, die betreffende Fläche einzuziehen. Die Verkehrsbedeutung als öffentliche Verkehrsfläche ist nicht mehr vorhanden, die künftige Nutzung entspricht den Vorgaben des geltenden Bebauungsplanes BP 200.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Einziehung der Fläche ist vom BWA zu beschließen und ortsüblich bekannt zu machen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Gemäß BayStrWG Art. 8 wird die vorgenannte Fläche eingezogen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten
p.a. |
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3.700,- € |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Lageplan der Einziehungsfläche