Betreff
Einziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche
Vorlage
66/202/2017
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Die Einziehung der Parkplatzfläche an der Hauptfeuerwache wird beschlossen und gemäß den gesetzlichen Vorschriften öffentlich bekannt gemacht.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Bei der einzuziehenden Fläche handelt es sich um einen Parkplatz der als Ortsstraße (Zug-Nr. 419) gewidmet ist.

Seitens der Stadt Erlangen ist geplant, dieses Grundstück mit einer Fahrzeughalle für die Hauptfeuerwache zu bebauen.

Um diese Umnutzung realisieren zu können, ist es erforderlich, die betreffende Fläche einzuziehen. Die Verkehrsbedeutung als öffentliche Verkehrsfläche ist nicht mehr vorhanden, die künftige Nutzung entspricht den Vorgaben des geltenden Bebauungsplanes BP 200.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Einziehung der Fläche ist vom BWA zu beschließen und ortsüblich bekannt zu machen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Gemäß BayStrWG Art. 8 wird die vorgenannte Fläche eingezogen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:
jährliche Unterhaltskosten:     Straße:          


- 500,- €

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten p.a.

- 3.700,- €

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Lageplan der Einziehungsfläche