Betreff
Neubau des TRC IV (Translational Research Center);
Schwabachanlage; Fl.-Nr. 590;
Az.: 2017-261-VO
Vorlage
63/174/2017
Aktenzeichen
VI/63
Art
Beschlussvorlage

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB für das Bauvorhaben und die erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 BauGB werden erteilt.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)

Bebauungsplan: 

202

Gebietscharakter:

Sondergebiet (SO)

Widerspruch zum Bebauungsplan:

Überschreitung der nördlichen Baugrenze um ca. 5 m.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Sachverhalt:

 

Das Vorhaben soll als weiteres Gebäude des Zentrums für Translationale Klinische Forschung (Translational Research Center, TRC), Immunologie und Entzündungsforschung, Nieren- und Kreislaufforschung und Bereiche der Tumorforschung errichtet werden. Die Grundfläche beträgt ca. 53 m x 25 m, 4 Geschosse mit aufgesetztem Technikgeschoss.

 

Der Stadtrat hat in seinem Grundsatzbeschluss vom 08.12.2016 (611/155/2016) die Ansiedlung weiterer Spitzenforschungseinrichtungen im Universitäts-Nordgelände begrüßt und die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung der Bauvorhaben zu unterstützen.

 

Beurteilung:

 

Bauplanungsrechtlich bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken. Die erforderliche Befreiung für eine Überschreitung der nördlichen Baugrenze um ca. 5 m kann erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist.

 

Im Norden grenzt keine unmittelbare Bebauung an das Baugrundstück an, nachbarliche Belange sind ebenfalls nicht berührt. Angrenzend liegen hier die öffentliche Straße "Schwabachanlage" sowie ein Grünstreifen, die beide im Eigentum der Stadt Erlangen stehen. Eine Verschiebung des Gebäudes nach Süden würde erhebliche Beeinträchtigungen bei der Belichtung sowohl für das TRC IV als auch bei den geplanten Bauvorhaben ZPM (Antrag auf Vorbescheid 2017-262-VO) sowie dem künftigen TRC II/III mit sich bringen.

 

Im Hinblick auf das Planungsziel der Schaffung eines künftigen "Grünzuges Schlossgarten - Schwabachtal" wurden seitens der Stadtplanung keine Einwände gegen das Vorhaben erhoben.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nachbarbeteiligung:

Es wurde beantragt, gemäß Art. 71 Abs. 4 Halbsatz 2 BayBO von der Nachbarbeteiligung im Vorbescheidsverfahren abzusehen.

 


Anlagen:             Lageplan
                               Baumbestandsplan
                               Lageplan Teilabbruch 2 und 3, Schnitte