Betreff
Neubau des ZPM (Zentrum für Physik und Medizin);
Schwabachanlage; Fl.-Nrn. 590, 1155/1;
Az.: 2017-262-VO
Vorlage
63/173/2017
Aktenzeichen
VI/63
Art
Beschlussvorlage

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB für das Bauvorhaben und die erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 BauGB werden erteilt.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)

Bebauungsplan: 

202

Gebietscharakter:

Sondergebiet (SO)

Widerspruch zum Bebauungsplan:

Mit dem Erweiterungsbau wird die GFZ insgesamt 2,1 betragen; die max. zulässige GFZ von 2,0 wird geringfügig überschritten.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Sachverhalt:

Geplant ist ein Forschungsgebäude „Zentrum für Physik und Medizin“ (ZPM) auf dem Universitäts-Nordgelände. Das Gebäude mit Büro- und Laborflächen, Reinraum sowie Werkstätten soll bis zu 4 Geschosse mit aufgesetztem Technikgeschoss erhalten. Die Grundfläche beträgt ca. 56 m x 57,5 m, langfristig ist ein Anbau von ca. 22,5 m x 20,5 m geplant. Hierfür bedarf es einer Befreiung von der im Bebauungsplan Nr. 202 festgesetzten GFZ von 2,0.

 

Der Stadtrat hat in seinem Grundsatzbeschluss vom 08.12.2016 (611/155/2016) die Ansiedlung weiterer Spitzenforschungseinrichtungen im Universitäts-Nordgelände begrüßt und die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung der Bauvorhaben zu unterstützen.

 

Beurteilung:

Bauplanungsrechtlich bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken. Die erforderliche Befreiung für eine GFZ von 2,1 bei Realisierung des vorgesehenen Erweiterungsbaus kann erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist.

Der beantragten Stellplatzablösung kann entsprochen werden; Behinderten- und Fahrradstellplätze sind jedoch nachzuweisen.

Im Hinblick auf das Planungsziel der Schaffung eines künftigen "Grünzuges Schlossgarten - Schwabachtal" wurden seitens der Stadtplanung keine Einwände gegen das Vorhaben erhoben.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nachbarbeteiligung:

Es wurde beantragt, gemäß Art. 71 Abs. 4 Halbsatz 2 BayBO von der Nachbarbeteiligung im Vorbescheidsverfahren abzusehen.

 

 


Anlagen:             Lageplan
                               Baumbestandsplan
                               Lageplan Teilabbruch und Schnitte