Betreff
Jugendsozialarbeit gebundene Übergangsklasse an der Ernst-Penzoldt-Schule
Vorlage
511/048/2017
Aktenzeichen
IV/51/SW009
Art
Beschlussvorlage

1. An der Ernst- Penzoldt -Schule wird ab dem Schuljahr 2017/2018 eine halbe Stelle Jugendsozialarbeit  zur Unterstützung der Ganztagesklasse eingerichtet.

 

2. Die stellenplanrechtlichen Voraussetzungen werden durch die Umwandlung einer halben Planstelle zbV für voll refinanzierte unterjährige Bedarfe aus dem Referatsbereich III geschaffen. 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Durchführung der sozialpädagogischen Arbeit mit schulpflichtigen Flüchtlingen und Zugewanderten Kindern und Jugendlichen im Mittelschulalter, an der zusätzlichen eingerichteten gebundenen Ganztagesklasse an der Ernst-Penzoldt-Schule.

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Schaffung einer halben Stelle Jugendsozialarbeit.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Für schulpflichtige Flüchtlinge und aus dem Ausland zugewanderte Kinder und Jugendliche im Mittelschulalter soll an der Ernst-Penzoldt-Schule eine weitere gebundene Ganztagesklasse eingerichtet werden. Diese sollen durch Jugendsozialarbeit begleitet werden. Diese sozialpädagogische Arbeit ist verpflichtend. Die Schulleitung hat sich aufgrund von Vorgesprächen entschieden, die Trägerschaft an das Jugendamt heranzutragen. Das Jugendamt sieht in der Übernahme der Trägerschaft spürbare Synergieeffekte in der Zusammenarbeit mit der bereits tätigen Jugendsozialarbeit an Schulen, eine Kraft mit der Aufgabe Jugendsozialarbeit in den beiden bereits bestehenden Ganztagesklassen und eine Kraft in der Jugendsozialarbeit an Schulen. Voraussetzung für die Schaffung dieser halben Stelle ist die Genehmigung des Kultusministeriums für die gebundene Ganztagesklasse im Ü-Bereich.

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Die erforderliche Stammplanstelle für die Trägerschaft wird durch Umwandlung einer
halben Planstelle zbV für voll refinanzierte unterjährige Bedarfe aus dem Referatsbereich III geschaffen. Nach dem Beschluss des Stadtrats wird die Verwaltung eine entsprechende Organisationsverfügung erstellen. Nach Ende der Förderphase wird Referat IV den Antrag auf Einzug der Planstelle zum Stellenplan stellen. Die Kosten werden durch die ESF-Förderung voll refinanziert.

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

€ 29.100,00

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

€ 29.100,00

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


Anlagen: