1. An der Ernst- Penzoldt -Schule wird ab dem Schuljahr 2017/2018 eine halbe Stelle Jugendsozialarbeit zur Unterstützung der Ganztagesklasse eingerichtet.
2. Die stellenplanrechtlichen Voraussetzungen werden durch die Umwandlung einer halben Planstelle zbV für voll refinanzierte unterjährige Bedarfe aus dem Referatsbereich III geschaffen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Durchführung der sozialpädagogischen Arbeit mit schulpflichtigen Flüchtlingen
und Zugewanderten Kindern und Jugendlichen im Mittelschulalter, an der
zusätzlichen eingerichteten gebundenen Ganztagesklasse an der
Ernst-Penzoldt-Schule.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Schaffung einer halben Stelle Jugendsozialarbeit.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Für schulpflichtige Flüchtlinge und aus dem Ausland zugewanderte Kinder und
Jugendliche im Mittelschulalter soll an der Ernst-Penzoldt-Schule eine weitere
gebundene Ganztagesklasse eingerichtet werden. Diese sollen durch
Jugendsozialarbeit begleitet werden. Diese sozialpädagogische Arbeit ist verpflichtend.
Die Schulleitung hat sich aufgrund von Vorgesprächen entschieden, die
Trägerschaft an das Jugendamt heranzutragen. Das Jugendamt sieht in der
Übernahme der Trägerschaft spürbare Synergieeffekte in der Zusammenarbeit mit
der bereits tätigen Jugendsozialarbeit an Schulen, eine Kraft mit der Aufgabe
Jugendsozialarbeit in den beiden bereits bestehenden Ganztagesklassen und eine
Kraft in der Jugendsozialarbeit an Schulen. Voraussetzung für die Schaffung
dieser halben Stelle ist die Genehmigung des Kultusministeriums für die
gebundene Ganztagesklasse im Ü-Bereich.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Die erforderliche Stammplanstelle für die Trägerschaft wird durch Umwandlung
einer halben Planstelle zbV für voll refinanzierte unterjährige Bedarfe
aus dem Referatsbereich III geschaffen.
Nach dem Beschluss des Stadtrats wird die Verwaltung eine entsprechende
Organisationsverfügung erstellen. Nach Ende der Förderphase wird Referat IV den
Antrag auf Einzug der Planstelle zum Stellenplan stellen. Die Kosten werden
durch die ESF-Förderung voll refinanziert.
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€
29.100,00 |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€
29.100,00 |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: