Betreff
Ausstattung der Abfallbehälter mit Pfandringen;
Gemeinsamer Antrag des Jugendparlamentes und des Seniorenbeirates vom 06.04.2017
Vorlage
772/021/2017
Aktenzeichen
I/EB 77
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung stellt an zwei ausgewählten Stellen im Stadtgebiet Sammeleinrichtungen für Pfandflaschen (Pfandringe) auf und führt einen einjährigen Probelauf durch.
Eine flächendeckende Anbringung von Pfandringen insbesondere an öffentlichen Papierkörben erfolgt nicht.
Der gemeinsame Antrag des Jugendparlamentes und des Seniorenbeirates vom 06.04.2017 ist hiermit bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Jugendparlament und der Seniorenbeirat haben einen gemeinsamen Antrag zur Ausstattung der Abfallbehälter im Erlanger Stadtgebiet mit Pfandringen gestellt. Passanten sollen ihr Leergut guten Gewissens abstellen können und bedürftige Pfandsammler nicht mehr in die Mülleimer greifen müssen. Damit wird deren Verletzungsrisiko minimiert und mehr Pfandflaschen ihrer Bestimmung – der mehrfachen Nutzung bzw. dem Recycling - zugeführt.

Bundesweit haben bereits zahlreiche Städte mit Pfandringen und anderen Sammeleinrichtungen experimentiert und diese in den meisten Fällen wieder aufgegeben. Im Ergebnis sprechen sich die Stadtreinigungsbetriebe gegen eine Umsetzung aus und begründen dies z.B. wie folgt:

 

·         die Durchsuchung von Papierkörben wird nicht verhindert, da auch nach anderen verwertbaren Materialien gesucht wird

 

·         hohe Gefahr zusätzlichen Glasbruches

 

·         durch Flüssigkeitsreste steigt die Insektenproblematik im Sommer

 

·         Nutzung auch für Flaschen ohne Pfand und Abfall, einfacher Zugriff auch für „Professionelle“ und damit Entzug der Einnahmequelle für „Bedürftige“.

Andere Systeme, wie z.B. das Anbringen von leeren Pfandkästen an vorhandenen Masten, bergen nicht unerhebliche Unfallgefahren und führen ebenso zu oben aufgeführten Folgen.
Auch bei dem auf den ersten Blick einfachen System „Pfand gehört daneben“ können die abgestellten Gefäße sehr schnell zu „Spielbällen“ werden, Kinder oder auch Tiere anlocken, die Gefäße könnten umfallen, in den Verkehrsraum rollen und somit zur Unfallgefahr werden oder zusätzlichen Glasbruch verursachen. Das wilde Abstellen von Flaschen im gesamten Stadtgebiet würde gefördert, auch dort, wo die Straßenreinigung nicht vor Ort ist.

Der EB 77 hat die Umsetzung von Pfandsammeleinrichtungen im öffentlichen Raum geprüft.
Die Ausstattung der öffentlichen Papierkörbe mit Pfandringen hätte einen erheblichen Mehraufwand bei der Leerung zur Folge. Nahezu alle Papierkörbe werden für die Leerung komplett herausgekippt und auf dem Fahrzeug durch umdrehen entleert. Bei angebrachten Pfandringen müssten diese zuerst von allem Inhalt befreit, dann der Papierkorb geleert und zum Schluss die Pfandgefäße wieder zurück in den Pfandring gestellt werden.
Leider stellt auch eine Verwendung von Plastiksäcken in den Papierkörben keine Alternative dar. Der Sicherheitsbeauftragte des EB 77 rät hiervon aus Gründen des Arbeitsschutzes ab, Scherben in den Plastiktüten könnten zu Verletzungen beim Leeren führen. Je nach Modell würde dies ein vorheriges Abräumen der Pfandringe nicht erübrigen.

Zur Prüfung von konkreten Aufstellungsmöglichkeiten hat EB 77 vorab verschiedene Fachämter beteiligt.
Die Stadtplanung, Sachgebiet 610-3 Stadterneuerung wurde insbesondere zur Aufstellung von Pfandringen in der Innenstadt befragt. Hier bestehen aus stadtgestalterischer Sicht Bedenken gegen die Pfandringe.
Die Ämter 66-2, 66-3 und 32-1 nahmen Stellung zur Möglichkeit der Anbringung von Pfandringen oder Pfandkästen an Verkehrsschildern und Lichtmasten.  Eine Befestigung an Verkehrszeichen wird aus verkehrlicher Sicht und insbesondere aus grundsätzlichen Erwägungen nicht befürwortet und mit einem zu erwartenden erheblichen Mehraufwand im Unterhalt begründet. Die Befestigung an Beleuchtungsmasten ist aus technischer Sicht nicht möglich.

Aus genannten Gründen sieht auch der EB 77 die Einführung von Pfandringen eher kritisch.
Für einen zeitlich begrenzten Probebetrieb in kleinstem Umfang käme die Aufstellung von modularen Pfandringen (Pfandblumen) an vorhandenen Befestigungsmöglichkeiten an zwei frequentierten Stellen in Frage. In Abstimmung mit der Abteilung Stadtgrün werden hierfür Verkehrsflächen am Bohlenplatz (Querachse) und an der Weißen Herzstraße / Neustädter Kirchenplatz vorgeschlagen. Beide Stellen sind stark frequentiert und häufig mit Flaschen und Scherben verunreinigt.

Die Ausstattung mit Pfandringen ist nicht gebührenfähig und ginge zu Lasten des städtischen Haushaltes (Kosten ca. 2.000,- €).

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden im Rahmen der Pauschalen EB 77      

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             1. Antrag Jugendparlament und Seniorenbeirat vom 06.04.2017
                           zur Ausstattung der Abfallbehälter mit Pfandringen
                       2. Bild vorgesehener Pfandringe