Die Verwaltung beantragt nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von:
IP-Nr. 217C.401 Ohm-Gymnasium, Generalsanierung |
Kostenstelle 240090 Allgemeine KST Amt 24 |
Produkt 21710010 Leistungen für alle Gymnasien |
226.000 € für Sachkonto 033202 Zugänge Gebäude, Aufbauten u.
Betriebsvorr. v. Schulen |
Die Deckung erfolgt durch Einsparung im Haushaltsjahr 2017 bei
IP-Nr. 217C.K351 Schuleinrichtungsgegen- stände
Ohm-Gymnasium |
Kostenstelle 400090 Allgemeine KST Amt 40 |
Produkt 21710010 Leistungen für alle Gymnasien |
226.000 € bei Sachkonto 082102 Zugänge Betriebsausstattung |
1. Ressourcen
Zur Durchführung der Maßnahme sind nachfolgende Investitionsmittel notwendig:
Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz)
– diese sind bereits für anderweitige Aufträge gebunden |
2.770.000
€ |
Für die IP-Nr. 217B.401A (CEG Generalsanierung) ist eine
Mittelumbuchung innerhalb des Deckungskreises erfolgt in Höhe von |
-358.090 € |
Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
0 € |
Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits
erfolgt in Höhe von |
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|
|
Summe der bereits vorhandenen
Mittel |
2.411.910 € |
Gesamt-Ausgabebedarf (inkl.
beantragter Mittelbereitstellung) |
2.637.910 € |
Die Mittel werden
benötigt auf Dauer
einmalig
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Deckungskreis (GME – ssp) 7.535.151,38
€
Diese Mittel sind vollständig für andere Maßnahmen verplant und
gebunden.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Im 4.
Bauabschnitt (Hauptbau) des Ohm-Gymnasiums, welcher in den Sommerferien 2017
fertiggestellt werden soll, befinden sich die Naturwissenschaftlichen
Fachräume.
Zur Einhaltung
der Bauzeitenplanung musste die Beauftragung für das Gewerk Fachraummöblierung
(Naturwissenschaftliche Fachräume) bereits im vergangenen Haushaltsjahr 2016
erfolgen. Aus diesem Grund wurden im letzten Jahr verfügbare
Verpflichtungsermächtigungen sowie Finanzmittel in Höhe von 110.000 Euro vom
Gebäudemanagement zum Schulverwaltungsamt umgeschichtet (MNB 40/087/2016). Die
Finanzmittel werden planmäßig in 2017 benötigt.
Darüber hinaus
werden Finanzmittel für das Gewerk Fachraumplanung, die bislang bei Amt 40
veranschlagt wurden, künftig von Amt 24 bewirtschaftet. Aufgrund unterschiedlicher
Abschreibungszyklen und kassenrechtlicher Vorgaben sind diese
Planungsleistungen durch Architekten oder Ingenieure als Baunebenkosten
(Kostengruppe 773) dem Gebäude/Bauwerk zuzuordnen. In der Folge müssen die im
Jahr 2017 bei Amt 40 veranschlagten Mittel in Höhe von 116.000 Euro für diese
Planungsleistung zu Amt 24 umgeschichtet werden.
Eine
Verschlechterung der Haushaltssituation ist damit nicht verbunden.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Zur
korrekten Verbuchung im Anlagevermögen sowie zur weiteren Baudurchführung am
Ohm-Gymnasium sollen entsprechende Mittel im Rahmen des
Schulsanierungsprogramms umgeschichtet. Dies sind im Einzelnen:
Rückübertrag
der Finanzmittel für die Beauftragung der Naturwissenschaftlichen Fachräume
(Einrichtung), die von Amt 24 im Haushaltsjahr 2016 vorübergehend an Amt 40
zur Verfügung gestellt wurden (vgl. STR-Beschluss vom 30.06.2016, Nr.
40/087/2016). |
110.000 Euro
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Finanzmittel
für das Honorar zur Fachraumplanung der Naturwissenschaftlichen Fachräume am
Ohm-Gymnasium, welche nun durch eine Neuregelung nicht bei Amt 40, sondern
bei Amt 24 benötigt werden. |
116.000 Euro
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Summe |
226.000
Euro |
4. Prozesse und Strukturen
(Wie
sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Haushaltsneutrale Umschichtung von Finanzmitteln.
Anlagen: