Betreff
EB 77 - Zwischenbericht zum Wirtschaftsjahr 2017
Vorlage
771/017/2017
Aktenzeichen
I/EB77
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Gemäß § 8 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung i.V.m. § 19 der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) hat die Werkleitung den Werkausschuss, den Oberbürgermeister und das Finanzreferat über den Geschäftsgang, insbesondere die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Finanzplanes zu unterrichten. Dies erfolgt anhand der Gewinn- und Verlustrechnung und der Übersicht über die Entwicklung des Vermögensplans für den Zeitraum 01.01.2017 bis 30.06.2017.

 

Entwicklung des Erfolgsplans – Gewinn- und Verlustrechnung vom 30.06.2017

Zum 30.06.2017 besteht ein Defizit i.H.v. -521 T€ (Schätzung auf Basis vorliegender Daten).

Dieses Defizit ist zurückzuführen auf den planmäßigen Abbau von Überdeckungen aus Gebühren sowie verschiedene Aufwandsposten, die im ersten Halbjahr in voller Höhe anfallen (z.B. Kfz-Steuern, Zinsaufwand PPP). Mit dem Jahresabschluss werden die entsprechenden Defizite / Verbindlichkeiten im Gebührenbereich erfolgswirksam aufgelöst, sodass das Planziel noch erreicht werden kann, wenn insbesondere das Wetter im üblichen Rahmen bleibt (Winterdienst).

 

Investitionen / Finanzplan

 

Die Ausgaben für Sachanlagen des Wirtschaftsjahres 2017 liegen noch hinter dem Plan zurück, nachdem der Haushalt erst im Juni genehmigt wurde (die u.a. Investitionen beruhen im Wesentlichen auf Ermächtigungen des Vorjahres). Die Baumaßnahme (Neubau Verwaltungsgebäude) wird voraussichtlich planmäßig bezogen werden können und liegt nach wie vor im beschlossenen Kostenrahmen.

Ein Kredit i.H.v. 2,0 Mio EUR (für die Baumaßnahme) wurde bereits 2016 aufgenommen, aber erst 2017 abgerufen.

 

 


Anlagen: