Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Gemäß § 8
Abs. 1 der Betriebssatzung für den Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und
Straßenreinigung i.V.m. § 19 der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) hat die
Werkleitung den Werkausschuss, den Oberbürgermeister und das Finanzreferat über
den Geschäftsgang, insbesondere die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen
sowie über die Abwicklung des Finanzplanes zu unterrichten. Dies erfolgt anhand
der Gewinn- und Verlustrechnung und der Übersicht über die Entwicklung des
Vermögensplans für den Zeitraum 01.01.2017 bis 30.06.2017.
Entwicklung des
Erfolgsplans – Gewinn- und Verlustrechnung vom 30.06.2017
Zum
30.06.2017 besteht ein Defizit i.H.v. -521 T€ (Schätzung auf Basis vorliegender
Daten).
Dieses
Defizit ist zurückzuführen auf den planmäßigen Abbau von Überdeckungen aus
Gebühren sowie verschiedene Aufwandsposten, die im ersten Halbjahr in voller
Höhe anfallen (z.B. Kfz-Steuern, Zinsaufwand PPP). Mit dem Jahresabschluss
werden die entsprechenden Defizite / Verbindlichkeiten im Gebührenbereich
erfolgswirksam aufgelöst, sodass das Planziel noch erreicht werden kann, wenn
insbesondere das Wetter im üblichen Rahmen bleibt (Winterdienst).
Investitionen / Finanzplan
Die
Ausgaben für Sachanlagen des Wirtschaftsjahres 2017 liegen noch hinter dem Plan
zurück, nachdem der Haushalt erst im Juni genehmigt wurde (die u.a.
Investitionen beruhen im Wesentlichen auf Ermächtigungen des Vorjahres). Die
Baumaßnahme (Neubau Verwaltungsgebäude) wird voraussichtlich planmäßig bezogen
werden können und liegt nach wie vor im beschlossenen Kostenrahmen.
Ein
Kredit i.H.v. 2,0 Mio EUR (für die Baumaßnahme) wurde bereits 2016 aufgenommen,
aber erst 2017 abgerufen.
Anlagen: