Betreff
EB 77: Feststellung des Jahresabschlusses 2016
(Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung)
Vorlage
771/016/2017
Aktenzeichen
I/EB77
Art
Beschlussvorlage

1. Der Jahresabschluss des EB 77 für das Wirtschaftsjahr 2016 wird gem. § 25 EBV (Eigenbetriebsverordnung Bayern) festgestellt und Entlastung wird erteilt.

 

2. Der vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) geprüfte Jahresabschluss 2016 weist in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Jahresergebnis von +868.670,16 EUR aus.

Zusammen mit dem Gewinnvortrag des Vorjahres i.H.v. +180.062,37 EUR ergibt sich damit ein bilanzielles Ergebnis i.H.v. +1.048.732,53 EUR.

Es wird beschlossen, dieses Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.


1.   Ergebnis/Wirkungen

Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere

- Gemeindeordnung Bayern (GO)

- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)

- Betriebssatzung für den EB 77

Der Jahresabschluss 2016 des EB 77 wurde gem. § 25 EBV im April/Mai 2017 aufgestellt. Er befindet sich in der beigefügten Anlage (den Mitgliedern des Werkausschusses und des Stadtrats direkt zugeleitet) und enthält:

- Bilanz

- Gewinn- und Verlustrechnung

- Lagebericht

- Anlage: Erfolgsübersicht nach Geschäftsbereichen

Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2016 erfolgte gem. Beschluss des Stadtrats durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) und wurde im Mai 2017 durchgeführt.

 

Es wurde folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt:

 

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs „Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77)“ der Stadt Erlangen für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Durch Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes i.S. von § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Satzung und die wirtschaftlichen Verhältnisse liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben.

 

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB und Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO unter Beachtung der KommPrV und der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

 

Vor dem Hintergrund der auf dieser Grundlage gewonnenen Erkenntnisse bestätigen wir nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 und 3 KommPrV:

 

Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften und der Betriebssatzung. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft, sie geben keinen Anlass zu Beanstandungen.“

 

Die finanzielle Lage des EB 77 hat sich im Wirtschaftsjahr 2016 etwas verbessert, die mit der Stadtkämmerei und dem Beteiligungsmanagement 2014 vereinbarten Maßnahmen insbesondere zur Liquiditätssicherung zeigen Wirkung und sind fortzuführen.

Der Wirtschaftsprüfer weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Vortrag des Jahresergebnisses aufgrund der niedrigen Kapitalausstattung des Betriebs geboten ist.

Weitere Informationen können der Anlage entnommen werden (den Mitgliedern des Werkausschusses bzw. des Stadtrats direkt zugeleitet).

Die örtliche Rechnungsprüfung wird durch Amt 14 durchgeführt. Die Vorlage des Berichts erfolgt im Revisionsausschuss am 25. Oktober 2017.

Der geprüfte Jahresabschluss 2016 soll gem. § 9 Abs. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 der Betriebssatzung vom Stadtrat in der Sitzung am 26. Oktober 2017 festgestellt und Entlastung erteilt werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

- Feststellung des Jahresabschlusses

- Erteilung der Entlastung

- Entscheidung über die Ergebnisverwendung

 

3.   Prozesse und Strukturen

- Begutachtung im Werkausschuss für den EB 77 am 18. Juli 2017

- Behandlung im Revisionsausschuss am 25. Oktober 2017

- Beschlussfassung / Feststellung im Stadtrat am 26. Oktober 2017

 

4.   Ressourcen

      Siehe Prüfbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands.

 

 


Anlagen:        Der Prüfbericht des BKPV wurde den Mitgliedern des Werkausschusses direkt zugeleitet, die übrigen Mitglieder des Stadtrats erhalten ein Testatsexemplar (Testat und Kurzfassung des Jahresabschlusses).