(Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung)
1. Der
Jahresabschluss des EB 77 für das Wirtschaftsjahr 2016 wird gem. § 25 EBV (Eigenbetriebsverordnung
Bayern) festgestellt und Entlastung wird erteilt.
2. Der
vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) geprüfte Jahresabschluss 2016
weist in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Jahresergebnis von +868.670,16 EUR
aus.
Zusammen
mit dem Gewinnvortrag des Vorjahres i.H.v. +180.062,37 EUR ergibt sich damit
ein bilanzielles Ergebnis i.H.v. +1.048.732,53 EUR.
Es wird beschlossen, dieses Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
1. Ergebnis/Wirkungen
Vollzug
der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere
-
Gemeindeordnung Bayern (GO)
-
Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
-
Betriebssatzung für den EB 77
Der
Jahresabschluss 2016 des EB 77 wurde gem. § 25 EBV im April/Mai 2017
aufgestellt. Er befindet sich in der beigefügten Anlage (den Mitgliedern des
Werkausschusses und des Stadtrats direkt zugeleitet) und enthält:
-
Bilanz
-
Gewinn- und Verlustrechnung
-
Lagebericht
-
Anlage: Erfolgsübersicht nach Geschäftsbereichen
Die
Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2016 erfolgte gem. Beschluss des
Stadtrats durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) und wurde im
Mai 2017 durchgeführt.
Es wurde folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk
erteilt:
„Wir
haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des
Eigenbetriebs „Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB
77)“ der Stadt Erlangen für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember
2016 geprüft. Durch Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO wurde der Prüfungsgegenstand
erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen
Verhältnisse des Eigenbetriebes i.S. von § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung
und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen
der Satzung und die wirtschaftlichen Verhältnisse liegen in der Verantwortung
der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage
der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss
unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB und Art. 107 Abs. 3 Satz 2
GO unter Beachtung der KommPrV und der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden
und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes Anlass zu Beanstandungen
geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung des
Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir
darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung
der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen
Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Vor dem
Hintergrund der auf dieser Grundlage gewonnenen Erkenntnisse bestätigen wir
nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 und 3 KommPrV:
Die
Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen
Prüfung den Rechtsvorschriften und der Betriebssatzung. Der Jahresabschluss
vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die
wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft, sie geben keinen Anlass zu
Beanstandungen.“
Die
finanzielle Lage des EB 77 hat sich im Wirtschaftsjahr 2016 etwas verbessert,
die mit der Stadtkämmerei und dem Beteiligungsmanagement 2014 vereinbarten
Maßnahmen insbesondere zur Liquiditätssicherung zeigen Wirkung und sind
fortzuführen.
Der
Wirtschaftsprüfer weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Vortrag des
Jahresergebnisses aufgrund der niedrigen Kapitalausstattung des Betriebs
geboten ist.
Weitere
Informationen können der Anlage entnommen werden (den Mitgliedern des Werkausschusses
bzw. des Stadtrats direkt zugeleitet).
Die
örtliche Rechnungsprüfung wird durch Amt 14 durchgeführt. Die Vorlage des
Berichts erfolgt im Revisionsausschuss am 25. Oktober 2017.
Der geprüfte Jahresabschluss 2016 soll gem. § 9 Abs. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 der Betriebssatzung vom Stadtrat in der Sitzung am 26. Oktober 2017 festgestellt und Entlastung erteilt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
-
Feststellung des Jahresabschlusses
-
Erteilung der Entlastung
- Entscheidung über die Ergebnisverwendung
3. Prozesse und Strukturen
-
Begutachtung im Werkausschuss für den EB 77 am 18. Juli 2017
-
Behandlung im Revisionsausschuss am 25. Oktober 2017
- Beschlussfassung / Feststellung im Stadtrat am 26. Oktober 2017
4. Ressourcen
Siehe Prüfbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands.
Anlagen: Der Prüfbericht des BKPV wurde den Mitgliedern des Werkausschusses direkt zugeleitet, die übrigen Mitglieder des Stadtrats erhalten ein Testatsexemplar (Testat und Kurzfassung des Jahresabschlusses).