Neuschaffung einer Vollzeitstelle für die Pflegeberatung der Stadt Erlangen
Der Seniorenbeirat Erlangen unterstützt den Antrag des Sozialamtes zur Schaffung einer zusätzlichen Vollzeitstelle für die städtische Pflegeberatung.
Fachspezifische
Einbindung bei der Erfüllung der neu entstandenen Aufgabe nach § 63 a SGB XII.
Für
den Stellenplan 2017 war eine zusätzliche Vollzeitstelle für die Pflegeberatung
beantragt worden, die mit Stadtratsbeschluss vom 19.01.17 reduziert auf eine
halbe Stelle gewährt wurde. Für 2018 wurde eine weitere halbe Stelle in
Aussicht gestellt. Innerhalb von Amt 50 konnte aufgrund der Unterstützung durch
Abt. 502 bereits in 2017 eine Besetzung mit einer vollen Stelle erfolgen. Dies
war von besonderer Bedeutung für die Qualität der ausgeschriebenen Stelle. Eine
Fortführung dieser Finanzierung ist jedoch in 2018 nicht mehr möglich. Die nach
wie vor hohen Fallzahlen lassen jedoch erkennen, dass eine langfristige Konsolidierung
nach wie vor nur mit einer weiteren halben Vollzeitstelle gesichert ist. Von
erheblicher Bedeutung ist außerdem der Aufbau eines strukturierten
Falldokumentations- und Auswertungssystems, das nicht nur innerhalb der
Pflegeberatung sondern auch für die Zusammenarbeit mit der allgemeinen
Seniorenberatung/ Wohnberatung allen Beteiligten wesentliche Informationen
aktuell zur Verfügung stellt. Die erforderlichen systembetreuenden Maßnahmen
konnten bisher nicht durchgeführt werden. Eine weitere halbe Vollzeitstelle
wird daher für erforderlich gehalten.
Mit
Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes III zum 01.01.2017 wurde dem Träger
der Sozialhilfe in § 63 a SGB XII eine neue Aufgabe übertragen. Danach hat der
Träger der Sozialhilfe den notwendigen pflegerischen Bedarf zu ermitteln.
Grundlage
hierfür ist zwar die Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen.
Aufgrund der Änderungen im Begutachtungsassessment trifft dieser jedoch keine
Aussage mehr zu den erforderlichen Pflegeminuten, sondern bewertet mit
gewichteten Punktwerten die Einschränkung der Selbstständigkeit des
Pflegebedürftigen in verschiedenen Bereichen. Kostenvoranschläge der
Pflegedienste müssen sich jedoch nach wie vor am zeitlichen Aufwand
orientieren. Für die Verwaltung ist es ohne pflegerisches Fachwissen nicht
möglich, aufgelistete Leistungen zu überprüfen.
Es ist
daher ein Fachdienst im Umfang einer weiteren halben Vollzeitstelle notwendig,
der den angemeldeten pflegerischen Bedarf entsprechend einschätzen und bewerten
kann. Eine Anbindung an die bereits bestehende trägerunabhängige Pflegeberatung
ist dabei aus fachlichen Gründen angezeigt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Der Beratungsbedarf soll abgedeckt werden können.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Neuschaffung einer zusätzlichen Vollzeitstelle für die Pflegeberatung der Stadt Erlangen.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ 58.200 |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag zum Stellenplan 2018