Betreff
Antrag zum Stellenplan 2018;
Neuschaffung einer Vollzeitstelle für die Pflegeberatung der Stadt Erlangen
Vorlage
13-2/188/2017
Aktenzeichen
OBM/13
Art
Beschlussvorlage

Der Seniorenbeirat Erlangen unterstützt den Antrag des Sozialamtes zur Schaffung einer zusätzlichen Vollzeitstelle für die städtische Pflegeberatung.


Weiterhin bestehender hoher Beratungsbedarfs aufgrund der Änderungen durch die Pflegestärkungsgesetze I bis III, auch im Hinblick auf Unterstützung im Widerspruchsverfahren bei der Beantragung des Pflegegrades.

Fachspezifische Einbindung bei der Erfüllung der neu entstandenen Aufgabe nach § 63 a SGB XII.

Für den Stellenplan 2017 war eine zusätzliche Vollzeitstelle für die Pflegeberatung beantragt worden, die mit Stadtratsbeschluss vom 19.01.17 reduziert auf eine halbe Stelle gewährt wurde. Für 2018 wurde eine weitere halbe Stelle in Aussicht gestellt. Innerhalb von Amt 50 konnte aufgrund der Unterstützung durch Abt. 502 bereits in 2017 eine Besetzung mit einer vollen Stelle erfolgen. Dies war von besonderer Bedeutung für die Qualität der ausgeschriebenen Stelle. Eine Fortführung dieser Finanzierung ist jedoch in 2018 nicht mehr möglich. Die nach wie vor hohen Fallzahlen lassen jedoch erkennen, dass eine langfristige Konsolidierung nach wie vor nur mit einer weiteren halben Vollzeitstelle gesichert ist. Von erheblicher Bedeutung ist außerdem der Aufbau eines strukturierten Falldokumentations- und Auswertungssystems, das nicht nur innerhalb der Pflegeberatung sondern auch für die Zusammenarbeit mit der allgemeinen Seniorenberatung/ Wohnberatung allen Beteiligten wesentliche Informationen aktuell zur Verfügung stellt. Die erforderlichen systembetreuenden Maßnahmen konnten bisher nicht durchgeführt werden. Eine weitere halbe Vollzeitstelle wird daher für erforderlich gehalten.

Mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes III zum 01.01.2017 wurde dem Träger der Sozialhilfe in § 63 a SGB XII eine neue Aufgabe übertragen. Danach hat der Träger der Sozialhilfe den notwendigen pflegerischen Bedarf zu ermitteln.

Grundlage hierfür ist zwar die Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen. Aufgrund der Änderungen im Begutachtungsassessment trifft dieser jedoch keine Aussage mehr zu den erforderlichen Pflegeminuten, sondern bewertet mit gewichteten Punktwerten die Einschränkung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen in verschiedenen Bereichen. Kostenvoranschläge der Pflegedienste müssen sich jedoch nach wie vor am zeitlichen Aufwand orientieren. Für die Verwaltung ist es ohne pflegerisches Fachwissen nicht möglich, aufgelistete Leistungen zu überprüfen.

Es ist daher ein Fachdienst im Umfang einer weiteren halben Vollzeitstelle notwendig, der den angemeldeten pflegerischen Bedarf entsprechend einschätzen und bewerten kann. Eine Anbindung an die bereits bestehende trägerunabhängige Pflegeberatung ist dabei aus fachlichen Gründen angezeigt.

 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Beratungsbedarf soll abgedeckt werden können.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Neuschaffung einer zusätzlichen Vollzeitstelle für die Pflegeberatung der Stadt Erlangen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

€ 58.200

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: Antrag zum Stellenplan 2018