Betreff
Sicherheitskonzept Bergkirchweih - Geländererneuerung
Vorlage
66/200/2017
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den Ausführungen wird zugestimmt. Die genannten Bauwerke sollen, wie in der Begründung be-schrieben, erstellt bzw. überarbeitet werden. Folgende Pläne werden ausgehängt:

 

            Übersichtslageplan Erichkeller

            Werk- und Detailplan – Schnitt P2_A und P2_B

            Werk- und Detailplan – Schnitt P2_C und P2_D


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durch den Einbau der Füllstabgeländer mit einer Höhe von 1,10 m wird die Verkehrssicherheit der baulichen Anlagen erreicht.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Geländer sollen gemäß den in dem Bescheid zur Festsetzung der Volksfeste und Kirchweihen der Stadt Erlangen erforderlichen Auflagen für die Erlanger Bergkirchweih 2015 angegebenen Vorgaben erneuert werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Gemäß der Ergänzung der Festsetzung der Volksfeste und Kirchweihen der Stadt Erlangen und Auflagen für die Erlanger Bergkirchweih 2015 vom 29.04.2015 müssen u. a. die baulichen Anlagen und die dem Verkehr dienenden nicht überbauten Flächen bebauter Grundstücke verkehrssicher sein (Art. 14 BayBO).

Dies bedeutet, dass bei Absturzhöhen über 0,50 m geeignete ausgebildete Umwehrungen (Geländer) anzubringen sind (Art. 36 BayBO). Diese müssen so ausgebildet sein, dass Kleinkinder das Überklettern nicht erleichtert wird und eine Mindesthöhe von 1,10 m besitzen. Dabei ist aufgrund der während der Bergkirchweih auftretenden großen Menschenansammlungen im Bereich der Sitzflächen für die Bemessung der Geländer eine Horizontallast von 2,0 kN/M anzusetzen.

Zusätzlich müssen die Tische und Bänke mit einem Mindestabstand zu den Geländern von
1,0 m aufgestellt werden.

 

Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme muss bis spätestens zur Bergkirchweih 2020 abgeschlossen sein.

Da an den vorhandenen Stützwänden aus statischen Gründen die erforderlichen Füllstabgeländer nicht angebracht werden können, müssen diese Stützwände erneuert bzw. durch den Einbau zusätzlicher Stützwände ergänzt werden.

Im 1. Abschnitt wurden daher vor der Bergkirchweih 2017 bereits bauliche Maßnahmen zur Umsetzung des Bescheides durchgeführt.

Vor der Bergkirchweih 2018 ist als 2. Abschnitt beabsichtigt, den oberen Hangbereich des Erichkellers neu zu gestalten. Dabei werden sowohl der erforderliche Sicherheitsaspekt als auch der erforderliche Baumschutz mit berücksichtigt.

Um den vorzunehmenden Eingriff zu minimieren, wird u. a. auch das Gelände derart profiliert, dass bei dem größeren Teil der vorhandenen Abstützungen die Absturzhöhen zukünftig geringer als 0,50 m betragen. Ein Geländer wird dadurch entbehrlich.

Dies wird erreicht, indem die Stützwand Punkt 06 und die Stützwand Punkt 09 erneuert und gegenüber dem Bestand um maximal 0,70 m erhöht werden.

Die vorhandenen Wände Punkt 05a, Punkt 07, Punkt 08 und Punkt 10 müssen nur saniert und überarbeitet werden und benötigen kein Geländer.

Die Gesamtlänge der zu erneuernden Stützwände beträgt ca. 27 m. Die Gesamtlänge der zu überarbeitenden Wände beträgt ca. 36 m.

Für den Neubau der Stützwand Punkt 06 und Stützwand Punkt 09 müssen drei vorhandene Bäume gefällt werden. Vier weitere Bäume können dadurch erhalten werden. Im Abschnitt 1 mussten bereits 2 Bäume entfernt werden. Somit wurden/werden in diesem Bereich insgesamt 5 Bäume entfernt und 8 Bäume neu gepflanzt (incl. Hübnerkeller: 6 entfernt und 9 gepflanzt).

Die Treppenanlage hinter dem Gebäude wird in östlicher Richtung verlegt, so dass zur unten liegenden Treppe eine Flucht besteht. Diese Verschiebung verbessert die Fluchtwegesituation und reduziert auch den Eingriff in den Wurzelbereich einer großen Eiche.

Die Gestaltung der geplanten Geländer wurde mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt. Die Geländer werden wie bereits beim 1. Abschnitt an den neuen Stützwänden aus Gestaltungsgründen, Unterhaltungsgründen und Sicherheitsgründen innen angebracht.

Für die neu zu erstellenden Stützmauern einschließlich der neu zu montierenden Füllstabgeländer sowie der Erneuerung der Treppenanlagen und der Überarbeitung bzw. Sanierung der verbleibenden Mauern ergeben sich gemäß der Kostenschätzung Investitionskosten einschließlich der Planungskosten in Höhe von ca. 360.000,00 €

Die bauliche Umsetzung wird gewerkeweise durchgeführt, dabei werden und müssen die Abbruch- und Rohbauarbeiten bereits im Herbst 2017 erfolgen. Die Naturstein-, Schlosser- und Metallarbeiten werden anschließend im Frühjahr 2018 vor der Bergkirchweih 2018 durchgeführt.

Die vorliegende Planung wurde auch mit dem Pächter und Eigentümer abgestimmt. Grundsätzlich besteht insbesondere hinsichtlich der Flächengestaltung und der Verschiebung der Treppe Einverständnis. Hinsichtlich der Aufteilung der Bestuhlung erfolgt aus Sicht des Pächters und Eigentümers noch eine Abstimmung mit dem Veranstalter.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

360.000,00 €

bei IPNr.: 573.500

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden benötigt (die entsprechenden Mittelbereitstellungen sind beantragt)

             sind vorhanden auf IvP-Nr.

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

             sind nicht vorhanden

 

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren

 

                         nicht veranlasst

                         veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 

 

                                                                                  26.06.2017, gez. Deuerling

                                                                                              Datum, Unterschrift

 


Anlagen:        Übersichtslageplan