Atzelsberger Steige 3; Fl.-Nr. 2504/8;
Az.: 2017-167-VO
Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben und die erforderlichen Befreiungen werden nicht erteilt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das
Bauvorhaben hervor?)
Bebauungsplan: |
197 |
Gebietscharakter: |
Reines Wohngebiet (WR) |
Widerspruch zum Bebauungsplan: |
Außerhalb der Baugrenze, Eingriff in den
zu erhaltenden Baumbestand, Überschreitung der GRZ und GFZ |
Ortsbesichtigung: |
Ja |
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses auf der rückwärtigen Teilfläche eines 1.360 qm großen Grundstücks mit schützenswertem Baumbestand.
Das Vorhaben liegt vollständig außerhalb der überbaubaren
Grundstücksfläche. Es kann aus städtebaulichen Gründen (Verhinderung bzw.
Verstetigung einer nicht gewünschten Zweitreihenbebauung) nicht befürwortet
werden.
Der Bebauungsplan setzt zudem fest, dass der Baumbestand auf den nicht überbaubaren
Grundstücksflächen zu erhalten ist. Eine Befreiung vom Beseitigungsverbot der
Baumschutzverordnung kann seitens des Baumschutzes nur für die Fällung von
Nadelbäumen in Aussicht gestellt werden. Die vorhandenen geschützten Laubbäume
sind zu erhalten.
Die Überschreitung der zulässigen GRZ und GFZ um jeweils 10 % ist in Anlehnung an den Stadtratsbeschluss zur Nachverdichtung des Burgbergs jeweils vertretbar, sofern durch die geplante Grundstücksteilung für die verbleibende Restfläche des Bestandsgebäudes die zulässigen Werte weiterhin eingehalten werden.
Die Nachbarn haben größtenteils ihr Einverständnis zum Vorhaben gegeben.
Anlagen: Lageplan
Ausschnitt aus dem
Bebauungsplan